Unbekannt
Totenmaske von Richard Wagner
Entstehungsjahr | ohne Jahr |
---|---|
Technik | Gipsplastik |
Maße | 25,0 x 24,0 cm |
Münchener-Nr. | 12270 |
Linz-Nr. | keine |
Lost Art-ID | 219064 |
Herkunft | Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen |
Beschreibung
Die Totenmaske, die am 06.07.1943 für 20.000,-- RM an das Deutsche Reich, für den "Sonderauftrag Linz" verkauft wurde, stammte gemäß den Ermittlungen der früheren Treuhandverwaltung Kulturgut aus dem Besitz der Familie von Schoen, damals in München ansässig. Unmittelbar nach dem Tod des Komponisten soll diese Totenmaske in deren Eigentum gelangt sein. Verkäufer war der Gesandte a. D. Hans Heinrich von Schoen. Dieser hatte die Totenmaske im Jahre 1941, vermutlich im Erbgang nach seinem Vater, erhalten. Der frühere Diplomat von Schoen hatte damals auch diverse Gemälde an den "Sonderauftrag Linz" veräußert. Entsprechend einer Auskunft des Auswärtigen Amtes (Politisches Archiv) war Hans von Schoen bis zum Herbst 1933 Gesandter des Deutschen Reiches in Budapest. Eine Versetzung nach Lateinamerika lehnte er aus familiären Gründen ab. Laut Mitteilung des Politischen Archiv vom 26.04.2001 sei Herr von Schoen 1937 auf der Grundlage von § 6 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 07.04.1933 in den endgültigen Ruhestand versetzt worden. Gemäß §3 des Gesetzes über die Wiederherstellung des Berufsbeamtentums wurden Beamte "nicht arischer" Abstammung zwangsweis in den Ruhestand versetzt und auf diese Weise diskriminiert. Mit § 4 des Gesetzes wurden politische Gegner der Nationalsozialisten aus dem Staatsdienst entfernt. Der § 6 diente jedoch lediglich der Vereinfachung der Verwaltung. Die Stellen der Beamten, die auf Grundlage des § 6 in den Ruhestand versetzt wurden, durften nicht mehr besetzt werden. Herr von Schoen war zu diesem Zeitpunkt 61 Jahre alt und erhielt weiterhin sein Ruhegehalt. Er ist zwar von den Nationalsozialisten nicht mehr im Diplomatischen Dienst verwendet worden, jedoch liegen keinerlei Anhaltspunkte für politische oder rassische Verfolgungsmaßnahmen vor, die zu einen NS-verfolgungsbedingten Zwangsverkauf der Totenmaske geführt haben könnten. Anträge auf Rückerstattung wurden nicht ermittelt. Ebenso wurde kein Verfahren nach dem Bundesentschädigungsgesetz durchgeführt. Die Provenienz ist somit geklärt.
Provenienz
1943 | aus dem Besitz der Familie von Schoen an das Deutsche Reich verkauft |
Aus früherem Reichsbesitz befinden sich zwei Totenmasken des Komponisten Richard Wagner im heutigen Bundesbesitz. Die Totenmaske Richard Wagners, der im Jahre 1883 in Venedig starb, wurde vom italienischen Bildhauer Benvenuto Augusta abgenommen. Vermutlich wurden dann weitere Abgüsse hergestellt.