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Kulturgüter, deren Erwerb aus dem Etat der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert wurde

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen den Ankauf von Kulturgut mit gesamtstaatlicher Bedeutung zugunsten kulturgutbewahrender Einrichtungen. In bestimmten Konstellationen erwirbt der Bund Miteigentum an den betreffenden Kulturgütern. Diese werden nach dem Erwerb von der Kunstverwaltung des Bundes administrativ betreut.