Navigation und Service

Die Kunstverwaltung des Bundes restituierte im Mai 2021 ein Ölgemälde des österreichischen Malers Rudolf von Alt „Neapel“, das der jüdischen Voreigentümerin NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde.

Datum 06.07.2021

Im Kunstbesitz der Bundesrepublik Deutschland befinden sich Kulturgüter, die gem. Art 134 GG aus ehemaligem Reichsbesitz in Bundesvermögen übergegangen sind (sog. Restbestand des Central Collecting Points München). Die Kunstverwaltung des Bundes (KVdB), erforscht kontinuierlich proaktiv die Provenienz dieser Objekte. Sofern nach der Ermittlung der Provenienz ein NS-verfolgungsbedingter Verlust erkennbar ist, werden diese Kulturgüter im Rahmen einer fairen und gerechten Lösung an die legitimierten Rechtsnachfolger der NS-Verfolgten zurückgegeben. Grundlage hierfür ist die Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände vom 14.12.1999 (Gemeinsame Erklärung), in der Umsetzung der am 03.12.1998 verabschiedeten Prinzipien der Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocausts.

Nach intensiver Prüfung ergaben sich zur Überzeugung der Kunstverwaltung ausreichende Anhaltspunkte für eine ungerechtfertigte Entziehung des Gemäldes „Neapel“ von Rudolf von Alt aus dem Eigentum der Frau Malvine Stern, geb. Tafler. Diese entstammte einer ungarisch-jüdischen Familie und lebte vorwiegend in Wien. Nach Einmarsch der Nationalsozialisten in Österreich hatte sie sich dort im August 1938 polizeilich abgemeldet und lebte fortan in Ungarn. Bei der Zentralstelle für Denkmalschutz in Wien stellte sie ein „Ansuchen um Ausfuhrbewilligung“ ihrer Kunstsammlung. Das Ölgemälde von Rudolf von Alt wurde durch die Behörde jedoch von der Ausfuhr in das Ausland „zurückgestellt“. Die willkürliche Unterschutzstellung von Kunstwerken unter die Gesetzgebung zum Schutz „national wertvollen Kulturgutes“ in Österreich diente seit 1938 gegenüber NS-Verfolgten dazu, ihnen bei der erzwungenen Emigration aus Österreich wertvolle Kunstwerke abzupressen. Das Gemälde gelangte später durch Verkauf in die Sammlung zum „Sonderauftrag Linz“.

Die ausführlichen Provenienzergebnisse der KVdB sind in der Provenienzdatenbank des Bundes unter www.kunstverwaltung.bund.de veröffentlicht.

KVdB Pressemitteilung 1/2021
presse@kvdb.bund.de

Die Kunstverwaltung des Bundes (KVdB) ist eine unselbständige Bundesbehörde im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Neben Verwaltungsaufgaben und kunstspezifischen Serviceleistungen im Zusammenhang mit dem Kunstbesitz des Bundes, erforscht die KVdB die Herkunft der Kulturgüter des Bundes insbesondere im Hinblick auf im Nationalsozialismus erfolgte unrechtmäßige Entziehungstatbestände. Sie veröffentlicht ihre Forschungsergebnisse in der Provenienzdatenbank des Bundes und restituiert ermittelte Raubkunst an die legitimierten Rechtsnachfolger der früheren Eigentümer.