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Bund gibt NS-Raubkunstwerk zurück

Datum 01.03.2022

Die Kunstverwaltung des Bundes (KVdB) hat das Gemälde "Bildnis eines jungen Mannes mit Schreibgerät", das dem italienischen Künstler Jacopino del Conte zugeschrieben wird, restituiert.

Das Kunstwerk wurde im Sinne der Washingtoner Prinzipien von 1998 und der Gemeinsamen Erklärung von 1999 den Erben von Ilse Hesselberger zurückgegeben, die durch das nationalsozialistische Regime verfolgt und später ermordet worden war.

Kulturstaatsministerin Claudia Roth: „Diese Rückgabe steht für unsere Verantwortung, den NS-Kunstraub und die Menschheitsverbrechen der Shoah weiterhin konsequent aufzuarbeiten. Angesichts des Zivilisationsbruchs, geplant und durchgeführt von Deutschland, kann es keinen Schlussstrich in unserer Auseinandersetzung mit unserer Geschichte und ihrer Aufarbeitung geben. Das Schicksal der Opfer sichtbar zu machen, zu erinnern, heißt den demokratischen Diskurs zu stärken. Dies bleibt eine unserer wichtigsten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben und deshalb erheben wir mit jedem zurückgegebenen Kunstwerk zugleich unsere Stimme gegen die verheerenden Folgen von Antisemitismus, Rassismus und Menschenfeindlichkeit.“

Die später durch das nationalsozialistische Regime als Jüdin verfolgte Ilse Hesselberger hatte das Gemälde im Jahr 1927 erworben. Auf Grundlage der Provenienzforschung ist mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass sie das Kunstwerk aufgrund der systematischen Entrechtung durch die nationalsozialistische Gewaltherrschaft im Jahr 1937 oder 1938 verfolgungsbedingt verkaufen musste. Ilse Hesselberger wurde am 20. November 1941 vom NS-Regime nach Kaunas in Litauen deportiert und dort fünf Tage nach ihrer Ankunft ermordet.

1941 wurde das Werk von der Reichskanzlei für das von Hitler geplante sog. „Führermuseum“ in Linz angekauft. Nach Hitlers Plan sollte Linz zu einer Kulturmetropole mit einem monumentalen NS-Kunstkomplex werden. Im Rahmen des sog. „Sonderauftrags Linz“ trug das NS-Regime tausende Exponate für dieses Museum durch Beschlagnahmen und Ankäufe zusammen.

Nach Ende des Zweiten Weltkrieges übernahmen die Alliierten diesen Kunstbestand, verbrachten ihn in den „Central Collecting Point“ nach München und begannen mit der Restitution der Werke. Die Kunstwerke, bei denen die Herkunft bis dahin nicht ermittelt oder keine Berechtigten gefunden werden konnten, gingen später zunächst an den bayerischen Ministerpräsidenten über. Der nach weiteren Restitutionen verbleibende Bestand befindet sich heute in Verwaltung der KVdB.

Die Kunstverwaltung des Bundes ist eine unselbständige Bundesbehörde im Geschäftsbereich der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien. Neben Verwaltungsaufgaben und kunstspezifischen Serviceleistungen im Zusammenhang mit dem Kunstbesitz des Bundes, erforscht die KVdB die Herkunft der Kulturgüter des Bundes insbesondere im Hinblick auf im Nationalsozialismus erfolgte unrechtmäßige Entziehungstatbestände. Sie veröffentlicht ihre Forschungsergebnisse in der Provenienzdatenbank des Bundes und restituiert ermittelte Raubkunst an die legitimierten Rechtsnachfolger der früheren Eigentümerinnen und Eigentümer.