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Provenienzforschung

Die Abteilung 1 ist für die Verwaltung der Kunst- und Kulturgüter im Ressortvermögen der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sowie für die Provenienzforschung zu diesem Bestand zuständig.

Die Provenienzforschung recherchiert kontinuierlich proaktiv zur Herkunft der Kulturgüter in Bundesbesitz, die vor 1945 entstanden sind und für die ein NS-verfolgungsbedingter Entzug nicht auszuschließen ist. Die Ergebnisse sind in der Provenienzdatenbank.Bund veröffentlicht. Kulturgüter, für die ein NS-verfolgungsbedingter Entzug nachgewiesen werden konnte, werden an die rechtmäßigen Eigentümerinnen und Eigentümer zurückgegeben.

Archiv
 

Historischer Hintergrund

Einen Teilbestand der Kulturgüter in Bundesbesitz bilden Objekte aus ehemaligem Reichsvermögen. Sie stammen überwiegend aus dem Central Collecting Point München, einer zentralen Sammelstelle für Kulturgüter, die nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges von den US-amerikanischen Streitkräften in über 600 Auslagerungsdepots sichergestellt wurden. Die Herkunft der aufgefundenen Objekte zu ermitteln, gehörte zu den zentralen Aufgaben des Central Collecting Point München. Erste Rückgaben erfolgten ab August 1945 an die jeweiligen Herkunftsländer (äußere Restitution) oder an berechtigte Privatpersonen (innere Restitution).

1948/49 übertrug die amerikanische Militärregierung die Treuhänderschaft für die im Central Collecting Point München noch vorhandenen Kulturgüter dem bayerischen Ministerpräsidenten. Ab 1952 war der Bund für die treuhänderische Verwaltung und Verwahrung des Bestandes zuständig. Dieser führte die Recherchen zur Herkunft der Objekte fort. Restitutionen erfolgten zunächst weiterhin nach den alliierten Rückerstattungsgesetzen, ab 1957 nach dem Bundesrückerstattungsgesetz.

Jene Kulturgüter aus dem ehemaligen Central Collecting Point München, die rückblickend als Reichsvermögen bewertet wurden, gingen 1960 gemäß Artikel 134 Grundgesetz („Das Vermögen des Reiches wird grundsätzlich Bundesvermögen.“) in Bundesbesitz über. Zu diesem Bestand gehören Kulturgüter aus Adolf Hitlers „Sonderauftrag Linz“ und Teile der Sammlung von Hermann Göring sowie Werke, die von der Reichskanzlei, anderen Reichsdienststellen und zur Ausstattung der „Führerresidenz“ Schloss Posen erworben worden waren.

Der Kunst fiel im Nationalsozialismus eine besondere Rolle zu. In ihr sollte sich nicht nur das nationalsozialistische Welt- und Menschenbild widerspiegeln, sie diente auch als bedeutendes Status- und Machtsymbol. Zahlreiche Organisationen und Funktionäre der NSDAP und des NS-Staats trugen zwischen 1933 und 1945 einen umfassenden Kunstbesitz zusammen. Sie profitierten dabei von der diskriminierenden Enteignungspolitik, die der NS-Staat zunehmend systematisch betrieb. Insbesondere Jüdinnen und Juden wurden in der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft systematisch entrechtet und verfolgt.

Viele der im Nationalsozialismus Verfolgten waren gezwungen, ihr Eigentum, darunter eine Vielzahl von Kulturgütern, aufzugeben oder zu verkaufen, um etwa durch den NS-Staat eingeführte diskriminierende Sonderabgaben begleichen oder ihre oftmals lebensrettende Emigration bzw. Flucht ins Ausland finanzieren zu können. Zudem erließ das NS-Regime Gesetze und Verordnungen, um das Vermögen vor allem jüdischer Eigentümerinnen und Eigentümer direkt enteignen zu können. In den von Deutschland im Zweiten Weltkrieg besetzten Ländern und Gebieten trieben darüber hinaus auf den Kunstraub spezialisierte Organisationen von Staat und Partei die Beschlagnahme und den Raub von Kulturgütern voran.

Mit den „Washingtoner Prinzipien“ von 1998 und der Gemeinsamen Erklärung von 1999 wurden die systematischen Recherchen zu NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern in öffentlichen Sammlungen und deren Restitution wieder aufgenommen (→ Restitution).

Auf dieser Grundlage recherchiert die Kunstverwaltung des Bundes zu den Provenienzen aller Kulturgüter in ihrem Bestand, die vor 1945 entstanden sind. Hierzu zählen nicht nur die Objekte aus ehemaligem Reichsvermögen, sondern auch Kunst- und Kulturgüter die nach 1945 etwa durch Ankauf oder Schenkung in den Kunstbestand der Bundesrepublik gelangt sind.

Historie "Zuständigkeit deutscher Behörden für Kulturgüter aus ehemaligem Reichsvermögen"

 

Forschungsdatenbanken

Die Ergebnisse der Provenienzforschung der Kunstverwaltung des Bundes sind in der Provenienzdatenbank.Bund veröffentlicht. Die Inhalte der Datenbank werden kontinuierlich aktualisiert und ergänzt. Eine Übersicht über die erfolgten Rückgaben der Kunstverwaltung des Bundes ist hier veröffentlicht.

Kulturgüter in Bundesbesitz, die vor 1945 entstanden sind und für die ein NS-verfolgungsbedingter Entzug nicht auszuschließen ist, veröffentlicht die Kunstverwaltung des Bundes als Fundmeldung in der Lost Art-Datenbank des Deutschen Zentrum Kulturgutverluste.

Darüber hinaus war die Kunstverwaltung des Bundes, gemeinsam mit dem Deutschen Historischen Museum und anderen Institutionen, an der Konzeption und Veröffentlichung drei weiterer Forschungsdatenbanken beteiligt:

Alle Datenbanken sind kostenlos und ohne Zugangsbeschränkungen einsehbar.

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