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Mattens, Cornelius

Aus der Scipioserie: Huldigende vor Scipio

Entstehungsjahr um 1600
Technik Weberei aus Wolle und Seide (Wandteppich)
Maße 355 x 338 cm
Münchener-Nr. 6402
Linz-Nr. Keine
Herkunft Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen

Beschreibung

Der hier interessierende Wandteppich aus Wolle und Seide hat die Maße 355 x 338 cm.
Die Darstellung der „Taten des Scipio“ als Bilderfolge auf Wandteppichen wurde mehrfach und in verschiedenen Manufakturen wiederholt. Der hier in Rede stehende Wandbehang wurde in der Werkstatt des Teppichwebers Cornelius Mattens um 1600 in Brüssel angefertigt. Dargestellt ist ein auf dem Thron sitzender König, der Scipio Geschenke überreichen läßt.

Provenienz

Im Ressortvermögen der Bundesfinanzverwaltung befinden sich mehrere Wandteppiche, auf denen die historisch überlieferten Taten des Publius Cornelius Scipio Africanus gestaltet wurden. Dieser römische Feldherr und Staatsmann lebte in der Zeit von 235 v. Chr. bis 183 v. Chr. P.C. Scipio entstammte einer römischen Patrizierfamilie. Im Zweiten Punischen Krieg den Rom gegen Karthago führte, errang er mit seinen Truppen bei Zama einen entscheidenden Sieg über den Heerführer Hannibal. Dieser Sieg brachte ihm die Anerkennung als einer der besten Kommandeure der Militärgeschicht und den Beinamen Africanus ein.

Auf der property card zu dieser Brüsseler Tapisserie ist das Vorhandensein eines Monogramms CM und der Stadtmarke BB, einer Bezeichnung für die Stadt Brüssel, vermerkt. Im Standardwerk1 von Heinrich Göbel „Wandteppiche“ Teil 1 „Die Niederlande“ sind neben der Stadtmarke von Brüssel - BB - (in div. Variationen) etliche gedeutete und ungedeutete Meistermarken abgebildet. Die auf der Tapisserie befindliche Marke konnte Cornelius Mattens zugeordnet werden.
Das Gebiet Flanderns2  war um 1600 die Hochburg der europäischen Bildwirkerei, deren Webarbeiten seltene Prestigeobjekte waren. In der Publikation von Göbel sind diverse Wandteppiche mit der Darstellung der „Taten des Scipio“ abgebildet3 , die sich damals in Museen oder aber im Kunsthandel befanden. Die Tapisserie in heutigem Bundesbesitz ist dort nicht abgebildet.

Die frühere Treuhandverwaltung Kulturgut hatte zur Provenienz ermittelt, dass dieser Wandteppich während des Krieges in die Sammlung von H. Göring gelangte. Eine entsprechende Aussage wurde vom Mitarbeiter der Firma Quantmeyer & Eicke, Fritz Schmidt gemacht. Dieser war dort als Assistent des auf Teppiche spezialisierten Kunsthändlers Josef Angerer tätig.
Der Teppich soll von der Firma früher in Frankreich erworben worden sein.
Während der Zeit der Herrschaft des NS- Regimes wurde der Betrieb Quantmeyer & Eicke von dem Geschäftsführer und Gesellschafter Hans Joachim Quantmeyer geleitet und wurde als NS - Musterbetrieb von Seiten des Staates anerkannt und gefördert. Eine Beteiligung am Gesellschaftskapital von politisch oder rassisch verfolgten Personen im Sinne der Wiedergutmachungsgesetze, ist zu keiner Zeit nachweisbar. Es handelte sich um ein Familienunternehmen, dass nach 1945 als Teppich – und Linoleum –Handelsgesellschaft mbH weitergeführt worden ist.

Weitere Angaben zur Herkunft der Tapisserie konnten nicht ermittelt werden, so dass ein NS-verfolgungsbedingter Vermögensverlust nicht ausgeschlossen werden kann.

Stand: 2010

1 Heinrich Göbel „Wandteppiche“. Verlag Klinkhart & Biermann, Leipzig 1923
2 1648 wurde die Unabhängigkeit der (nördlichen) Niederlande international bestätigt, während Flandern mit den südlichen Provinzen unter spanischer Herrschaft verblieb.
3 S. 406

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