van den Driessche (auch Dries genannt), Andries
Jupiter und Callisto
Entstehungsjahr | 1640 |
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Technik | Weberei aus Wolle und Seide (Wandteppich) |
Maße | 410 x 193 cm |
Münchener-Nr. | 5473 |
Linz-Nr. | Keine |
Lost Art-ID | 220312 |
Herkunft | Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen |
Beschreibung
Diese Tapisserie ist Teil einer Diana – Folge, die in der Mitte des 17. Jahrhunderts in der Werkstatt des Brüsseler Teppichwirkers Andries van den Driessche (auch Dries genannt) entstand. Van den Dries wirkte vermutlich in der Zeit von 1635 bis 1675. Der hier interessierende Wandteppich aus Wolle und Seide hat die Maße 410 x 193 cm, nach dem offenbar die rechte und die linke Bordüre abgetrennt wurde.
Die anderen Teppiche dieser bestehenden Serie sind zwischen 365 und 455 cm breit. Der Teppich ist mit VAN DEN DRIES und BB, der Stadtmarke für Brüssel bezeichnet. und zeigt wie die anderen Teppiche aus dieser Serie die gleiche Kartusche in der oberen Mitte der oberen Bordüre.
Im Standardwerk1 von Heinrich Göbel „Wandteppiche“ Teil 1 „Die Niederlande“ sind neben der Stadtmarke von Brüssel - BB - (in diversen Variationen) etliche gedeutete und ungedeutete Meistermarken abgebildet. Das Gebiet Flanderns2 war zu jener Zeit die Hochburg der europäischen Bildwirkerei, deren Webarbeiten seltene Prestigeobjekte waren, die in Manufakturen gefertigt wurden und die europäischen Fürstenhöfe zierten. Bei der in Rede stehenden Tapisserie wurde ein Thema aus der griechischen Mythologie gestaltet. Die Nymphe Callisto (die Schönste) zählte zum Gefolge der Göttin der Jagd, Diana (Artemis). Es ist die Verführung der Callisto durch den als Frau getarnten Gott Jupiter dargestellt.
Provenienz
Tapisserien waren häufig keine Einzelstücke, sondern Bildfolgen. In der o. g. Publikation von Göbel ist ein Wandteppich dieser Diana-Folge abgebildet.3
Die Teppiche der Diana - Folge befanden sich damals im Eigentum des Kunsthändlers Julius Böhler in München. Der in Rede stehende Wandteppich und die vier weiteren Tapisserien der Diana - Folge gelangten dann offenbar in die Schweiz. Gemäß „Göring – Report“ wurden sie im Jahre 1941 von der Galerie Ruegg in Lausanne an die Kunstsammlung von Hermann Göring verkauft. Der Kaufpreis wird mit 82.500, - SFRs benannt.4
Anhaltspunkte für einen NS-verfolgungsbedingten Vermögensverlust an dem Wandteppich liegen keine vor. Da die Provenienz zwischen 1923 und 1941 jedoch nicht vollständig zu ermitteln war, ist ein NS-verfolgungsbedingter Vermögensverlust nicht auszuschließen.
Stand: 2011
1 Heinrich Göbel „Wandteppiche“. Verlag Klinkhart & Biermann, Leipzig 1923
2 1648 wurde die Unabhängigkeit der (nördlichen) Niederlande international bestätigt, während Flandern mit den südlichen Provinzen unter spanischer Herrschaft verblieb.
3 Göbel, Bd. I S. 325
4 vgl. Göring – Report S. 115, MFA&A 239/130