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Kulturgüter aus rechtsgeschäftlichen Erwerbungen der Bundesrepublik

Verwaltet werden darüber hinaus Kulturgüter, die in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten für die Ausstattung von Bundesbehörden erworben wurden.

Hinzu kommen Schenkungen an den Bund aus Nachlässen von Kunstschaffenden mit insgesamt über 1.000 Objekten. Darunter sind abstrakte Gemälde der Künstler Klaus Tober und Peter Stückenschneider, Portraits von Karl Hermann Roehricht und technische Sujets von Günther Frank.

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