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Oberländer, Adolf

Der Philosoph und die Viehherde

Entstehungsjahr ohne Jahr
Technik Gouache
Maße 55,4 x 95,5 cm
Münchener-Nr. 3597
Linz-Nr. 287
Herkunft Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen

Beschreibung

Der bayerische Maler Adolf Oberländer lebte von 1845 -1923.

Das Gemälde wurde vom Künstler signiert und betitelt "A.Oberländer. Der Philosoph und die Viehherde. München".

"Eine sonnige Wiesenlandschaft wird von einem Bach durchflossen, der vom Kirchdorf im Hintergrund kommend sich nach rechts wendet. Vorn rechts im Schatten einer alten schief gewachsene Weide, deren Geäst den ganzen leicht bewölkten Himmel überspannt, sitzen am Wiesenhang zwei Spaziergänger. Der jüngere, der Künstler selbst, raucht gemächlich seine Zigarre, während der der Andere, sein Freund, lebhaft gestikulierend, auf eine braun weiß gefleckte Viehherde einspricht, die apathisch daneben auf einer großen Wiese lagert." 1

Provenienz

Zeittafel
im Jahre 1904vom Künstler durch Sammler M. Flersheim erworben
im Jahre 1906in der Kunstausstellung in der Flora zu Köln
vor Juli 1938vom Deutschen Reich "Sonderauftrag Linz" erworben

Die Treuhandverwaltung für Kulturgut in München konnte zur Herkunft des Kunstwerkes keine Feststellungen treffen.

An Hand der Höhe der Linz – Nummer kann davon ausgegangen werden, dass das Gemälde vor Juli 1938 in die Reichskanzlei in München gelangte. Ausgehend von der Aussage des Architekten Hans Reger vom 21.07.1951, der mit der Verwaltung der Kunstgegenstände in der Reichskanzlei in München betraut war, sind Kunstwerke, die eine Linz – Nummer unterhalb der Ziffer 380 erhalten haben, zu einem unbekannten Zeitpunkt vor Juli 1938 vom Deutschen Reich erworben worden. Erst danach wurden sie systematisch inventarisiert.

Im Bestandsverzeichnis der Sammlung von Martin und Florence Flersheim, der in den Jahren 1910 / 1911 entstanden war, ist das in Rede stehende Gemälde unter der lfd. Nr. 34 mit dem o.a. Titel verzeichnet und beschrieben2 .Seiner Eintragung entsprechend hatte Herr Flersheim das Bild im Jahre 1904, dem Jahr seiner Entstehung, in München vom Künstler selbst erworben. Herr Flersheim hat zusätzlich notiert, dass das Bild 1906 auf der deutschen Kunstausstellung in der Flora zu Köln ausgestellt war. Der Katalog dieser Kunstausstellung wurde in Auszügen vom Wallraf – Richartz – Museum übersandt. Das in Rede stehende Gemälde ist dort unter der lfd. Nr. 464 verzeichnet und Martin Flersheim ist als Besitzer ausgewiesen.

Der Kaufmann und Sammler Martin Flersheim war, als das letzte bis dahin noch lebende Vorstandsmitglied aus der Gründungszeit des Museumsvereins „Städel“ in Frankfurt am Main, im Jahre 1935 verstorben. Martin Flersheim war jüdischer Herkunft und zählte mithin zum Personenkreis der aus rassischen Gründen NS - Verfolgten, den die deutsche Regierung in seiner Gesamtheit durch ihre Maßnahmen vom kulturellen und wirtschaftlichen Leben auszuschließen beabsichtigte. Seine Ehefrau Florence Flersheim, geb. Livingston, die seit ihrer Geburt die US – amerikanische Staatsangehörigkeit besaß, hatte im Jahre 1938 aus Gründen der rassischen Verfolgung Deutschland verlassen.

Trotz intensiver Nachforschungen konnte nicht mehr ermittelt werden, wann das o.g. Gemälde aus der Sammlung Flersheim veräußert worden ist.

Die National Archives and Records Administration in Maryland, USA, verwahrt Schriftgut bezüglich der Suche und Rückerstattung von Kunstwerken aus der Sammlung Flersheim nach Alliiertem Rückerstattungsrecht. Diesen Akten ist zu entnehmen, dass im Jahre 1947 weder in den Collecting Points in Frankfurt a.M. und in Wiesbaden, noch im Central Collecting Point in München verfolgungsbedingt entzogene Kunstwerke aus der Sammlung Flersheim identifiziert werden konnten.3

In den Akten zu den von Frau Florence Flersheim und ihrem Sohn Herrn Dr. Fritz Flersheim beantragten Verfahren nach den Alliierten Rückerstattungsgesetzen zur Wiedererlangung ihres Kunstbesitzes konnten keine konkreten Anhaltspunkte bezüglich eines verfolgungsbedingten Vermögensverlustes des in Rede stehenden Gemäldes von Adolf Oberländer gefunden werden.

Am 16.12.1957 meldeten die Erben nach Florence Flersheim rückerstattungsrechtliche Geldansprüche gegen das Deutsche Reich an. Der Antrag war auf die Entschädigung des in Holland entzogenen Umzugsgutes einschließlich der entzogenen Kunstgegenstände gerichtet. Dem Entschädigungsantrag wurde in voller Höhe stattgegeben, so dass das Gemälde auf diese Weise im Verfahren nach BRüG entschädigt worden ist.

Allerdings bleibt bislang ungeklärt, ob das hier interessierende Gemälde von Oberländer erst im Zusammenhang mit einem NS-verfolgungsbedingten Vermögensverlust der Familie Flersheim in das Eigentum des Deutschen Reiches gelangte oder aber unabhängig davon veräußert wurde.

Vor dem hier geschilderten Hintergrund bleibt die Provenienz ungeklärt, zumal alle bekannten Quellen ausgeschöpft sind.

Stand: 2010

1 Beschreibung aus dem Katalog von Martin Flersheim 1910/11
2 Der Katalog wurde von den Antragstellern im Rückerstattungsverfahren Flersheim / Dt. Reich beim Landgericht Frankfurt/M. vorgelegt.
3 Von der National Archives and Records Administration übersandte Unterlagen

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