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Restitution von Kunstwerken aus Bundesbesitz

Am 3. Dezember 1998 verabschiedeten die Bundesrepublik Deutschland, 43 weitere Staaten und zwölf Nichtregierungsorganisationen die „Grundsätze in Bezug auf Kunstwerke, die von den Nationalsozialisten beschlagnahmt und in der Folge nicht zurückerstattet wurden“ (→ Washingtoner Prinzipien). Darin setzen sie sich unter anderem zum Ziel, zu Kunstwerken, die als NS-verfolgungsbedingt entzogen identifiziert werden, eine „gerechte und faire Lösung“ zu erreichen.

Aufbauend auf den Washingtoner Prinzipien gaben der Bund, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände am 9. Dezember 1999 eine „Gemeinsame Erklärung zur Auffindung und zur Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes, insbesondere aus jüdischem Besitz“ (→ Gemeinsame Erklärung) ab. Darin bekannten sie sich zu den Washingtoner Prinzipien und forderten die öffentlichen Kulturgut bewahrenden Einrichtungen zu deren Umsetzung auf.

Für die praktische Umsetzung der Washingtoner Prinzipien und der Gemeinsamen Erklärung entwickelten Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden im Jahr 2001 zudem eine Handreichung (Handreichung Neufassung 2019), die als Orientierungshilfe für die Provenienzforschung dient und Empfehlungen für die Prüfung eines NS-verfolgungsbedingten Entzuges gibt.

Auf dieser Grundlage recherchiert die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Kunstverwaltung des Bundes bei der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, erneut systematisch zu den Provenienzen der Kulturgüter in Bundesbesitz, die vor 1945 entstanden sind und für die ein NS-verfolgungsbedingter Entzug nicht auszuschließen ist (→ Provenienzforschung). Wird ein NS-verfolgungsbedingter Entzug ermittelt, erfolgt die Rückgabe des Objektes an die ursprünglichen Eigentümerinnen und Eigentümer bzw. deren Rechtsnachfolgenden.


Erfolgte Restitutionen

Seit der Verabschiedung der Washingtoner Prinzipien restituierte die Bundesrepublik Deutschland insgesamt 68 Einzelwerke und eine Bibliothek aus ehemaligem Reichsvermögen an die jeweiligen Berechtigten (Stand: Mai 2024, vgl. Archiv Restitutionen)

Ausführliche Ergebnisse der Provenienzforschung zu den restituierten Objekten sind in der Provenienzdatenbank.Bund veröffentlicht.

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