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Cranach der Ältere, Lukas

Christus mit der Samariterin am Brunnen

Entstehungsjahr 1532
Technik Öl auf Holz
Maße 52 x 36,5 cm
Münchener-Nr. 5924
Linz-Nr. Keine
Herkunft Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen

Beschreibung

Lucas Cranach d.Ä. (1472-1553) ist der Hauptmeister der „sächsischen-mitteldeutschen Schule“. Er ist der Begründer eines außerordentlich erfolgreichen Stils und Werkstattbetriebs sowie einer Künstlerdynastie, deren Dauer und Wirksamkeit über mehrere Generationen in der Epoche ohne Parallele ist.1 Nach mutmaßlicher Wanderschaft arbeitete Cranach ca. 1495-1498 in der Werkstatt seines Vaters. Im Jahre 1504 wurde er als Nachfolger von Jacopo de’Barbari zum Hofmaler des kursächsischen Herzogs, Friedrich III. des Weisen, berufen. Im darauf folgenden Jahr eröffnete er eine Werkstatt in Wittenberg. Neben religiösen Themen traten ab 1509 auch profane hinzu. Weitreichende künstlerische und persönliche Folgen hatte für Cranach die Reformation ab 1517. Er wurde nicht nur zum Porträtisten Luthers, dem er auch persönlich verbunden war, sondern auch als Bildschöpfer zu einem Protagonisten der protestantischen Bewegung und zum Begründer der protestantischen Ikonographie.

Provenienz

Zeittafel
29.10.1940Von Galerie Schmidlin, Zürich, für sfrs. 15.000 an Herman Göring (Göring-Report, S. 115, Nr. 2; MFA&A 239/689)
12.1.1941Geschenk vom Preußischen Staatsrat durch Staatssekretär Paul Körner an Göring (Hofer-Geschäftsbuch, Ausgang: 31.1.1941)

In Bundesbesitz befinden sich 17 Gemälde, die von Lukas Cranach d.Ä. oder seiner Werkstatt gefertigt wurden.

Die TVK München ermittelte zur Provenienz des Gemäldes, dass das Gemälde von der Züricher Galerie Schmidlin an Hermann Göring für sfrs. 15.000 verkauft wurde.2 Aus dem erwähnten Göring-Report ist zu erfahren, dass die Galeristin Schmidlin das Gemälde „Christus mit der Samariterin am Brunnen“ im Oktober 1940 an Walter Andreas Hofer verkauft hatte.3 Es ging am 12. Januar 1941 als Geschenk des Preußischen Staatsrates durch Staatssekretär Paul Körner an Hermann Göring.

Schmidlin, die deutsche Staatsbürgerin war, lebte und arbeitete in Zürich und war mit einem Schweizer Regierungsbeamten verheiratet.4 Aus dem Göring Report geht ferner hervor, dass sie von dem Stuttgarter Kunsthändler F.C. Valentien zur Spionage, im Zusammenhang mit der Tätigkeit ihres Ehemanns, aufgefordert worden sei. Dies habe sie zwar nicht getan, stand aber unter Beobachtung. Jedenfalls habe sie Valentien und Hofer miteinander bekannt gemacht. Es wird die Vermutung geäußert, dass Hofer als Mittelsmann zwischen Valentien und Schmidlin fungiert habe. Über die Kunsthändlerin wurde ausgesagt, dass sie Kunstwerke für Hofer in der Schweiz verkauft habe. Dies bestritt Hofer in seiner Anhörung, gab jedoch zu, dass er sie immer besuchte, wenn er in der Schweiz weilte. Außerdem war sie mit der Münchener Galerie Heinemann in Kontakt. Hofer nahm an, dass der Galerist [dabei muss es sich um Zinckgraf handeln, Anm. d. Verf.] Schmidlin mit sehr guten Kunstobjekten versorgte. Neben dem Gemälde „Christus mit der Samariterin am Brunnen“ von Lukas Cranach d.Ä. verkaufte Schmidlin am 5. November 1942 auch die Tafel „Lukretia“, die sich heute ebenfalls in Bundesbesitz befindet.5

In den Unterlagen des Bundesarchivs in Koblenz befinden sich weitere Archivalien, welche zusätzliche Hinweise zur Provenienz des Gemäldes „Christus und die Samariterin“ geben.6 Im Juli 1952 teilte der Antragsteller der TVK München mit, dass er 1939 über die Schweiz in die USA emigriert sei. Das hier interessierende Bild sowie weitere Kunstwerke, u.a. das Cranach-Gemälde „Lukretia“ (mü 6337) habe er bei einem Dr. Walter F. Schnyder in Solothurn/Schweiz zur Aufbewahrung hinterlassen. Dieser habe die Bilder ohne sein Wissen der Galeristin Schmidlin zur Ansicht gegeben, für einen eventuellen Verkauf auf Kommissionsbasis. Die Kunsthändlerin habe das Gemälde an Hofer verkauft; einen Kaufpreis habe der Antragsteller jedoch nicht erhalten.

Nach Auffassung der TVK handelte es sich bei dem Rückgabebegehren des Antragstellers nicht um einen Anspruch nach dem Rückerstattungsrecht, sondern nach dem BGB. Daher wurde die Angelegenheit an das Auswärtige Amt abgegeben. Weitere Akten konnten nicht ermittelt werden. Ein Rückerstattungsverfahren ist seinerzeit nicht eingeleitet worden.

Weitere Details zur Provenienz des Gemäldes konnten bisher nicht ermittelt werden.

Stand: 2003

Dieses Dossier (Stand 2003) wird aktualisiert [28.12.2021].

1 Für das Folgende vgl. Saur 1999, Bd. 22, S. 169f.
2 BADV Berlin, Property Card, Mü-Nr. 5924.
3 Göring-Report, S. 115.
4 Haase 2000, S. 99.
5 BADV Berlin, Property Card, Mü-Nr. 6337.
6 Für das Folgende vgl. BArch, B323/374, An die Treuhandverwaltung von Kulturgut beim Auswärtigen Amt.

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