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Honthorst, Gerrit (Gerard) van

Allegorische weibliche Halbfigur mit Zitronen

Entstehungsjahr 1649
Technik Öl auf Holz
Maße 68,0 x 93,0 cm, achteckig
Münchener-Nr. 11193
Linz-Nr. keine
Herkunft Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen

Beschreibung

Der Historien-, Genre- und Porträtmaler Gerrit (Gerard) van Honthorst lebte von 1590 bis 1656 in Utrecht. Allegorische Darstellung. Weibliche Halbfigur, in der Rechten ein Blütenzweig, die Linke auf zwei Zitronen gelegt, Perlen im Haar und als Halskette, lockiges Haar.

Provenienz

Zeittafel
um 1880Großherzog Adolph von Nassau
bis 1943Eigentum der Familie der Ehefrau von Konsul Joseph E. Jüttel, Luxemburg
12.05.1943Ankauf durch Prof. Voss, Beauftragten für den "Sonderauftrag Linz" für 25.000 RM

Joseph E. Jüttel, früherer Konsul von Luxemburg in Frankfurt am Main, hatte dieses Gemälde und ein weiteres (siehe Mü-Nr. 11181) des Malers Gerrit van Honthorst im Jahre 1943 an das Deutsche Reich verkauft. Konsul Jüttel bestätigte mit Schreiben vom 07.02.1951 dem Central Collecting Point die Provenienz der Gemälde, die laut familiärer Überlieferung im 19. Jahrhundert vom damaligen Großherzog von Luxemburg, Adolph von Nassau, an den Geheimrat Flach verschenkt wurden und sich seit ca. 1880 im Eigentum der Familie der Ehefrau des Konsuls befanden. Laut Eintragung auf der property card wurden die Gemälde tatsächlich von der damals in Wiesbaden ansässigen Schwiegermutter des Konsuls, Frau H. Schröder, für 25.000,- RM verkauft. Konsul Jüttel teilte dem CCP ferner mit, dass er nach der Okkupation Luxemburgs durch Deutschland aus seiner früheren Funktion entlassen wurde und daher gezwungen war, seinen Lebensunterhalt durch eine Tätigkeit in einem Wiesbadener Bankhaus zu bestreiten. Wegen seiner schlechten Einkommensverhältnisse während des Krieges verkaufte er beide Gemälde an Prof. Voss, den damaligen Beauftragten für den Sonderauftrag Linz. Jedoch erfolgte dieser Verkauf nicht unter Zwang, wie er selbst betonte. In einem Antwortschreiben des CCP vom 09.02.1951 wurde Herrn Konsul Jüttel mitgeteilt, dass es zu diesem Zeitpunkt nicht klar sei, ob die Gemälde nach Luxemburg restituiert werden können und dass Kunstgegenstände, die während der Zeit der Besetzung eines Landes durch deutsche Truppen von dort nach Deutschland verbracht wurden, nur an die Regierungen dieser Länder restituiert werden. Herr Jüttel als Staatsangehöriger Luxemburgs könne sich, sofern die Gemälde an Luxemburg restituiert würden, wegen einer Rückgabe dann an seine Regierung wenden. Der für die Gemälde an ihn ausgezahlte Kaufpreis wäre eine Angelegenheit zwischen Herrn Jüttel und seiner Regierung. Eine Besonderheit stelle der Umstand dar, dass die Gemälde in Deutschland und nicht in Luxemburg verkauft wurden. Offenbar wurden die beiden Gemälde nicht restituiert.

Herr Jüttel war nach seinem eigenen Vortrag weder aus rassischen noch aus politischen Gründen in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt. Eine Anfrage zur Person beim Bundesarchiv Berlin ergab ebenfalls keine Anhaltspunkte für NS-Verfolgungsmaßnahmen. Der Verkauf erfolgte allein aus wirtschaftlichen Gründen.

Die Provenienz ist geklärt. Ein früherer NS-verfolgungsbedingter Vermögensverlust an diesem Kunstwerk kann ausgeschlossen werden.

Stand: 2001

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