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Angeli , Heinrich von

Bildnis der Hofschauspielerin Charlotte Wolter

Entstehungsjahr um 1865
Technik Öl auf Holz
Maße 94,5 cm x 73 cm
Münchener-Nr. 1660
Linz-Nr. 1356
Herkunft Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen

Beschreibung

Heinrich von Angeli war ein österreichischer Maler, der 1840 in Ödenburg/Ungarn geboren wurde. Er war Schüler an der Wiener Akademie und setzte seine Studien in Düsseldorf, München und Paris fort. Ab 1860 lebte er in Wien, wo er 1882 eine Professur an der Kunstakademie erhielt. H. von Angeli wurde insbesondere durch seine Porträts des europäischen Hochadels berühmt. Das in Rede stehende Gemälde entstand um 1865 und zeigt die zu ihrer Zeit sehr bekannte Wiener Hofschauspielerin Charlotte Wolter, die mit Graf Karl O’Sullivan de Graß verheiratet war. Die Mimin wurde 1834 in Köln geboren und verstarb 1897 in Wien.
Das Gemälde blieb unvollendet.

Provenienz

Auf der Rückseite des Gemäldes befindet sich laut Property Card ein Etikett der Firma Hauser & Co. Wien, L.P. 515. Weiterhin ist der Name Wohlgemuth vermerkt. Da ein Ausfuhrstempel der österreichischen Denkmalschutzbehörde nicht sichtbar ist, könnte das Gemälde bereits vor 1918 (Inkrafttreten des österreichischen Ausfuhrverbotsgesetz) nach Deutschland gelangt sein. Es befindet sich heute als Leihgabe im Museum. Dort ist zur Provenienz des Gemäldes nichts Näheres bekannt geworden.

Aus dem überlieferten Schriftwechsel der Dresdener Gemäldegalerie – Sonderauftrag Linz – ergibt sich, dass das Gemälde am 30.09.1940 von der Dresdener Kunsthandlung P. Rusch, Dresden Reichsstraße 10, zum Kaufpreis von 3.700,- RM für das Deutsche Reich erworben wurde. Ein entsprechendes Schreiben von Dr. Posse an den Chef der Reichskanzlei Dr. Lammers ist überliefert und liegt in Ablichtung vor.

Mit Antrag vom 06.04.1949 hatte die Republik Österreich die Rückgabe dieses Gemäldes und anderer Kunstwerke beim CCP München im Rahmen der Äußeren Restitution beantragt. Entsprechend den Unterlagen des Bundesamtes für Äußere Restitution wurde eine Rückgabe von der US–amerikanischen Militäradministration abgelehnt, weil von Seiten Österreichs kein Nachweis erbracht wurde, wer Herr Wohlgemuth war und wieso ihm das Bild abhanden kam. Mithin liegt kein Hinweis auf eine NS-verfolgungsbedingte Entziehung des Gemäldes vor.

Vor dem hier geschilderten Hintergrund bleibt die Provenienz ungeklärt, zumal alle bekannten Quellen ausgeschöpft sind. Ein NS-verfolgungsbedingter Vermögensverlust kann nicht ausgeschlossen werden.

Stand: 2010

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