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Korruptionsprävention

Integrität ist ein zentraler Wert der Kunstverwaltung des Bundes. Eine uneigennützige und auf keinen Vorteil bedachte Führung der Dienstgeschäfte ist eine der wesentlichen Grundlagen des öffentlichen Dienstes.
Gemäß den Vorgaben der „Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung“ in der Neufassung vom 30. Juli 2004 wurde in der Kunstverwaltung des Bundes daher eine Ansprechperson zur Korruptionsprävention bestellt. Sie ist der Dienststellenleitung unmittelbar unterstellt.

Sowohl die Beschäftigten als auch die Bürgerinnen und Bürger können und sollen sich bei Verdachtsmomenten eines korrupten Verhaltens an die Ansprechperson für Korruptionsprävention wenden. Der Verdacht muss sich dabei auf einen Fall beziehen, in dem die Kunstverwaltung des Bundes betroffen ist.

Die Ansprechperson ist grundsätzlich zur vertraulichen Behandlung erhaltener Informationen verpflichtet. Werden der Ansprechperson Tatsachen bekannt, die den Verdacht einer Korruptionsstraftat begründen, unterrichtet sie die Dienststellenleitung. Sie ist dabei nicht an den Dienstweg gebunden, weisungsunabhängig und hat ein unmittelbares Vortragsrecht bei der Dienststellenleitung.

Die Ansprechperson hat über ihr bekannt gewordene persönliche Verhältnisse von Beschäftigten, auch nach Beendigung ihrer Amtszeit, Stillschweigen zu bewahren; dies gilt nicht gegenüber der Dienststellenleitung und der Personalverwaltung, wenn sie Tatsachen erfährt, die den Verdacht einer Korruptionsstraftat begründen. Personenbezogene Daten werden nach den Grundsätzen der Personalaktenführung behandelt.

Kontakt:

Matthias Huber
030 200 513 - 102
korruptionspraevention@kvdb.bund.de

Oder per Post:

-VERTRAULICH-
Kunstverwaltung des Bundes
Ansprechperson für Korruptionsprävention
Herbert-Bayer-Straße 5
13086 Berlin

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