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Guardi , Francesco de

Tempelruinen

Entstehungsjahr ohne Jahr
Technik Öl auf Leinwand
Maße 54,5 x 72 cm
Münchener-Nr. 4401
Linz-Nr. 120
Herkunft Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen

Beschreibung

Francesco Guardi war ein Schüler Canalettos. Er lebte von 1712 bis 1793 in Venedig und trat als Vedutenmaler seiner Heimatstadt hervor. Guardi erhielt sowohl Aufträge von Mäzenen als auch von der Republik Venedig. Neben Veduten und der Darstellung Venezianischer Feste malte er vor allem Genreszenen.

Das hier interessierende Gemälde zeigt die Ruine eines Tempels aus der Römerzeit.

Provenienz

Zeittafel
1930aus englischem Kunsthandel (Kunsthändler Rothschild) von dem Kunsthändler Karl Haberstock für 1.000,-- £ erworben
14.12.1937vom Kunsthändler Karl Haberstock am 14.12.1937 an die „Reichsleitung der NSDAP“ für 17.500,- RM verkauft

Der Kunsthändler Karl Haberstock, dessen Geschäftsunterlagen sich erhalten haben, verkaufte das in Rede stehende Gemälde am 14.12.1937 für 17.500 RM an die „Reichsleitung der NSDAP“, später wurde es für das geplante „Führermuseum“ in Linz/Österreich ausgewählt und für Hitlers „Sonderauftrag Linz“ unter der Nummer 120 registriert.1 Es ist im Band V der Fotoalben zur Linzer Sammlung enthalten. Laut der Recherchen im Münchner Central Collecting Point hatte Haberstock das Gemälde bereits 1930 vom Kunsthändler Rothschild in London erworben. In einem Werkverzeichnis aus dem Jahre 1944 ist das Gemälde abgebildet und zur Herkunft „ehemals Berlin, Galerie Haberstock“ angegeben.2

Die amerikanischen Streitkräfte stellten das Werk am 15.07.1945 im Salzbergwerk Altaussee sicher und überführten es in den Münchner Central Collecting Point. Am 10. Juni 1949 übergab die amerikanische Militärregierung das Kunstwerk mit allen ebenfalls bis dahin nicht bereits restituierten Kunstgegenständen in die Treuhänderschaft des Bayerischen Ministerpräsidenten, Hans Ehard (1887–1980), der den Bestand 1952 treuhänderisch an die bundesdeutsche Treuhandverwaltung von Kulturgut weitergab. Auf Grundlage von Artikel 134 Grundgesetz ging das Gemälde 1960 als ehemaliges Reichsvermögen in Bundesvermögen über.

Karl Haberstock gehörte zu den wichtigen Kunsthändlern für Adolf Hitler und weitere Vertreter der NS-Elite. Er beteiligte sich am nationalsozialistischen Kunstraub und gehörte nicht zu den Verfolgten des Nationalsozialismus. Somit kann ein NS-verfolgungsbedingter Entzug des in Rede stehenden Gemäldes ausgeschlossen werden.

Stand: 2011

1 Horst Keßler, Karl Haberstock. Umstrittener Kunsthändler und Mäzen, München, Berlin 2008, S. 281.

2 Max Goering, Francesco Guardi, Verlag A. Schroll & Co., Wien 1944.

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