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Erforderliche Nachweise

Aus rechtlichen Gründen und zum Schutz der Berechtigten werden folgende Unterlagen zum Nachweis der erforderlichen Erb- und Vertretungsberechtigung im Original oder als notariell beglaubigte Kopie benötigt:

  • Einen oder eine Reihe aufeinander folgender Erbscheine nach der Person, der das Kunstwerk NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde. Diese müssen von einem deutschen Gericht ausgestellt sein und die Berechtigung der Antragstellenden lückenlos dokumentieren.
  • Bei Vererbung nach ausländischem Recht muss ein Fremdrechtserbschein gemäß § 2369 BGB eingereicht werden. Der Antrag auf Erteilung des gegenständlich beschränkten Fremdrechtserbscheins ist an das Amtsgericht Pankow-Weißensee, Parkstraße 71, 13086 Berlin, zu richten. Dessen Zuständigkeit ergibt sich aus dem Dienstsitz der Kunstverwaltung des Bundes in Berlin, in dessen Verwaltung sich der zu restituierende Gegenstand befindet.
  • Originalvollmachten aller sich aus den vorgenannten Erbrechtsnachweisen ergebenden Erbberechtigten, die den Vertretern und Vertreterinnen der Antragstellenden zur Vornahme aller im Zusammenhang mit der Restitution des jeweiligen Werkes erforderlichen Handlungen und Erklärungen sowie gegebenenfalls zur Entgegennahme des Werkes berechtigen.

Hinweis: Von einem ausländischen Notar beglaubigte Dokumente sind, sofern keine anderslautenden zwischenstaatlichen Vereinbarungen bestehen, mit Apostille einzureichen.