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„Kunstfund Gurlitt“

Der insgesamt 1.566 Positionen umfassende Bestand des „Kunstfund Gurlitt“ wurde zwischen 2012 und 2014 bei Cornelius Gurlitt (1932–2014), dem Sohn des Kunsthändlers Dr. Hildebrand Gurlitt (1895–1956), und nach seinem Ableben im Mai 2014 im Nachlass aufgefunden. Cornelius Gurlitt erklärte im April 2014 in einer Vereinbarung mit dem Bund und dem Freistaat Bayern seinen Willen zur Untersuchung der Herkunft der Werke und zur Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgütern im Sinne der Washingtoner Prinzipien von 1998 und der Gemeinsamen Erklärung von 1999.

Mit Bekanntwerden des „Kunstfundes“ im November 2013 setzten der Bund und das Land Bayern die Taskforce „Schwabinger Kunstfund“ ein, die bis zum 31. Dezember 2015 die Erforschung des Bestandes betrieb (Download Abschlussbericht). Am 1. Januar 2016 übernahm das in der Trägerschaft der Stiftung Deutsches Zentrum Kulturgutverluste angesiedelte Projekt „Provenienzrecherche Gurlitt“ diese Aufgabe und schloss die systematische Erforschung des „Kunstfunds Gurlitt“ Ende 2017 ab. Im Anschluss waren die Projekte „Reviews, Dokumentation und anlassbezogene Forschungsarbeiten zum Kunstfund Gurlitt“ (1. Januar bis 31. Dezember 2018) und „Publikation und Ergebnisdokumentation zum Kunstfund Gurlitt“ (1. Januar bis 31.Dezember 2019) mit der weiteren Betreuung des Kunstfundes betraut. Zu den Forschungsergebnissen wurde Anfang Mai 2020 die Publikation „Kunstfund Gurlitt. Wege der Forschung“ (Verlag De Gruyter) veröffentlicht.

Cornelius Gurlitt bestimmte die Stiftung Kunstmuseum Bern in seinem Testament von 2014 als Alleinerbin. In der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland, dem Freistaat Bayern und der Stiftung Kunstmuseum Bern (Download Vereinbarung) vom 24. November 2014 bekannte sich auch die Stiftung Kunstmuseum Bern zur Erforschung und Behandlung der Werke im Sinne der Washingtoner Prinzipien. Die Vereinbarung sah ein Wahlrecht der Stiftung Kunstmuseum Bern vor, Werke, für die sich die Provenienz nicht hinreichend klären lässt (weder erwiesenermaßen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit NS-Raubkunst noch frei von NS-Raubkunstverdacht), zu übernehmen oder dem Bund zu überlassen. Diejenigen Werke, die nach Ausübung des Wahlrechts beim Bund verblieben sind, gingen in den Bestand der KVdB über. Diese Werke finden sich in der Provenienzdatenbank.Bund. Sie bleiben darüber hinaus als Fundmeldungen in der Lost Art-Datenbank des Deutschen Zentrums Kulturgutverluste publiziert.

Die Forschungsergebnisse werden fortlaufend überprüft und aktualisiert. Sollte sich anhand neuer Erkenntnisse herausstellen, dass ein Werk erwiesenermaßen oder mit hoher Wahrscheinlichkeit NS-Raubkunst ist, wird es an die Berechtigten restituiert.

Der gesamte Nachlass an Kunstwerken ist in einer Datenbank der Stiftung Kunstmuseum Bern einsehbar. Dort ist auch verzeichnet, inwieweit die Stiftung Kunstmuseum Bern das Wahlrecht ausgeübt hat.