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Francken, Franz

David und Abigail (Alexander und die Frauen des Darius)

Entstehungsjahr ohne Jahr
Technik Öl auf Kupfer
Maße 27,5 x 38 cm
Münchener-Nr. 2250/1
Linz-Nr. 2931
Herkunft Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen

Beschreibung

Das o.g. Gemälde, dass sich als Leihgabe beim Leihnehmer befindet, hat laut einer Mitteilung des Leihnehmers vom 13.07.2001 den Bildtitel „David und Abigail“. Diese Korrektur ist laut Museumskatalog auf B. Lossky’s Ausführungen in „La Cronique des Art“ in der „Gazette des Beaux Art“, 86. Déc., 1975, zurückzuführen. Dieser Titel entspricht dem dargestellten Bildinhalt, einer Begebenheit aus dem Alten Testament.

Provenienz

Zeittafel
1930Kunsthandlung Hugo Helbing
bis 1943Sammlung tho Rade, München
1943über Galerie Almas an das Deutsche Reich

Laut den von der Treuhandverwaltung Kulturgut München erhaltenen Aufzeichnungen ist das Gemälde, gemäß einer Aussage der Münchener Kunsthändlerin Frau Almas–Dietrich, im Jahre 1930 bei der Kunsthandlung Hugo Helbing, München, versteigert worden. Käufer sei ein Herr Detmar tho Rhade gewesen. Am 01.07.1943 sei das Gemälde von Frau L. tho Rhade an die Galerie Almas veräußert worden. Von dort gelangte es im Juli 1943 an den Sonderauftrag Linz und ist von dort für 9.500, - RM erworben worden.

Das Stadtarchiv München teilte auf Nachfrage mit, dass sich Herr Detmar tho Rhade, geboren in Lübeck, 1906, Konfession: evangelisch, im Jahre 1938 in München aufgehalten hat. Laut dem Münchener Adressbuch von 1950 war Herr tho Rhade in der Gustav–Freitag–Str. 5 gemeldet. Unter dieser Anschrift waren zu diesem Zeitpunkt auch die Kunsthändlerin Wilhelmine tho Rhade und die „Galerie Almas“ dort gemeldet. Eine Frau Luise tho Rhade, geb. 1876 in Darmstadt, Konfession evangelisch, war seit 1944 in der Gustav–Freitag–Str. 5 gemeldet. Als Vermieter ist „Dietrich“ verzeichnet. Laut den Meldeunterlagen ist Frau Luise tho Rhade die Mutter von Herrn Detmar tho Rhade.

Aus den Meldeunterlagen der Stadt München ist ersichtlich, dass o.g. Personen nicht zum Kreis der durch den Nationalsozialismus rassisch Verfolgten zählten.
Rückerstattungsverfahren nach den Genannten konnten keine festgestellt werden.
Bezüglich des Erwerbs des Gemäldes von Frans Francken d. J. liegen mithin keine Anhaltspunkte für einen verfolgungsbedingten Vermögensverlust vor.

Stand: 2002

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