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Symons (Maler in Groningen, 17. Jahrhundert), D.

Bildnis eines kleinen Mädchens mit gelbem Seidenkleid

Entstehungsjahr 1664
Technik Öl auf Holz
Maße 115 x 87 cm
Münchener-Nr. 4486
Linz-Nr. 3571
Herkunft Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen

Beschreibung

Der Maler D. Symons lebte im 17. Jahrhundert in Groningen/ Niederlande. Über sein Leben und Werk ist wenig überliefert.
Das Gemälde, das ein edel gekleidetes Mädchen mit einem Blumenkorb zeigt, ist mit „D. Symons f. /Ao 1664“ signiert und datiert.

Provenienz

Im Künstlerlexikon von Thieme /Becker ist das Gemälde erwähnt. Es wurde demgemäß am 26.01.1869 im Amsterdamer Kunsthandel versteigert. Es war wohl Teil der Sammlung Smallenburg van Stellendam und gelangte erneut am 06.05.1913 zur Versteigerung. Nach den Angaben der früheren Treuhandverwaltung Kulturgut München soll es sich danach in der Kunsthandlung Alberge in Den Haag befunden haben.

Auf der Rückseite des Gemäldes befindet sich ein altes Etikett mit einer Beschreibung des Gemäldes in französischer Sprache. Auf einem kleinen Papieraufkleber ist der Name Berger, darunter Wien eingetragen.
Mit Schreiben vom 24.06.1949 hatte das Dorotheum in Wien dem Central Collecting Point in München mitgeteilt, dass dieses Gemälde dort am 01.02.1944 versteigert worden war. Ein Dr. Gerhard Berger wurde als Einlieferer (Verkäufer) des Gemäldes benannt. Das Gemälde wurde für das Deutsche Reich "Sonderauftrag Linz" erworben. Es erhielt die Inventarnummer Linz 3571. Als Kaufpreis für dieses Gemälde wurden 11.000,- RM bezahlt.
Die Identität des Dr. Gerhard Berger konnte nicht ermittelt werden. Da er im Jahre 1944 selbst als Verkäufer in Erscheinung trat, dürfte er nicht zum Personenkreis der rassisch Verfolgten zählen, denen mit der 11. VO zum Reichsbürgergesetz (25.11.1941) die Staatsbürgerschaft und das verbliebene Eigentum entzogen wurde.
Es konnte nicht mehr ermittelt werden, wann und von wem Dr. Berger das Eigentum an dem hier in Rede stehenden Gemälde erlangte. Wegen der Lücken in der Provenienz kann ein NS-verfolgungsbedingter Vermögensverlust nicht ausgeschlossen werden.

Stand: 2011

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