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Restitution von Kunstwerken aus Bundesbesitz

Während der Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft (1933–1945) wurden insbesondere jüdische Bürgerinnen und Bürger systematisch entrechtet und verfolgt. Viele der verfolgten Personen waren gezwungen, ihren Besitz, darunter eine Vielzahl von Kunstwerken, aufzugeben oder zu verkaufen, um z. B. die durch die Nationalsozialisten eingeführten diskriminierenden Sonderabgaben begleichen oder ihre oftmals lebensrettende Flucht ins Ausland finanzieren zu können. Zudem schufen die Nationalsozialisten ab 1938 diskriminierende Enteignungsvorschriften zu Lasten der verfolgten Personen.

Viele der so entzogenen Objekte fanden Eingang in den Besitz des NS-Regimes und gingen 1949 aus Reichsbesitz in Bundesbesitz über. Die von den Alliierten begonnenen Anstrengungen, die Herkunft (Provenienz) der Werke zu ermitteln und sie den Vorkriegseigentümern zurückzugeben, setzte die Bundesrepublik Deutschland fort („Historie“). Das Fundament für die heutigen Rückgaben (Restitutionen) NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts (Erläuterung) legte die Washingtoner Konferenz vom 3. Dezember 1998. Dort verabschiedeten Deutschland, 43 weitere Staaten und zahlreiche Nichtregierungsorganisationen „Grundsätze in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet wurden“ (Washingtoner Prinzipien). Darin setzen sie sich unter anderem zum Ziel, zu Kunstwerken, die als NS-verfolgungsbedingt entzogen identifiziert werden, eine „gerechte und faire Lösung“ zu erreichen.

Aufbauend auf den Washingtoner Prinzipien gaben der Bund, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände am 9. Dezember 1999 eine „Gemeinsame Erklärung zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ ab. Darin bekräftigen sie ihre Bereitschaft „nach weiterem NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgut zu suchen und gegebenenfalls die notwendigen Schritte zu unternehmen, eine gerechte und faire Lösung zu finden“.

Zur praktischen Umsetzung der Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung wurde im Jahr 2001 eine Handreichung von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden entwickelt (Handreichung Neufassung 2019), die als Orientierungshilfe für die Provenienzforschung dient und Empfehlungen für die Prüfung eines NS-verfolgungsbedingten Entzuges gibt.

Die Kunstverwaltung des Bundes ermittelt auf diesen Grundlagen fortlaufend die Provenienz der aus Reichsbesitz übernommenen Kunstwerke in Bundesbesitz. Kann ein verfolgungsbedingter Entzug in der Zeit zwischen 1933 und 1945 identifiziert werden, wird das Kunstwerk an die ursprünglichen Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. ihre Rechtsnachfolgerinnen und Rechtsnachfolger zurückgegeben.

Ausführliche Ergebnisse der Provenienzforschung zu den seit dem Jahr 2000 restituierten Werken und jenen Objekten, die sich in Bundesbesitz befinden und bei denen die Provenienz bisher noch nicht abschließend geklärt werden konnte, können über die Provenienzdatenbank.Bund eingesehen werden.

Bei Fragen, Hinweisen oder Anträgen auf Restitution eines Kunstwerkes aus Bundesbesitz wenden Sie sich gerne an restitution@kvdb.bund.de.

Für Fragen zu Restitutionen von Kunstwerken, die nicht im Bundesbesitz stehen, können Sie sich an den "Help Desk" am Deutschen Zentrum Kulturgutverluste (helpdesk@kulturgutverluste.de) wenden. Der "Help Desk" beim Deutschen Zentrum Kulturgutverluste wurde 2020 eingerichtet, um Hilfestellung und Information bei Anfragen zu NS-Raubgut anzubieten, insbesondere für die Opfer der verfolgungsbedingten Entziehung von Kulturgut während der nationalsozialistischen Herrschaft und deren Nachfahren. Auch heutige Besitzer von eventuell entzogenen Kulturgütern können sich hier über erste Schritte zu einer Auffindung entzogenen Kulturguts sowie zu Möglichkeiten fairer und gerechter Lösungen informieren.