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Unbekannt

Junger Mann in Schwarz mit Handschuhen

Entstehungsjahr ohne Jahr
Technik Öl auf Leinwand
Maße 111 cm x 93 cm
Münchener-Nr. 1748
Linz-Nr. keine
Herkunft Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen

Provenienz

Zeittafel
1943aus der Sammlung von Frau Cécilie Grafström an das Deutsche Reich verkauft

Aus den Aufzeichnungen der Treuhandverwaltung Kulturgut ergibt sich, dass o. g. Gemälde am 26.06.1943 aus der Sammlung von Frau Cécilie Grafström, geb. von Mendelssohn-Bartholdy für das Deutsche Reich erworben wurde. Das Gemälde wurde dementsprechend für 15.000,- RM erworben. Der Verkauf ist durch den Kunsthändler Karl Haberstock vermittelt worden. Ein Schreiben des Referenten für den Sonderauftrag Linz vom 23.07.1943 an Haberstock liegt in Ablichtung vor. Demgemäß ist der Kaufpreis an Frau Cecilie Grafström, Potsdam, Bertinistr. 1 ausbezahlt worden. Es wird dort ferner erwähnt, dass Frau Grafström um Rücksendung der Kiste bat, in der das Bild verpackt war, da diese Eigentum ihrer Galerie sei.

Weiterer Schriftverkehr zum Verkauf des Gemäldes ist im Bundesarchiv in Koblenz vorhanden und von Frau Dr. Heuss mit dem Ergebnis eingesehen worden, dass Frau Grafström, soweit ersichtlich, keinen Verfolgungsmaßnahmen durch das NS-Regime ausgesetzt war. Frau Cécilie Grafström, geb. am 06.01.1898 war die Tochter des Bankiers Otto Mendelssohn–Bartholdy und seiner Ehefrau Cécilie Mendelssohn-Bartholdy, geb. Mendelssohn–Bartholdy. Frau Grafström lebte bis 1945 in Potsdam. Später zog sie nach Stockholm. Sie besaß die schwedische Staatsangehörigkeit. Nach nationalsozialistischer Rassegesetzgebung galt sie zwar als "Mischling", doch, dass sie selbst kein Opfer rassischer Verfolgung war, könnte in ihrer Ehe mit einem sogenannten Arier begründet sein. Näheres hierzu konnte bisher nicht ermittelt werden.

Mit Bekanntmachung des Regierungspräsidenten in Potsdam vom 19.12.1942 wurde das gesamte Vermögen des Otto Mendelssohn–Bartholdy beschlagnahmt und aufgrund des Gesetzes zur Einziehung kommunistischen Vermögens zugunsten des Deutschen Reiches eingezogen. Der Hausrat und das Inventar der Wohnung wurden durch den OFP Berlin–Brandenburg im Jahre 1943 verkauft und der Erlös vereinnahmt.
Laut den beigezogenen Rückerstattungsakten galt Otto Mendelssohn–Bartholdy seit einer Entscheidung des Reichssippenamtes im Frühjahr 1940 als „Volljude“ (drei jüdische Großelternteile). Seine Ehefrau, eine Cousine, hatte nur einen jüdischen Großelternteil und galt als "Mischling 2. Grades". Sie war am 22.02.1943 in Potsdam verstorben und wurde von ihren beiden Kindern beerbt.

Frau Cecilie Grafström machte keine Ansprüche nach dem Bundesentschädigungsgesetz geltend. Ansprüche nach dem Rückerstattungsrecht hatte sie lediglich nach ihrem 1949 in der Schweiz verstorbenen Vater bezüglich der ihm entzogenen Wertpapiere und Bankguthaben gestellt.

Seit wann sich das Gemälde im Eigentum von Frau Grafström befand, konnte nicht mehr festgestellt werden. Entsprechend den hier bekannten Tatsachen handelt es sich um keinen NS-verfolgungsbedingten Zwangsverkauf.

Stand: 2002

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