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Provenienzforschung zum Kunstbestand der Bundesrepublik Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich den “Grundsätzen der Washingtoner Konferenz in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt wurden” (Washingtoner Erklärung) vom 3. Dezember 1998 angeschlossen, deren Prinzipien in der “Erklärung der Bundesregierung, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz” (Gemeinsame Erklärung) vom 14. Dezember 1999 Anwendung finden.

Aus dieser Verantwortung heraus prüft die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Kunstverwaltung des Bundes (KVdB) bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), fortlaufend anhand neuer Quellen die Provenienz aller in ihrem Eigentum befindlichen Kunstwerke insbesondere aus dem sogenannten Restbestand des Central Collecting Points (CCP) München, bei denen der Verdacht eines NS-verfolgungsbedingten Entzuges bisher nicht bestätigt beziehungsweise ausgeschlossen werden konnte.