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van der Neer, Aert (Aernout)

Winterlandschaft mit Eisläufern

Entstehungsjahr ohne Jahr
Technik Öl auf Leinwand
Maße 43 x 58 cm
Münchener-Nr. 50203
Linz-Nr. 3696
Herkunft Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen

Beschreibung

Der holländische Landschaftsmaler Aernout van der Neer lebte von 1603 bis 1677. Er war Autodidakt und zu seinen Lebzeiten als Maler unbekannt und wenig geschätzt.

Das Gemälde zeigt Folgendes: grauer Wintertag an einem Fluß, der rechts und links bebaut ist. Im Vordergrund rechts und links stehen kahle Bäume. Auf dem zugefrorenen Fluß sind viele Menschen und Eisläufer.

Provenienz

Zeittafel
09.06.1944für das Deutsche Reich aus der niederländischen Kunsthandlung Hoogendijk in Amsterdam erworben
Vorbesitzer: L.H.C. Storm, Amsterdam

Das Gemälde wurde am 09.06.1944 für das Deutsche Reich aus der niederländischen Kunsthandlung Hoogendijk in Amsterdam erworben. Es stammte aus Privatbesitz. In den Unterlagen der früheren Treuhandanstalt für Kulturgut in München ist der Name des früheren Eigentümers mit "L.H.C. Storm, Amsterdam" angegeben. Der Kaufpreis betrug 100.000,- holländische Gulden.

Das Gemälde wurde für den „Sonderauftrag Linz“ erworben. Es erhielt die Inventarnummer Linz 3696 und wurde bis zum Ende des zweiten Weltkrieges in München im so genannten Führerbau aufbewahrt. Von dort wurde es noch 1945 vermutlich durch amerikanische Soldaten gestohlen. Nach der Sicherstellung des Gemäldes durch die Kriminalpolizei im Jahre 1955 in München wurde es von der Finanzmittelstelle München des Landes Bayern zunächst an die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen übergeben. 1970 gelangte es in das Ressortvermögen des Bundesministeriums der Finanzen.

Es konnte ein Schreiben des L. Storm vom 13.06.1944 ermittelt werden, in denen er den Empfang von 100.000, niederl. Gulden für das Gemälde quittiert hatte. Tatsächlich war das Gemälde für die sog. "Linzer Sammlung angekauft" und durch den Reichsminister und Chef der Reichskanzlei bezahlt worden.

Die Identität von L. Strom aus Amsterdam konnte bislang nicht ermittelt werden.

Eine Nachfrage beim Bundesamt für Äußere Restitution wurde am 27.12.2006 dahingehend beantwortet, dass das in Rede stehende Gemälde im Restitutionsantrag des niederländischen Staates gegenüber der Bundesrepublik Deutschland nicht enthalten war.

Vor dem hier geschilderten Hintergrund bleibt die Provenienz ungeklärt, zumal alle bekannten Quellen ausgeschöpft sind. Ein NS-verfolgungsbedingter Vermögensverlust kann nicht ausgeschlossen werden.

Stand: 2007

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