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Historie

Zuständigkeiten für die Kulturgüter im Central Collecting Point München und für den sogenannten „CCP-Restbestand“

Für die Kulturgüter, die die amerikanischen Streitkräfte ab 1945 sicherstellten und in den Central Collecting Point München überführten bzw. für diejenigen Kulturgüter aus diesem Bestand, die 1960 auf der Grundlage von Artikel 134 Grundgesetz als ehemaliges Reichsvermögen in Bundesvermögen übergegangen sind, bestanden die folgenden Zuständigkeiten:

1945–1949Amerikanische Militärregierung, Verwahrung im Central Collecting Point München
1949–02/1952Treuhänderschaft des Bayerischen Ministerpräsidenten
02/1952–12/1962Treuhandverwaltung von Kulturgut beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland
01/1963–12/1968Bundesschatzministerium (Übertragung der Aufgaben an die Oberfinanzdirektion München)
01/1969–12/1997Nach Auflösung des Bundessschatzministeriums verblieb die Zuständigkeit bei der Oberfinanzdirektion München (nun im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen)
01/1998–12/2003Oberfinanzdirektion Berlin (Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen)
01/2004–12/2005Bundesamt zur Regelung offener Vermögensfragen (Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen)
01/2006–05/2017Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (bis 12/2016 im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen, seit 01/2017 im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern)
06/2017–01/2020Bundesverwaltungsamt (Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern)
seit 02/2020Kunstverwaltung des Bundes (Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien)