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Robert, Hubert

Römische Landschaft mit Phantasiearchitektur (Boot vor Treppe)

Entstehungsjahr ohne Jahr
Technik Öl auf Leinwand
Maße 100 x 124 cm
Münchener-Nr. 4094
Linz-Nr. 2210
Herkunft Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen

Beschreibung

Das Gemälde ist Teil einer Serie von Robert, zu der insgesamt vier Bilder zählen.

Provenienz

Zeittafel
Bilder früher in Madrid, Sammlung Francisco de Montoya.
16.04.1912 Im Auktionshaus Lepke, Berlin versteigert.
im Jahre 1925Zwei Gemälde wurden auf der Ausstellung des Kaiser-Friedrich-Museum-Vereins, Berlin, gezeigt. Damaliger Eigentümer war Herr Ernst von Schoen-Wildegg.
01.12.1941Die vier Gemälde wurden durch den Sohn des verstorbenen Ernst von Schoen-Wildegg, Herrn Hans Heinrich von Schoen, Düsseldorf, für 100.000,- RM an den "Sonderauftrag Linz" verkauft.

Die Treuhandverwaltung Kulturgut München hatte ermittelt, dass sich die Bilder früher in Madrid in der Sammlung Francisco de Montoya befanden. Am 16.04.1912 wurden sie im Auktionshaus Lepke, Berlin versteigert. Zwei der Bilder waren im Jahre 1925 in Berlin in einer Ausstellung des Kaiser– Friedrich– Museumsvereins gezeigt worden. Damaliger Eigentümer war Herr Ernst von Schoen – Wildegg.

Am 01.12.1941 wurden die Gemälde durch den Sohn des inzwischen verstorbenen Ernst von Schoen – Wildegg, Herrn Dr. Hans Heinrich von Schoen, Düsseldorf, für einen Kaufpreis in Höhe von 100.000,- RM an den „Sonderauftrag Linz“ verkauft. Laut einem Schreiben des Herrn Hans von Schoen vom 09.12.1941 an den Direktor der Staatlichen Gemäldegalerie Dresden und Sonderbeauftragten für das geplante Museum in Linz Dr. Posse teilt er u.a. mit, dass ihm ein Schreiben von der Reichskanzlei vorläge, nach dem er den Kaufpreis von 100.000,- RM erhalten werde. Das Eigentum an den Bildern sei nun auf den Erwerber übergegangen. Die in der Commerzbank Berlin, Behrenstrasse verwahrten Bilder lägen zur Abholung bereit.

Entsprechend einer Auskunft des Auswärtigen Amtes (Politisches Archiv) war Herr Hans von Schoen bis zum Herbst 1933 Gesandter des Deutschen Reiches in Budapest. Eine Versetzung nach Lateinamerika lehnte er aus familiären Gründen ab. Laut einer Mitteilung des Politischen Archivs vom 26.04.2001 sei Herr von Schoen 1937 auf der Grundlage von § 6 des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 07.04.1933 in den endgültigen Ruhestand versetzt worden.
Herr Hans von Schoen ist zwar von den Nationalsozialisten nicht mehr im Diplomatischen Dienst verwendet worden, es liegen jedoch keinerlei Anhaltspunkte für politische oder rassische Verfolgungsmaßnahmen vor, die zu einen verfolgungsbedingten Zwangsverkauf der Gemälde aus dem Nachlass des Vaters geführt haben könnten.

Gemäß § 3 des Gesetzes über die Wiederherstellung des Berufsbeamtentums wurden Beamte „nicht arischer“ Abstammung zwangsweise in den Ruhestand versetzt und auf diese Weise diskriminiert. Mit § 4 des Gesetzes wurden politische Gegner der Nationalsozialisten aus dem Staatsdienst entfernt. Der § 6 diente jedoch lediglich der Vereinfachung der Verwaltung. Die Stellen der Beamten, die auf Grundlage des § 6 in den Ruhestand versetzt wurden, durften nicht mehr besetzt werden. Herr von Schoen war zu diesem Zeitpunkt 61 Jahre alt und erhielt weiter sein Ruhegehalt.

Ein Antrag auf Rückerstattung des Gemäldes ist durch Herrn von Schoen nicht gestellt worden. Ebenso wurden nach Herrn von Schoen keine Verfahren nach dem Bundesentschädigungsgesetz durchgeführt.

Stand: 2002

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