Unbekannt, Keltisch, 500 vor Christus
Zwei Armringe
Entstehungsjahr | 500 v. Chr. |
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Technik | Schmiedekunst aus Gold |
Maße | Durchmesser: 6,6 cm |
Münchener-Nr. | 50290/2 |
Linz-Nr. | Keine |
Herkunft | Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen |
Beschreibung
Bei den Grabbeigaben handelt es sich im Einzelnen um eine Fibel, einen Gürtelhaken, eine Gürtelkette, einen Hüftring, einen Beinring, eine Schnabelkanne und diversen Kleinfunden, zum größten Teil aus Bronze. Sie sind keltischer Herkunft und stammen aus dem Jahr 500 vor Christi.
Provenienz
Im Archiv des BADV befindet sich eine Reihe von Property Cards, die Münchener Nummern über 52000 aufweisen und aus blauer statt wie üblich hellgrüner Pappe bestehen. In einigen dieser Fälle steht im Feld „Mü-Nr.“, welches normalerweise die Münchener Nummer trägt, „ab“. Dieses Kürzel steht für Altbestand (Westdeutschland).
Die Recherchen im Bundesarchiv in der „Restitutionskartei nach Münchener Nummern“ ergaben, dass die dortigen Property Cards mit der Zählung bei 50524 aufhören.1
Die Überprüfung der letzten Karteikarten in dieser Reihe, die wie üblich aus hellgrüner Pappe hergestellt sind, ergab, dass einige Karten handschriftlich auf Deutsch (z. B. Mü-Nr. 50206) und einige Karten maschinenschriftlich auf Deutsch (z. B. Mü-Nr. 50524) verfasst wurden. Das Eingangsdatum auf Mü-Nr. 50206 ist nicht vermerkt, während das auf Mü-Nr. 50524 mit 1975 benannt ist. Diese Karteikarte ist gleichzeitig die letzte in dieser Kartei.
Diese Erkenntnisse im Bundesarchiv lassen daher vermuten, dass die blauen Karteikarten mit Münchener Nummern über 52000, die sich im Besitz des BADV befinden, möglicherweise erst nach der Mitte der 1970er Jahre angelegt worden sind, nämlich als die hellgrünen Karteikarten aufgebraucht waren. Dies mag auch erklären, wieso zwischendurch anstelle des Kürzels „mü“ „ab“ verwendet wurde. Bei der damaligen Erfassung wurde auf den Karteikarten mit Inventarnummern über 52000 als Standort in nahezu allen Fällen das Hauptzollamt München vermerkt.
Zur Provenienz ist nichts bekannt. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass ein verfolgungsbedingter Verlust in der Zeit von 1933 - 1945 ausgeschlossen ist.
Stand: 2010
1 Für das Folgende vgl. Bundesarchiv, B 323/693.