Navigation und Service

Michiel, Sweerts

Halbfigur eines Mannes mit Pokal und Notenblatt

Entstehungsjahr um 1650
Technik Öl auf Leinwand
Maße 99 x 81 cm
Münchener-Nr. 11315
Linz-Nr. Keine
Herkunft Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen

Beschreibung

Das Gemälde zeigt die Halbfigur eines Mannes mit Pokal und Notenblatt nach halblinks mit Blick zum Beschauer sitzend, in der linken Hand das erhobene Weinglas, in der rechten Hand ein Schriftstück haltend.

Provenienz

Die Ermittlungen der ehemaligen Treuhandverwaltung Kulturgut München ergaben, dass das Gemälde früher zur Sammlung Gufanti zählte und danach in die Sammlung des Wallraf-Richartz-Museum in Köln gelangte. Von dort aus wurde es im Jahre 1943 zusammen mit dem Gemälde von Bartholomäus Bruyn „Halbfigur eines Mannes“ (verzeichnet unter der Mü-Nr. 4131) gegen eine Chartreser Madonna aus der Galerie für Alte Kunst GmbH in München getauscht.

Die Galerie für Alte Kunst GmbH verkaufte das Gemälde im gleichen Jahr schließlich für 30.000,- RM an die Sammlung „Führermuseum“ Linz.

Das Wallraf–Richartz–Museum übersandte Karteikarten ihres Bestandsverzeichnisses in Ablichtung. Aus denen ist ersichtlich, dass das o.a. Gemälde, ein Geschenk des verstorbenen Rentiers Peter Josef Gufanti, durch einen Beschluss der Stadtverordneten-Versammlung Köln im Jahre 1906 in den Bestand des Museums aufgenommen worden ist und im Zuge eines Tauschgeschäfts im Jahre1943 an die Galerie für Alte Kunst, München, abgegeben wurde.

Die Galerie für Alte Kunst GmbH war 1936 gegründet worden und erwarb durch Kauf die wesentlichsten Teile der Aktiven und Passiven der Firma A.S. Drey. Die Gesellschafter der Firma A.S. Drey gehörten zu dem Kreis der aus rassischen Gründen kollektiv Verfolgten (vgl. Wiedergutmachungsverfahren vor der Wiedergutmachungsbehörde I Oberbayern zum AZ.: I 69194 – a 5575/937). Das o.a. Gemälde ist jedoch erst 1943 von der Kunsthandlung Galerie für Alte Kunst erworben worden.

Inhaber der Galerie für Alte Kunst war Walter Bornheim, der u.a. ständige Geschäftskontakte zu Hermann Göring unterhielt.

Ein verfolgungsbedingter Vermögensverlust in der Zeit zwischen 1933 – 1945 kann ausgeschlossen werden.

Stand: 2001

Kontakt

Bei Fragen und Anregungen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular

Zum Kontaktformular