Frankreich (Aubusson)
Verdure
Entstehungsjahr | Letztes Viertel des 17. Jahrhunderts bzw. erste Hälfte des 18. Jahrhunderts |
---|---|
Technik | Wolle/Weberei |
Maße | 266,0 x 185,0 cm |
Münchener-Nr. | 5457 |
Linz-Nr. | Keine |
Lost Art-ID | 565876 |
Herkunft | Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen |
Beschreibung
Die Tapisserie wurde im letzten Viertel des 17. Jahrhunderts[1] bzw. in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts in Aubusson in Frankreich hergestellt.[2]
Als Aubusson-Teppiche werden Tapisserien bezeichnet, die vornehmlich in der Zeit des Barock im Gebiet zwischen Lyon und Bordeaux mittels eines Basselissestuhls gefertigt wurden. Zentren der Herstellung waren die Städte Bellegarde, Felletin und Aubusson, wobei die aus Aubusson stammenden Exemplare als die Besten der Region gelten. Die dort etablierte Manufaktur erhielt im Jahre 1665 von König Ludwig XIV. (1638–1715) den Status einer königlichen Manufaktur. Nachdem viele der hugenottischen Wirker nach der Aufhebung des Edikts von Nantes aus dem Jahre 1685 ausgewandert waren, begann um 1730 eine Wiederbelebung der Teppichherstellung in der Region. Beliebt waren Kopien nach den Entwürfen bekannter Maler wie Jean-Baptiste Oudry (1686–1755) oder François Boucher (1703–1770).[3]
Die Tapisserie zeigt eine Bucht unter Bäumen. Im Vordergrund sind am Seeufer zahlreiche Wasservögel und Fische dargestellt. Am linken sowie rechten Motivrand erstreckt sich jeweils ein Laubbaum bis zur oberen Motivkante. Im Mittelgrund befindet sich ein Schiff auf der welligen See. Dahinter ist ein befestigter Hafen vor hohen Bergen zu sehen. Die Darstellung wird von einer vornehmlich in Rot- und Grüntönen gehaltenen Bordüre gerahmt, deren Ornamente sich aus Muscheln und Blumenranken zusammensetzen. Das Werk bildet das Gegenstück zur Verdüre „Hafenlandschaft“.[4]
Die Verdüre ist weder bezeichnet noch datiert.
[1] Vgl. Auk.-Kat. Sammlung eines rheinischen Großindustriellen. Frankfurter und Berliner Kunstbesitz. Nachlaß Generaloberarzt Dr. Frank, Wiesbaden, Hugo Helbing, Frankfurt am Main, 11.–13.05.1936, S. 37, Los 463, Abb. o. S. Tafel 49.
[2] Vgl. Bundesarchiv, Koblenz, B 323/657, maschinengeschriebene Restitutionskartei, Property Card, Mü.-Nr. 5457.
[3] Vgl. Das große Kunstlexikon von P. W. Hartmann, Aubusson-Teppiche, URL: www.beyars.com/kunstlexikon/lexikon_757.html [Abruf: 07.03.2019].
[4] Vgl. Auk.-Kat. Sammlung eines rheinischen Großindustriellen. Frankfurter und Berliner Kunstbesitz. Nachlaß Generaloberarzt Dr. Frank, Wiesbaden, Hugo Helbing, Frankfurt am Main, 11.–13.05.1936, S. 37, Los 464, „Hafenlandschaft“, Wolle/Seide, 325 x 175 cm, „Ehemals Sammlung Baronin Mathilde von Rothschild“.
Provenienz
(…) | Verbleib unbekannt |
o. D.–spätestens 1924 | Mathilde von Rothschild (1832–1924), Frankfurt am Main, Erwerbsweg ungeklärt |
o. D.–11.–13.05.1936 | Albert von Goldschmidt-Rothschild (1879–1941), Frankfurt am Main, Erbgang, eingeliefert bei Hugo Helbing, Frankfurt am Main, zur Auktion am 11.–13.05.1936 |
11.–13.05.1936–o. D. | „Knapp“ [vermutlich der Berliner Antiquitätenhändler Ferdinand Knapp (1882–1951)], Ankauf auf Auktion bei Hugo Helbing, Frankfurt am Main |
(…) | Verbleib unbekannt |
spätestens 1939–27.07.1945 | Hermann Göring (1893–1946), Erwerbsweg ungeklärt [möglicherweise erworben von Antiquitätenhändler Ferdinand Knapp] |
27.07.1945–10.06.1949 | Amerikanische Militärregierung, Sicherstellung und Transport in den Central Collecting Point München, Inv.-Nr. 5457 |
10.06.1949–22.02.1952 | Bayerischer Ministerpräsident, München, treuhänderische Übernahme |
22.02.1952–1960 | Treuhandverwaltung von Kulturgut beim Auswärtigen Amt der Bundesrepublik Deutschland, München, treuhänderische Übernahme |
1960–2024 | Bundesrepublik Deutschland, München/Berlin, Übernahme aus ehemaligem Reichsvermögen auf Grundlage von Artikel 134 Grundgesetz |
Januar/November 2024 | Restitution an die Rechtsnachfolgenden nach Albert von Goldschmidt-Rothschild |
Mathilde von Rothschild (1832–1924), Frankfurt am Main
Die Tapisserie war einst Teil der Sammlung von Hannah Mathilde Freifrau von Rothschild (1832–1924), Frankfurt am Main.[1] Die Enkelin von Salomon Mayer von Rothschild (1774–1855), dem Begründer des Wiener Rothschild-Zweiges, war bekannt für ihr stifterisches Wirken.[2] Sie förderte zahlreiche wissenschaftliche und künstlerische Projekte. Unter anderem hinterließ sie dem Frankfurter Museum für Angewandte Kunst nach ihrem Tode einen wertvollen Tafelaufsatz.[3]
Albert von Goldschmidt-Rothschild (1879–1941), Frankfurt am Main
Am 11.–13. Mai 1936 stand die Tapisserie beim Auktionshaus Hugo Helbing in Frankfurt am Main zum Verkauf.[4] Im zugehörigen Auktionskatalog ist sie unter dem Titel „Wandteppich: Seelandschaft“ als Losnummer 463 verzeichnet und abgebildet.[5] Die hier angegebenen Maße von 325 x 187 cm stimmen dabei nicht mit der heutigen Größe der Tapisserie überein. Vermutlich wurde die im Auktionskatalog erwähnte Anstückung im oberen Teil des Objektes zu einem unbekannten Zeitpunkt vor 1945 entfernt.[6] Zur Provenienz der Tapisserie ist im Auktionskatalog vermerkt, dass sie sich ehemals in der „Sammlung Baronin Mathilde von Rothschild“ befand. Als Einlieferer trat laut Besitzerverzeichnis „A. v. G.“ auf.[7] In einem annotierten Exemplar des Auktionskataloges ist zum Los handschriftlich vermerkt „A v G-R“.[8]
Die Provenienzforschung zur Tapisserie ergab, dass es sich bei dem Einlieferer um Albert Max Freiherr von Goldschmidt-Rothschild (1879–1941), einem Enkel von Mathilde von Rothschild, handelt. Albert von Goldschmidt-Rothschild wurde am 3. Juni 1879 in Frankfurt am Main geboren.[9] Er war Jurist und hatte im Ersten Weltkrieg aufseiten des Deutschen Kaiserreichs gekämpft.[10] Nach dem Krieg leitete Albert von Goldschmidt-Rothschild zusammen mit seinem Bruder Erich von Goldschmidt-Rothschild (1894–1987) die Goldschmidt-Rothschild & Co. Bank in Berlin, die infolge der Weltwirtschaftskrise im Jahre 1932 an die Reichskredit-Gesellschaft verkauft wurde.[11] Am 31. Mai 1922 heiratete er Marion Helene Schuster (1902–1982), die am 18. August 1902 in Basel geboren worden war.[12] Das Ehepaar hatte vier gemeinsame Kinder.[13]
Kunstsammlung Albert und Marion von Goldschmidt-Rothschild
Ab 1924 pachtete Albert von Goldschmidt-Rothschild den Grundbesitz Schloss Grüneburg sowie den anliegenden Grüneburgpark in Frankfurt am Main von seiner Großmutter Mathilde von Rothschild,[14] ehe er das Anwesen mitsamt der darin vorhandenen Kunst- und Kulturgüter[15] im April 1930 in sein Eigentum übernahm.[16]
Neben der Übernahme von Objekten aus der Grüneburg pflegten Albert und Marion von Goldschmidt-Rothschild eine eigene Sammeltätigkeit.[17] Ihre Sammlung war international in Kunsthandelskreisen und Museen bekannt. Sie umfasste italienisches und deutsches Kunstgewerbe des 16./17. Jahrhunderts, französische Möbel, Tapisserien und Bilder des 18. Jahrhunderts sowie deutsche Porzellane aus dem 18. Jahrhundert.[18] Eine Expertise zu den Einrichtungsgegenständen in der Grüneburg aus dem August 1928 verzeichnet vornehmlich Möbel, Porzellane und Bronzeobjekte.[19] Die Auflistung scheint folglich nicht vollständig gewesen zu sein.[20] Die hier untersuchte Tapisserie ist dort nicht enthalten. Weitere Hinweise zu Umfang und Charakter der Sammlung von Albert und Marion von Goldschmidt-Rothschild liefern Unterlagen zur Ausstellung Meisterwerke Alter Malerei aus Privatbesitz im Städelschen Kunstinstitut in Frankfurt am Main im Jahre 1925, in deren Rahmen Albert von Goldschmidt-Rothschild als Leihgeber auftrat.[21]
Verfolgungsschicksal in der NS-Zeit
Während der nationalsozialistischen Herrschaft wurde Albert von Goldschmidt-Rothschild aufgrund seiner jüdischen Herkunft verfolgt. Sein Verfolgungsschicksal lässt sich insbesondere anhand der Akten zu den Entschädigungs- und Rückerstattungsverfahren der Nachkriegszeit rekonstruieren.[22] Demnach veräußerte Albert von Goldschmidt-Rothschild in den Jahren 1935 bis 1938 Grundbesitz im Wert von etwa einer Million RM.[23] Besonders bedeutsam für die Provenienz der in Rede stehenden Tapisserie ist der Verkauf des Schloss Grüneburg sowie des Grüneburgparks durch Albert von Goldschmidt-Rothschild an die Stadt Frankfurt im Jahr 1935. In den Entschädigungsverfahren der Nachkriegszeit machte die mittlerweile verwitwete Marion Schuster geltend, dass der Verkauf des Anwesens unter dem Druck der nationalsozialistischen Verfolgung zustande gekommen sei. Demnach habe Albert von Goldschmidt-Rothschild bereits kurz nach dem Beginn der NS-Herrschaft seine Emigration vorbereitet und die hierfür nötigen finanziellen Mittel unter anderem zur Begleichung der Reichsfluchtsteuer generiert.[24] Zudem konnte ihr Rechtsanwalt belegen, dass der Verkaufserlös für den Grundbesitz deutlich zu niedrig gewesen war. Vor diesem Hintergrund kam das Landgericht Frankfurt 1951 zu dem Schluss, dass der Verkauf von Schloss Grüneburg sowie des Grüneburgparks eine NS-verfolgungsbedingte Entziehung darstelle.[25]
Die Stadtverwaltung Frankfurt am Main räumte Albert von Goldschmidt-Rothschild das Recht ein, das Anwesen noch bis zum 31. März 1938 zu bewohnen. Im Vorfeld des anstehenden Auszugs bot Albert von Goldschmidt-Rothschild der Stadt Frankfurt am Main eine Reihe von Einrichtungsgegenständen aus Schloss Grüneburg zum Kauf an. Es handelte sich vornehmlich um Beleuchtungskörper, seidene Wandbespannungen, eingelassene Bilder, Teppiche und eine hölzerne Wandverkleidung.[26] Auch die Veräußerung der in Rede stehenden Tapisserie im Mai 1936 dürfte nicht nur zeitlich, sondern auch inhaltlich mit dem Verkauf des Wohnsitzes der Familie in Zusammenhang gestanden haben, zu dessen Einrichtung die in Rede stehende Tapisserie vermutlich gehörte und für den Albert von Goldschmidt-Rothschild nun keine (bzw. zunächst weniger) Ausstattungsstücke mehr benötigte.
Um dem Vorwurf der sogenannten „Rassenschande“ und weiteren Diskriminierungen durch die Nationalsozialisten zu entgehen, ließen Albert und Marion von Goldschmidt-Rothschild ihre Ehe am 25. November 1938 formal scheiden.[27] Am 15. Dezember 1938[28] übereignete Albert von Goldschmidt-Rothschild die restlichen Einrichtungsgegenstände aus der Grüneburg seiner geschiedene Ehefrau Marion Schuster.[29] In einer Eidesstattliche Versicherung vom 22. Januar 1955 sagte Marion Schuster aus, dass es sich bei der Schenkung lediglich um eine Übereignung „der Form halber“ gehandelt habe, „um es [das Umzugsgut] dem Zugriff der staatlichen und Parteistellen zu entziehen“[30].
Am 31. Januar 1939 erging eine Sicherungsanordnung der Zollfahndungsstelle Frankfurt am Main, mit der das Vermögen von Albert von Goldschmidt-Rothschild und Marion Schuster laut Devisengesetz sichergestellt wurde.[31] Die Sicherungsanordnung wurde jedoch am 10. März 1939 aufgehoben, da Albert von Goldschmidt-Rothschild und Marion Schuster zwischenzeitlich ausgewandert waren.[32] Ihre Wertpapiere und Geldmittel wurden sodann auf ein „Auswandererdepot“ gelegt, über das sie vermutlich nicht frei verfügen konnten.[33] Albert von Goldschmidt-Rotschild war am 24. Januar 1939 über die Niederlande und London in die Schweiz emigriert.[34] Marion Schuster war ebenfalls 1939 in die Schweiz ausgewandert. Mit den Kindern lebte das (formal) geschiedene Paar fortan in Lausanne.[35]
Im Zuge der Emigration in die Schweiz setzten Albert von Goldschmidt-Rothschild und Marion Schuster Hans Bräutigam (?–?) als Generalbevollmächtigten ein. Am 1. August 1939 reichte Bräutigam ein Gesuch zur Erteilung der Ausfuhrgenehmigung für das Umzugsgut von Marion Schuster ein.[36] Obwohl die zuständige Devisenstelle die Ausfuhr des Umzugsguts zunächst genehmigt hatte, wurde es im November 1939 von der Geheimen Staatspolizei beschlagnahmt und der Transport in die Schweiz auf diese Weise verhindert.[37]
Gemäß der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25. November 1941 wurde Albert von Goldschmidt-Rothschild ausgebürgert und sein Vermögen, darunter verschiedene Wertpapiere, verfiel an das Deutsche Reich.[38] Albert von Goldschmidt-Rothschild verstarb am 26. Dezember 1941 in Lausanne.[39] Das gesamte Umzugsgut von Marion Schuster, das nicht hatte ausgeführt werden dürfen, verbrannte infolge eines Fliegerangriffs am 22. März 1944 beim Speditionsunternehmen Delliehausen.[40]
„Knapp“ [vermutlich der Berliner Antiquitätenhändler Ferdinand Knapp (1882–1951), Berlin]
In einem annotierten Exemplar des Kataloges zur Auktion bei Hugo Helbing, Frankfurt am Main, am 11.–13. Mai 1936 ist „Knapp“ als Käufer der hier untersuchten Tapisserie mit der Losnummer 463 verzeichnet. In dem Katalogexemplar sind darüber hinaus verschiedene Preise zum Los notiert. Diese lassen den Schluss zu, dass für die Tapisserie im Vorfeld der Auktion ein Limit von 400 RM festgelegt worden war, das mit einem Zuschlagspreis von 600 RM überboten wurde.[41] „Knapp“ erwarb den Wandteppich im Rahmen der Auktion zusammen mit dessen Gegenstück, das unter der Losnummer 464 angeboten wurde.[42] Inwiefern der Verkaufsertrag anschließend in die freie Verfügung von Albert von Goldschmidt-Rothschild gelangte, konnte im Rahmen der Provenienzforschung bislang nicht abschließend ermittelt werden.
Insgesamt erwarb „Knapp“ im Rahmen der Auktion 15 Tapisserien, von denen 13 ebenfalls aus der ehemaligen Sammlung Mathilde von Rothschild stammten.[43] Ein Vorname zum Käufer „Knapp“ ist im annotierten Exemplar des Auktionskataloges nicht überliefert. Vermutlich handelte es sich um den Berliner Antiquitätenhändler Ferdinand Knapp (1882–1951). Dieser war ab 1933 Mitglied im neugegründeten „Deutschen Reichsverband des Kunst- und Antiquitätenhandels e. V.“.[44] Unter den Rubriken „Kunsthandlungen“ bzw. „Antiquitäten“ ist er in den Berliner Adressbüchern der Jahre 1935 bis 1943 nachweisbar.[45] In den Jahren 1936 und 1937 trat Knapp mehrfach als Verkäufer von Kunstwerken für die Sammlung von Hermann Göring (1893–1946) in Erscheinung.[46] Ein Schwerpunkt Knapps auf textile Kulturgüter geht aus den hier bekannten Unterlagen nicht hervor. Jedoch erscheint er auf der „Liste der national wertvollen Kunstwerke“ aus dem Jahre 1938 als Eigentümer dreier Bildteppiche mit Motiven aus der antiken Mythologie.[47] Nach dem Krieg wurde Knapp von den US-amerikanischen Alliierten zu der Herkunft von Objekten befragt, die sich nun im Central Collecting Point München befanden.[48] In einem Schreiben vom 7. Februar 1951 gab der Kunsthändler an, Berlin zusammen mit seiner Frau im November 1943 verlassen zu haben. Sämtliche Geschäftsunterlagen der Antiquitätenhandlung Ferdinand Knapp seien anschließend durch „Plünderung und Zerstörung“ verloren gegangen.[49]
Hermann Göring (1893–1946)
Im Folgenden wurde die Tapisserie zu einem unbekannten Zeitpunkt von Hermann Göring erworben. Sowohl der Teppichhändler Josef Angerer (1899–1961) als auch der mit der Betreuung der Kunstsammlung Görings beauftragte Kunsthändler Walter Andreas Hofer (1893–1971) gaben bei einer Befragung durch den US-amerikanischen Kunstschutz an, dass sich der Wandteppich bereits vor Beginn des Krieges in der Kunstsammlung von Göring befunden hätte.[50]
Provenienz nach 1945
Mit dem Näherrücken der Alliierten zum Ende des Zweiten Weltkrieges verlegte Göring einen großen Teil seiner Sammlung nach Bayern, die in Rede stehende Tapisserie befand sich bei Kriegsende mit vielen weiteren Kulturgütern aus der Sammlung Göring in Berchtesgaden. Von dort verbrachten die amerikanischen Streitkräfte die Tapisserie am 27. Juli 1945 in den Central Collecting Point in München.[51] Am 1. Dezember 1948 übergab die amerikanische Militärregierung das Werk mit allen ebenfalls bis dahin nicht bereits restituierten Kunstgegenständen in die Treuhänderschaft des Bayerischen Ministerpräsidenten, Hans Ehard (1887–1980),[52] der den Bestand 1952 treuhänderisch an die bundesdeutsche Treuhandverwaltung von Kulturgut weitergab. Im Dezember 1960 ging das Objekt auf Grundlage von Artikel 134 Grundgesetz als ehemaliges Reichsvermögen in Bundesvermögen über. Zuvor hatte es zwischen dem Bund und dem Freistaat Bayern Diskussionen um die Sammlung Göring gegeben. Während ehemaliges Reichsvermögen dem Bund zukam, konnte der Freistaat in Bayern gelegenes Vermögen der NSDAP und von hochrangigen Parteifunktionären für sich beanspruchen. Da hinsichtlich der Sammlung Göring nicht geklärt werden konnte, ob diese aus Reichsvermögen, mit Mitteln der NSDAP oder aus Görings Privatvermögen aufgebaut worden war, trafen der Bundesschatzminister und der Freistaat Bayern am 6. Dezember 1960 die Vereinbarung, dass die betreffenden Objekte ihrem Wert nach zu je einem halben Teil unter beiden Parteien aufgeteilt werden sollen.[53] Die Tapisserie ging laut Vereinbarung sodann in Bundesvermögen über.
Fazit
Die Provenienz ist für den Zeitraum 1924 bis 1936 und ab 1939 geklärt. Nach den vorliegenden Kenntnissen ist davon auszugehen, dass das Werk Albert von Goldschmidt-Rothschild im Jahre 1936 NS-verfolgungsbedingt entzogen wurde. Nach Unterzeichnung der Restitutionsvereinbarung im Januar 2024 konnte der Bund die Tapisserie im November 2024 an die Restitutionsberechtigten nach Albert von Goldschmidt-Rothschild herausgeben.
Literatur
Auk.-Kat. Sammlung eines rheinischen Großindustriellen. Frankfurter und Berliner Kunstbesitz. Nachlaß Generaloberarzt Dr. Frank, Wiesbaden, Hugo Helbing, Frankfurt am Main, 11.–13.05.1936, S. 37, Los 463, Abb. o. S. Tafel 49.
Forschungsstand: 2022
Letzte Bearbeitung des Objekteintrages: 12.12.2024
[1] Vgl. Auk.-Kat. Sammlung eines rheinischen Großindustriellen. Frankfurter und Berliner Kunstbesitz. Nachlaß Generaloberarzt Dr. Frank, Wiesbaden, Hugo Helbing, Frankfurt am Main, 11.–13.05.1936, S. 37.
[2] Für das Folgende vgl. Julia Bialucha: Projekt „Raub und Restitution der Sammlung Goldschmidt-Rothschild“, Museum für Angewandte Kunst, Frankfurt am Main, 15.01.–15.12.2009, Abschlussbericht, 01.06.2010, S. 4–5. Im Mittelpunkt der Forschung stand die Sammlung von Maximilian Freiherr von Goldschmidt-Rothschild (1843–1940), Vater von Albert Freiherr von Goldschmidt-Rothschild (1879–1941).
[3] Vgl. Julia Bialucha: Projekt „Raub und Restitution der Sammlung Goldschmidt-Rothschild“, Museum für Angewandte Kunst, Frankfurt am Main, 15.01.–15.12.2009, Abschlussbericht, 01.06.2010, S. 7.
[4] Mit bestem Dank an Barbara Schröter, Berlin, für den Hinweis zur Versteigerung der Tapisserie in der Auktion am 11.–13. Mai 1936 bei Hugo Helbing, Frankfurt am Main, und zur Identität des Einlieferers Albert von Goldschmidt-Rothschild im März 2019.
[5] Vgl. Auk.-Kat. Sammlung eines rheinischen Großindustriellen. Frankfurter und Berliner Kunstbesitz. Nachlaß Generaloberarzt Dr. Frank, Wiesbaden, Hugo Helbing, Frankfurt am Main, 11.–13.05.1936, S. 37.
[6] Auf der Property Card des Central Collecting Point München sind bereits die Maße 275 x 193 cm vermerkt. Vgl. Bundesarchiv, Koblenz, B 323/657, handgeschriebene Restitutionskartei, Mun. 5457. Die bei einer erneuten Objektautopsie festgestellten Nähte im oberen Bereich der Bordüre unterstützen diese Vermutung.
[7] Vgl. Auk.-Kat. Sammlung eines rheinischen Großindustriellen. Frankfurter und Berliner Kunstbesitz. Nachlaß Generaloberarzt Dr. Frank, Wiesbaden, Hugo Helbing, Frankfurt am Main, 11.–13.05.1936, o. S., „Besitzer-Nummern / Nr. 2 = Besitz A. v. G.“.
[8] Vgl. Auk.-Kat. Sammlung eines rheinischen Großindustriellen. Frankfurter und Berliner Kunstbesitz. Nachlaß Generaloberarzt Dr. Frank, Wiesbaden, Hugo Helbing, Frankfurt am Main, 11.–13.05.1936, S. 37. Das annotierte Exemplar des Auktionskataloges ist über die Digitale Bibliothek der Universität Heidelberg online einsehbar. Siehe: HEIDI, Katalog der Bibliotheken der Universität Heidelberg, Digitale Bibliothek, Heidelberger historische Bestände – digital, Auk.-Kat. Helbing Frankfurt am Main, 11.–13. 05.1936, „Digitalisiert nach einem Exemplar in Privatbesitz (Friedenthal / Nathan).“ URL: https://doi.org/10.11588/diglit.60484 [Abruf: 22.09.2022].
[9] Vgl. Ancestry, www.ancestry.de, Albert von Goldschmidt-Rothschild, Heiratsurkunde, Hessisches Hauptstaatsarchiv, Wiesbaden, Bestand: 903 [Abruf: 08.11.2022].
[10] Vgl. Konstanze Crüwell: „Grüneburgpark. Stele verschweigt die wahre Geschichte“. In: FAZ online, 13.01.2005. URL: www.faz.net/aktuell/rhein-main/frankfurt/grueneburgpark-stele-verschweigt-die-wahre-geschichte-1213395-p2.html [Abruf: 25.06.2019].
[11] Vgl. Julia Bialucha: Projekt „Raub und Restitution der Sammlung Goldschmidt-Rothschild“, Abschlussbericht, 01.06.2010, S. 9. Die Firma wurde im Jahre 1923 in das Handelsregister der Stadt Frankfurt am Main eingetragen. Vgl. Hessisches Hauptstaatsarchiv, Wiesbaden, 518, 11979, Schreiben der Industrie- und Handelskammer, Frankfurt am Main an den Regierungspräsidenten, Wiesbaden, 11.10.1956; Hessisches Hauptstaatsarchiv, Wiesbaden 518, Nr. 11979, Bl. 1–2, Antrag auf Grund des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG) von Marion Schuster und Kinder, 23.09.1955.
[12] Vgl. Ancestry, www.ancestry.de, Albert von Goldschmidt-Rothschild, Heiratsurkunde, Hessisches Hauptstaatsarchiv, Wiesbaden, Bestand: 903 [Abruf: 08.11.2022]; Hessisches Hauptstaatsarchiv, Wiesbaden, 518, 11979, Bl. 1–2, Antrag auf Grund des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG) von Marion Schuster und Kinder, 23.09.1955.
[13] Vgl. Hessisches Hauptstaatsarchiv, Wiesbaden, 518, 11979, Bl. 19, Erbschein nach Albert Freiherr von Goldschmidt-Rothschild vom 15.05.1952.
[14] Vgl. Dr. Hansjörg Pötzsch, Projekt „Ermittlung der Provenienz von zwei Werken aus der Sammlung Lemmers-Danforth. Tischuhr in Form eines Elefanten und sog. Spieltisch der Diane de Poitiers“, Städtische Museen Wetzlar, 01.11.2015–29.02.2016, Abschlussbericht, 11.05.2016, S. 20. URL: www.proveana.de/de/projekt/ermittlung-der-provenienz-von-zwei-werken-aus-der-sammlung-von-lemmers-danforth-tischuhr (zugangsbeschränkt) [Abruf: 14.11.2022]. Ob die Pacht vor oder nach dem Tod von Mathilde von Rothschild im gleichen Jahr erfolgte ist derzeit unklar. Vgl. ebd.
[15] Vgl. Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Rückerstattungsarchiv, Berlin, Signatur: Sch 4278, Bd. 1, Bl. 318, Erklärung des Kunsthändlers Armand Wittekind, Genf, 23.05.1957.
[16] Vgl. Hessisches Hauptstaatsarchiv, Wiesbaden, 519/A, Nr. 3304, Schreiben von Dr. Fritz Mertens an das Zentralmeldeamt Bad Nauheim, 08.12.1948; Ebd., Abt. 676, Nr. 6032, Schreiben von Max von Goldschmidt-Rothschild, an das Finanzamt, Frankfurt am Main, 14.02.1931.
[17] Vgl. Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Rückerstattungsarchiv, Berlin, Signatur: Sch 4278, Bd. 1, Bl. 318, Erklärung des Kunsthändlers Armand Wittekind, Genf, 23.05.1957.
[18] Vgl. Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Rückerstattungsarchiv, Berlin, Signatur: Sch 4278, Bd. 1, Bl. 303–305, Verschriftlichung der Vernehmung von Herr Kunsthändler Wilhelm Henrich am Landgericht Frankfurt am Main, 13.06.1957, hier Bl. 304.
[19] Vgl. Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Rückerstattungsarchiv, Berlin, Signatur: Sch 4278, Bd. 1, Bl. 244–246, Abschrift der Expertise durch Dr. Laurent Rehfous, Genf, 04.02.1956.
[20] Vgl. Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Rückerstattungsarchiv, Berlin, Signatur: Sch 4278, Bd. 1, Bl. 249, Erklärung von Saemy Rosenberg, New York, 23.03.1956. „Nach meiner Erinnerung fehlen in der Rehfous Liste jedoch viele Kategorien. Ich erinnere mich z.B. an Golddosen, Bronzen der Renaissance, alte Stoffe, Lüster, Gravuren, Bilder und Pastelle, Paravents, Sèvres Porzellan, montiertes Celadon Porzellan, Meissner – teilweise montierte – Krinolingruppen, Teppiche, Pendulen, Tintenfässer etc.“
[21] Vgl. Julia Bialucha: Projekt „Raub und Restitution der Sammlung Goldschmidt-Rothschild“, Abschlussbericht, 01.06.2010, S. 8.
[22] Siehe hierzu insbesondere: Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Rückerstattungsarchiv, Berlin, Sch-3515-Re, Erfüllungsakte, Antragstellerin: Marion Schuster; Ebd., L 16046, Verfahrensakte, Albert Max Freiherr von Goldschmidt-Rothschild; Ebd., Sch 4278, 2 Bde., Verfahrensakte, Marion Schuster; Hessisches Hauptstaatsarchiv, Wiesbaden, 518, Regierungspräsidien als Entschädigungsbehörde, Nr. 11979, Antragstellerin: Marion Schuster, Laufzeit 1955–2012; Ebd., Land Hessen, Zentralbehörden, Landesamt für Vermögenskontrolle und Wiedergutmachung in Hessen, 519/3, Akten der Devisenstellen Frankfurt und Kassel, Nr. 12329 und 33981.
[23] Vgl. Hessisches Hauptstaatsarchiv, Wiesbaden, 518, 11979, Bl. 23, Schreiben von Rechtsanwalt Kappus, Frankfurt am Main, an den Regierungspräsidenten der Entschädigungsbehörde, Wiesbaden, 23.09.1955.
[24] Vgl. Advisory Committee on the Assessment of Restitution Applications for Items of Cultural Value and the Second World War, Den Haag, Recommendation regarding Von Goldschmidt-Rothschild, 06.12.2012, URL: www.restitutiecommissie.nl/en/recommendations/recommendation_1110.html [Abruf: 05.12.2022]. Die Grüneburg wurde im Jahre 1944 durch Bombenangriffe zerstört. Vgl. Julia Bialucha, Projekt „Raub und Restitution der Sammlung Goldschmidt-Rothschild“, Abschlussbericht, 01.06.2010, S. 27, Fußnote 85.
[25] Vgl. Hessisches Hauptstaatsarchiv, Wiesbaden, 518, 11979, Bl. 6–10, hier Bl. 9, Anlage zum Antrag von Marion Schuster nach dem BEG, Frankfurt am Main, 23.09.1955, „Für die Antragsteller wurden folgende Rückerstattungsansprüche geltend gemacht: […]“.
[26] Vgl. Institut für Stadtgeschichte, Frankfurt am Main, Magistrat Nachträge Nr. 106, Bl. 35–36, Vorlage des Oberbürgermeisters an die Gemeinderäte, Frankfurt am Main, 28.01.1938.
[27] Vgl. Hessisches Hauptstaatsarchiv, Wiesbaden, 518, 11979, Bl. 96–99, hier Bl. 97, Bescheid (Entwurf) der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, 16.11.1959 nach dem BRüG für Berechtigte Marion Schuster.
[28] Vgl. BADV, Rückerstattungsarchiv, Berlin, Signatur: Sch 4278, Bd. 1, Bl. 74, Schreiben von Rechtsanwalt Kappus, Frankfurt am Main, an das Landgericht, 4. Wiedergutmachungskammer, Frankfurt am Main, 25.11.1952.
[29] Vgl. Hessisches Hauptstaatsarchiv, Wiesbaden, 518, 11979, Bl. 96–99, hier Bl. 97, Bescheid (Entwurf) der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main, 16.11.1959 nach dem BRüG für Berechtigte Marion Schuster.
[30] Vgl. Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Rückerstattungsarchiv, Berlin, Signatur: Sch 4278, Bd. 1, Bl. 126–130, hier Bl. 126–127, Aktenvermerk der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main „über die Durchsicht der Devisenakten Marion Schuster“, 29.07.1954.
[31] Vgl. Hessisches Hauptstaatsarchiv, Wiesbaden, 519, Nr. 12329, Bl. 4, Sicherungsanordnung der Zollfahndungsstelle Frankfurt am Main, 31.01.1939.
[32] Vgl. Hessisches Hauptstaatsarchiv, Wiesbaden, 519, Nr. 12329, Bl. 7, Verfügung des Oberfinanzpräsidenten Kassel, Frankfurt am Main, 10.03.1939.
[33] Vgl. Hessisches Hauptstaatsarchiv, Wiesbaden, 519, Nr. 12935, n. p., Schreiben der Zollfahndungsstelle Frankfurt am Main, an die Devisenstelle, Frankfurt am Main, 14.02.1939.
[34] Vgl. Hessisches Hauptstaatsarchiv, Wiesbaden, 518, 11979, Bl. 23, Schreiben von Rechtsanwalts Kappus, Frankfurt am Main, an den Regierungspräsidenten der Entschädigungsbehörde, Wiesbaden, 23.09.1955; Ebd., 518, 11979, Bl. 54, Eidesstattliche Versicherung, Marion Schuster, Lausanne, 03.11.1956; Ebd., 519, Nr. 12935, n. p., Schreiben der Zollfahndungsstelle Frankfurt am Main, an die Devisenstelle, Frankfurt am Main, 14.02.1939; Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Rückerstattungsarchiv, Berlin, Sch 4278, Bd. 1, Bl. 160–161, hier Bl. 161, Eidesstattliche Versicherung von Marion Schuster, Lausanne, 22.01.1955.
[35] Vgl. Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Rückerstattungsarchiv, Berlin, Signatur: Sch 4278, Bd. 1, Bl. 50, Eidesstattliche Versicherung von Hans Bräutigam (Abschrift von Abschrift), Frankfurt am Main, 29.05.1947.
[36] Vgl. Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Rückerstattungsarchiv, Berlin, Signatur: Sch 4278, Bd. 1, Bl. 50, Eidesstattliche Versicherung von Hans Bräutigam (Abschrift von Abschrift), Frankfurt am Main, 29.05.1947.
[37] Vgl. Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Rückerstattungsarchiv, Berlin, Signatur: Sch 4278, Bd. 1, n. p., Schreiben von Rechtsanwalt Fritz Mertens, Niedenau, an das Zentralanmeldeamt, Bad Nauheim, 09.12.[unleserlich].
[38] Vgl. Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Rückerstattungsarchiv, Berlin, Signatur: G 4188, Bl. 27, Schreiben von Hans Bräutigam, Frankfurt am Main, an das Zentral-Anmeldeamt, Bad Nauheim, 22.12.1948.
[39] Laut Auskunft des Jüdischen Museums Frankfurt am Main, 04.07.2019. In den Akten des Hessischen Staatsarchivs Wiesbaden ist weiterhin der 27.12.1941 als Sterbedatum vermerkt. Vgl. Hessisches Hauptstaatsarchiv, Wiesbaden, 518, 11979, Bl. 1, Antrag auf Grund des Bundesergänzungsgesetzes zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung (BEG) von Marion Schuster und Kinder, 23.09.1955.; Hessisches Hauptstaatsarchiv, Wiesbaden, 518, 11979, Bl. 23, Schreiben von Rechtsanwalt Kappus, Frankfurt am Main, an den Regierungspräsidenten der Entschädigungsbehörde, Wiesbaden, 23.09.1955.
[40] Vgl. Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen, Rückerstattungsarchiv, Berlin, Signatur: Sch 4278, Bd. 1, n. p., Schreiben von Rechtsanwalt Fritz Mertens, Niedenau, an das Zentralanmeldeamt, Bad Nauheim, 09.12.[unleserlich]; Ebd., Signatur: Sch 4278, Bd. 1, n. p., Abschrift der Eidesstattlichen Erklärung eines Mitarbeiters der Speditionsfirma Delliehausen, Frankfurt am Main, 22.05.1952.
[41] Vgl. Auk.-Kat. Sammlung eines rheinischen Großindustriellen. Frankfurter und Berliner Kunstbesitz. Nachlaß Generaloberarzt Dr. Frank, Wiesbaden, Hugo Helbing, Frankfurt am Main, 11.–13.05.1936, S. S. 35ff. Die Wandteppiche der Losnummern 455–460 sind mit einer geschweiften, offenen Klammer und der Annotation „Knapp“ sowie Preisen versehen. Aufgrund der offenen Klammer kann davon ausgegangen werden, dass die folgenden Losnummern 461–463 ebenfalls von Knapp erworben worden sind. Knapp erscheint noch einmal als Käufer der Losnummer 468. Das annotierte Exemplar des Auktionskataloges ist über die Digitale Bibliothek der Universität Heidelberg online einsehbar. Siehe: HEIDI, Katalog der Bibliotheken der Universität Heidelberg, Digitale Bibliothek, Heidelberger historische Bestände – digital, Auk.-Kat. Helbing Frankfurt am Main, 11.–13. 05.1936, „Digitalisiert nach einem Exemplar in Privatbesitz (Friedenthal / Nathan).“ URL: https://doi.org/10.11588/diglit.60484 [Abruf: 22.09.2022].
[42] Vgl. Auk.-Kat. Sammlung eines rheinischen Großindustriellen. Frankfurter und Berliner Kunstbesitz. Nachlaß Generaloberarzt Dr. Frank, Wiesbaden, Hugo Helbing, Frankfurt am Main, 11.–13.05.1936, Los 464, „Wandteppich: Hafenlandschaft, Wolle und Seide gewirkt. Durchblick durch hohe Bäume auf das Seeufer mit befestigter Stadt und Bergen rückwärts. Vorn Fische und Muscheln, Blumenborte mit Palmetten, auf der linken Seite angenäht. (Oberes Stück ergänzt.) Gehört mit dem vorhergehenden zusammen. – 325 x 175 cm. (2) Ehemals Sammlung Baronin Mathilde von Rothschild. [/] Französisch, letztes Viertel 17. Jahrhundert [/] Abb. Tafel 49“. Der Limitpreis für Los 464 betrug laut Annotationen im Auktionskatalog 300 RM und wurde abschließend mit einem Zuschlagspreis von 500 RM überboten. Als Gesamtpreis für die Lose 463 und 464 ist links neben den Objekteinträgen im Auktionskatalog „1150“ vermerkt. Die Diskrepanz zwischen Einzel- und Gesamtpreisen für beiden Objekte ließ sich im Rahmen der Provenienzforschung nicht abschließend klären.
[43] Vgl. Auk.-Kat. Sammlung eines rheinischen Großindustriellen. Frankfurter und Berliner Kunstbesitz. Nachlaß Generaloberarzt Dr. Frank, Wiesbaden, Hugo Helbing, Frankfurt am Main, 11.–13.05.1936, S. 35ff., Losnummern 451–464 und 468.
[44] Vgl. Anzeige der Mitglieder im Deutschen Reichsverband des Kunsthandels e. V. [Deutscher Reichsverband des Kunst- und Antiquitätenhandels e. V.] Berlin, in: Weltkunst, Jg. 7, 15.10.1933, Nr. 42, S. 4. Für weitere Informationen zum Deutschen Reichsverband des Kunst- und Antiquitätenhandels e. V. siehe: Meike Hopp, Kunsthandel im Nationalsozialismus. Adolf Weinmüller in München und Wien, Kapitel III.1. Die Konstitution des Bundes deutscher Kunst- und Antiquitätenhändler e. V., Köln/Weimar/Wien 2012, S. 37–44.
[45] Die Suche erfolgte über die Internetseite der Zentral- und Landesbibliothek Berlin, welche die Berliner Adress-, Telefon- und Branchenbücher der Jahre 1707–1991/1992 digitalisiert und online zugänglich gemacht hat. URL: https://digital.zlb.de/viewer/cms/155/ [Abruf: 30.04.2019].
[46] Vgl. Deutsches Historisches Museum (DHM), Datenbank zum „Central Collecting Point München“, Inv.-Nr. CCP 5454, 5590, 6079, 6385 und 6386.
[47] Vgl. National Archives and Records Administration, Washington, DC, Record Group 239, Roll 0097, Handbooks and Lists of Monuments, compiled 1943 –1945, Abschrift der Liste der national wertvollen Kunstwerke, 1938, S. 68. URL: www.fold3.com/image/270194102 [Abruf: 30.04.2019]. Siehe hierzu auch: Maria Obenaus: Für die Nation gesichert? Das „Verzeichnis der national wertvollen Kunstwerke“. Entstehung, Etablierung und Instrumentalisierung 1919–1945, Berlin/Boston 2016, S. 438, „Drei Bildteppiche, a) Venus in Wolken, b) Diana in Wolken, c) Bacchus in Wolken [/] Verzeichnisse: 1938 (Ferdinand Knapp, Berlin)“. Albert von Goldschmidt-Rothschild erscheint nicht als Eigentümer im “Verzeichnis der national wertvollen Kunstwerke”. Vgl. ebd., ab S. 524, Register.
[48] Vgl. National Archives and Records Administration, Washington, DC, Record Group 260, Roll 0003, Correspondence: Industrie-Musulin, 1950–1951, Schreiben des Central Collecting Point München an Knapp, Berlin, 31.01.1951. URL: www.fold3.com/image/270049259 [Abruf: 30.04.2019].
[49] Vgl. National Archives and Records Administration, Washington, DC, Record Group 260, Roll 0003, Correspondence: Industrie-Musulin, 1950–1951, Schreiben von Knapp an den CCP München, Berlin, 07.02.1951. URL: www.fold3.com/image/270049262 [Abruf: 30.04.2019].
[50] Vgl. Bundesarchiv, Koblenz, B 323/657, maschinengeschriebene Restitutionskartei, Property Card, Mun. 5457; Ebd., B 323/320, Bl. 17, Katalog der „Sammlung Göring“, Bücher, Manuskripte, Druckgraphik, Glasgemälde, Gobelins, Kunstgewerbe, Möbel, Plastiken, Rahmen, Reproduktionen, Teppiche, Textilien, Mü-Nr. 5457, „5457 Aubusson [/] 1. Hälfte 18. [/] Jahrhundert [/] Verdüre [/] 275 : 193 cm [/] vor dem Krieg an H. Gö-[/]ring (Auskunft Angerer [/] und Hofer) [/] 1.8.1961 an Bundesprä-[/]sidialamt Bonn.“
[51] Vgl. Kunstverwaltung des Bundes, Berlin, Property Card, Mü.-Nr. 5457, Inv.-Nr. Berchtesgaden 412.
[52] Vgl. Angelika Enderlein: „Der Kunstbestand der Bundesrepublik Deutschland. Kunstschätze aus sieben Jahrhunderten. Geschichte einer Sammlung“. In: Henning Rader/Vanessa-Maria Voigt (Hg.): „Ehem. jüdischer Besitz“. Erwerbungen des Münchner Stadtmuseums im Nationalsozialismus, München 2018, S. 246–257, hier S. 249. URL: https://kunstverwaltung.bund.de/DE/Provenienzforschung/Fachaufsaetze/_documents/6Kunstbestand.pdf?__blob=publicationFile&v=1 [Abruf: 30.03.2021].
[53] Vgl. Bundesarchiv, Koblenz, B 323/762, Tätigkeitsbericht der Treuhandverwaltung von Kulturgut beim Auswärtigen Amt, 1962, fol. 18f.; Siehe auch: Johannes Gramlich: Begehrt, beschwiegen, belastend. Die Kunst der NS-Elite, die Aliierten und die Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, Schriftenreihe der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, Band 4, Wien/Köln/Weimar 2021, S. 144–145.