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Aufgaben

Die KVdB nimmt Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Kunstverwaltung, Provenienzforschung und Kulturförderung wahr.

Verwaltung des Kunstbestandes der Bundesrepublik Deutschland

Der Bund hat den Umgang mit seinen Kunstwerken in der Richtlinie für die Verwaltung des bundeseigenen Kunstbesitzes vom 2. September 2003 (Kunstrichtlinie) verbindlich geregelt. Die wesentlichen Regelungen sind:

  • die zentrale Erfassung aller Kunstwerke in der Kunstdatenbank des Bundes. Betreiber der Kunstdatenbank ist die KVdB
  • die Verwaltung des zahlenmäßig größten Kunstbestandes bei der BKM. Diese umfasst die Ausleihe, Lagerung, Restaurierung und Verwertung
  • die historisch, kunsthistorisch oder künstlerisch bedeutsamen Kunstgegenstände der Öffentlichkeit zugänglich zu machen
  • die Expertise der Kunstverwaltung zu kunstspezifischen Fragen allen Ressorts zur Verfügung zu stellen

Provenienzforschung zum Kunstbestand der Bundesrepublik Deutschland und Restitution

Die Bundesrepublik Deutschland stellt sich der besonderen Verantwortung für die Rückgabe von Kulturgütern, die den Verfolgten des Nazi-Regimes entzogen worden sind, indem sie sich den “Grundsätzen der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden” (Washingtoner Prinzipien) vom 3. Dezember 1998 durch eine “Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz” (Gemeinsame Erklärung) vom 9. Dezember 1999 angeschlossen hat. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich damit verpflichtet, Kunstwerke, die während der Zeit des Nationalsozialismus beschlagnahmt wurden, ausfindig zu machen, die rechtmäßigen Eigentümer und Eigentümerinnen oder deren Rechtsnachfolgende zu ermitteln und die notwendigen Schritte zu unternehmen, um zu fairen und gerechten Lösungen zu gelangen.

Die KVdB prüft dieser Verpflichtung folgend alle Kunstwerke im Eigentum des Bundes, die vor 1945 entstanden sind, auf ihre Herkunft (Provenienzforschung). Stellt sich im Rahmen dieser Prüfung heraus, dass Kunstwerke Voreigentümern unrechtmäßig entzogen wurden, erhalten diese die Kunstwerke zurück (Restitution).

Zur Herstellung umfassender Transparenz werden die Ergebnisse der Provenienzforschung und die Restitutionen von der KVdB in der Provenienzdatenbank.Bund und in der Lost Art-Datenbank veröffentlicht.

Kulturförderung

Obwohl die Kulturförderung in der Bundesrepublik Deutschland primär Aufgabe der Länder und Gemeinden ist, fördert der Bund Kultureinrichtungen und -projekte von nationaler Bedeutung.

Die BKM hat an die KVdB die administrative Bearbeitung von Zuwendungsmaßnahmen zur Förderung kulturpolitischer Ziele auf nationaler Ebene übertragen. Die BKM fördert Institutionen und Projekte, die sich mit den verschiedensten Facetten von Kunst und Kultur auseinandersetzen. Dazu gehören neben den bildenden und darstellenden Künsten auch Musik, Literatur und Medien sowie Bauvorhaben, Nachhaltigkeit und Erinnerungskultur.

Die KVdB setzt die kulturpolitischen Förderentscheidungen der BKM durch die praktische Abwicklung von Zuwendungsverfahren um. Sie arbeitet dabei mit zahlreichen Zuwendungsempfangenden und Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zusammen.