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Bereiche und Aufgaben

In der Kunstverwaltung des Bundes (KVdB) mit Sitz in Berlin arbeiten wir als Kompetenz- und Servicezentrum für die Bundeskultur.

Die KVdB ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM). Sie wurde durch Organisationserlass der BKM (GMBl. 2020, S. 161) zum 1. Februar 2020 als nicht rechtsfähige Bundesanstalt errichtet und nimmt seitdem Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Kunstverwaltung und Provenienzforschung, der Kulturförderung und des Kulturgutschutzes wahr.

Verwaltung der Kunst- und Kulturgüter und Provenienzforschung

Die KVdB ist für die Verwaltung der Kunst- und Kulturgüter im Ressortvermögen der BKM sowie für die Provenienzforschung zu diesem Bestand zuständig.

Die Bestandsverwaltung ist insbesondere damit betraut, die betreffenden Kulturgüter an Museen, Ausstellungshäuser oder Bundesinstitutionen zu verleihen. Nicht verliehene Objekte werden im Depot der KVdB sachgerecht gelagert. Zur Erfassung des gesamten Kunstbesitzes des Bundes betreibt die KVdB die Kunstdatenbank.Bund. Grundlage dieses Aufgabenbereichs ist die Kunstrichtlinie von 2003.

Die Provenienzforschung recherchiert kontinuierlich proaktiv zur Herkunft der Kulturgüter in Bundesbesitz, die vor 1945 entstanden sind und für die ein NS-verfolgungsbedingter Entzug nicht auszuschließen ist. Die Ergebnisse sind in der Provenienzdatenbank.Bund veröffentlicht. Kulturgüter, für die ein NS-verfolgungsbedingter Entzug nachgewiesen werden konnte, werden an die rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümer restituiert.

Kulturförderung

Die Kunst- und Kulturförderung des Bundes konzentriert sich auf Einrichtungen und Projekte von nationaler Bedeutung. Durch die finanzielle Unterstützung wird kulturelles Erbe bewahrt sowie Kunst und Kultur in all ihren Formen gestärkt. Die KVdB setzt die kulturpolitischen Förderentscheidungen der BKM durch die praktische Abwicklung von Zuwendungsverfahren um. Dabei arbeitet sie mit zahlreichen Zuwendungsempfangenden und anderen Behörden auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene zusammen.

Kulturgutschutz

Zum Schutz von Kulturgütern aus außereuropäischen Herkunftsstaaten vor illegaler Verbringung und Vermarktung führt die KVdB als nationale Behörde entsprechende Genehmigungsverfahren durch. Diese basieren auf der Verordnung (EU) 2019/880 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019. Zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten wirkt der Bund damit dem illegalen Handel mit Kulturgütern entgegen und leistet einen aktiven Beitrag zum internationalen Kulturgutschutz.

Stabsstelle Aufbau Krisenresilienz

Die Stabsstelle agiert auf dem Gebiet des präventiven Kulturgutschutzes. Sie unterstützt die BKM in Fragen des Krisen- und Katastrophenschutzes. Dazu sollen Konzepte und Strukturen zum Schutz von Kulturgut in Krisen- und Katastrophenfällen entwickelt werden, zunächst durch den Aufbau eines behördeneigenen Risiko- und Krisenmanagements zum Schutz des verwalteten Kunstbestandes.

Justitiariat

Das Justitiariat ist zuständig für die rechtliche Beratung innerhalb der KVdB. Es übernimmt die Prüfung von Verträgen, die Erstellung und Überprüfung rechtlicher Dokumente sowie die Vertretung der Behörde in rechtlichen Angelegenheiten. Zudem sorgt es für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben. Das Justitiariat ist in der Abteilung 3 – Kulturgutschutz und Recht verortet.

Zentrale Verwaltung

Die Zentrale Verwaltung versteht sich als Servicebereich innerhalb der KVdB, um für alle Organisationseinheiten eine reibungslose Erledigung ihrer Fachaufgaben ermöglichen zu können. In der Zentralen Verwaltung sind die Aufgabengebiete Haushalt und Vergabe, Innerer Dienst, Personalgewinnung und -betreuung, Koordination von Informationstechnologie sowie Arbeits- und Brandschutz verortet. Das Aufgabengebiet Organisation ist in der Stabsstelle 1 angesiedelt.

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