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Raubkunst: Bund restituiert zwei Waldmüller-Gemälde

Datum 12.02.2020

Die Kunstverwaltung des Bundes (KVdB) restituiert zwei Gemälde von Ferdinand Waldmüller „Der Wildbach Strubb bei Ischl“ und „Der Dachstein von Alt-Aussee gesehen“ aus Bundesbesitz an die in Österreich lebenden Rechtsnachfolger der früheren Eigentümerin

Die Kunstverwaltung des Bundes (KVdB) restituiert zwei Gemälde von Ferdinand Waldmüller „Der Wildbach Strubb bei Ischl“ und „Der Dachstein von Alt-Aussee gesehen“ aus Bundesbesitz an die in Österreich lebenden Rechtsnachfolger der früheren Eigentümerin

Die Bundesrepublik Deutschland stellt sich der besonderen Verantwortung für die Rückgabe von Kulturgütern, die den Verfolgten des Nazi-Regimes entzogen worden sind. Die KVdB erforscht daher kontinuierlich proaktiv die Provenienz der Kunstwerke, die gem. Art 134 GG aus ehemaligem Reichsbesitz in Bundesvermögen übergegangen sind. Sofern ein NS-verfolgungsbedingter Verlust ermittelt wird, werden diese Kulturgüter im Rahmen einer fairen und gerechten Lösung an die legitimierten Rechtsnachfolger der NS-Verfolgten zurückgegeben. Insgesamt 63 Werke wurden von der Kunstverwaltung seit der Verabschiedung der Gemeinsamen Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände vom 14.12.1999, in der Umsetzung der am 03.12.1998 verabschiedeten Prinzipien der Washingtoner Konferenz über Vermögenswerte aus der Zeit des Holocausts restituiert.

Auf Antrag der Erben nach Dr. Hermann Eissler konnten, nach intensiver Prüfung der Umstände des Verkaufs der Gemälde von Ferdinand Waldmüller über die Kunsthändlerin Frau Maria Almas Dietrich an das Deutsche Reich („Sonderauftrag Linz“), beide Gemälde an die Erben nach dessen Ehefrau restituiert werden.

Der in Wien ansässige und seit März 1938 als Jude verfolgte Dr. Hermann Eissler hatte Gemälde seiner Sammlung noch im Herbst 1938 seiner, nach nationalsozialistischer Terminologie "arischen" Ehefrau übereignet. Im Frühjahr 1939 floh er aus Wien nach Frankreich. Frau Eissler verkaufte die beiden Gemälde von Ferdinand Waldmüller „Der Wildbach Strubb bei Ischl“ und „Der Dachstein von Alt-Aussee gesehen“ im Mai 1939 an die Kunsthändlerin Maria Almas Dietrich. Sie hatte zwar zu diesem Zeitpunkt bereits zum Schutz des familiären Vermögens die Scheidung von Dr. Hermann Eissler eingereicht, war aber noch nicht rechtskräftig geschieden. Die KVdB schließt aufgrund der ermittelten Umstände nicht aus, dass Frau Eissler zum Zeitpunkt des Verkaufs der beiden Gemälde noch das Verfolgungsschicksal ihres jüdischen Ehemannes teilte und dass daher der Verkauf im Zusammenhang mit der Flucht des Ehemannes erzwungen wurde.

Die ausführlichen Provenienzergebnisse der KVdB sind in der Provenienzdatenbank des Bundes unter www.kunstverwaltung.bund.de veröffentlicht.