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Verwaltung des Kunstbestandes der Bundesrepublik Deutschland

Der Bund hat den Umgang mit seinen Kunstwerken in der nachfolgenden Vorschrift verbindlich geregelt:

Die wesentlichen Regelungen sind:

  • die zentrale Erfassung aller Kunstwerke in der Kunstdatenbank des Bundes. Betreiber der Kunstdatenbank ist die Kunstverwaltung des Bundes
  • die Verwaltung des zahlenmäßig größten Kunstbestandes bei der BKM. Diese umfasst die Ausleihe, Lagerung, Restaurierung und Verwertung
  • die historisch, kunsthistorisch oder künstlerisch bedeutsamen Kunstgegenstände der Öffentlichkeit zugänglich zu machen
  • die Expertise der Kunstverwaltung zu kunstspezifischen Fragen allen Ressorts zur Verfügung zu stellen

Zentrale Erfassung des Kunstbestandes des Bundes in der KunstdatenbankBund

Um eine einheitliche Vermögensverwaltung zu gewährleisten wird der auf die einzelnen Ressorts verteilte Kunstbestand der Bundesrepublik Deutschland im Einvernehmen mit dem Bundesrechnungshof gemäß § 5 in Verbindung mit § 73 Absatz 1 Satz 2 der Bundeshaushaltsordnung in der KunstdatenbankBund erfasst. Diese wird von der Kunstverwaltung des Bundes (KVdB) betrieben.

Zugang zur KunstdatenbankBund haben alle obersten Bundesbehörden und deren nachgeordnete Einrichtungen über den Informationsverbund Berlin-Bonn. Die Ressorts erhalten auf diese Weise einen vollständigen Überblick über ihren eigenen Bestand.

Zentrale Servicestelle für alle Fragen zum Kunstbestand des Bundes

Die KVdB übernimmt für Bundesbehörden und -einrichtungen zahlreiche Serviceleistungen im Zusammenhang mit der Erfassung, Behandlung und Verwendung der Kunstobjekte des Bundes:

  • Beratung hinsichtlich Zuschreibung und Klassifizierung von Kunstwerken aus den Ressortbeständen
  • Unterstützung bei der Provenienzforschung zu Kunstwerken aus ehemaligem Reichsbesitz und Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kunstwerken
  • Provenienzforschung zu Kunstwerken aus dem zentralstaatlichen Bereich der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im eigenen Bestand
  • Beratung bei der Kunstausstattung der Bundesbehörden
  • Hinweise zur sachgerechten Behandlung der Kunstwerke
  • Beratung bei der Restaurierung von Kunstwerken
  • Beratung hinsichtlich des sach- und fachgerechten Transports von Kunstobjekten
  • Übernahme und Weitervermittlung von Kunstobjekten, die vom übergebenden Ressort im eigenen Geschäftsbereich nicht mehr benötigt werden
  • Beratung bei der Beachtung von Urheberrechten und der Einräumung von Nutzungsrechten
  • Beratung bei Fragen zur Versicherung von Kunstobjekten
  • Unterstützung bei Verlustanzeigen und der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
  • Unterstützung bei der Wertermittlung von Kunstobjekten zum Beispiel im Schadensfall

Verwaltung des Kunstbestandes der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien

Die Kunstverwaltung des Bundes betreut den Kunstbestand der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) mit Ausnahme der Sammlung zeitgenösischer Kunst.

Die Verwaltung dieses zahlenmäßig größten Ressortbestandes an Kunstobjekten umfasst:

  • die Ausleihe zur Ausstattung der Bundesbehörden über den Informationsverbund Berlin-Bonn
  • die unentgeltliche Ausleihe historisch, kunsthistorisch oder künstlerisch bedeutsamer Kunstgegenstände an Museen und Ausstellungen, um sie der Öffentlichkeit zugänglich zu machen
  • die sach- und fachgerechte Lagerung der Kunstwerke im 800 qm großen Kunstdepot in Berlin
  • die Durchführung werterhaltender Restaurierungsmaßnahmen über externe Restauratoren und Restauratorinnen
  • die Verwertung und Aussonderung von Kunstobjekten, die weder für eine Ausstattung noch für eine Ausleihe in Betracht kommen.

Die Verkäufe erfolgen durch Online-Versteigerungen auf der Auktionsplattform der Bundeszollverwaltung sowie durch spezialisierte Auktionshäuser. Gelegentlich werden Kunstobjekte auch auf dieser Website angeboten.