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van den Driessche (auch Dries genannt), Andries

Diana nach der Jagd

Entstehungsjahr 1640
Technik Weberei aus Wolle und Seide (Wandteppich)
Maße 412 x 430 cm
Münchener-Nr. 6395
Linz-Nr. Keine
Herkunft Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen

Beschreibung

Diese Tapisserie ist Teil einer Diana – Folge, die in der Mitte des 17. Jahrhunderts in der Werkstatt des Brüsseler Teppichwirkers Andries van den Driessche (auch Dries genannt) entstand. Van den Dries wirkte vermutlich in der Zeit von 1635 bis 1675. Der hier interessierende Wandteppich aus Wolle und Seide hat die Maße 412 x 430 cm und ist mit VAN DEN DRIES und BB, der Stadtmarke für Brüssel bezeichnet.

Provenienz

Im Standardwerk1 von Heinrich Göbel „Wandteppiche“ Teil 1 „Die Niederlande“ sind neben der Stadtmarke von Brüssel - BB - (in div. Variationen) etliche gedeutete und ungedeutete Meistermarken abgebildet. Das Gebiet Flanderns2  war zu jener Zeit die Hochburg der europäischen Bildwirkerei, deren Webarbeiten seltene Prestigeobjekte waren, die in Manufakturen gefertigt wurden und die europäischen Fürstenhöfe zierten. Die Tapisserien waren häufig keine Einzelstücke, sondern Bildfolgen. Von der Diana-Folge befinden sich fünf Teppiche im Bundesbesitz. Es handelt sich um die Darstellung eines Themas aus der griechischen Mythologie.
Hier ist die Göttin Diana dargestellt, die im Kreise ihres Gefolges von der Jagd ausruht.

In der Publikation von Heinrich Göbel ist ein Wandteppich dieser Folge abgebildet.3

Die Teppiche der Diana -Folge befanden damals im Eigentum des Kunsthändlers Julius Böhler in München. Der in Rede stehende Wandteppich und die vier weiteren Tapisserien der Diana- Folge gelangten dann offenbar in die Schweiz. Gemäß „Göring – Report“ wurden sie im Jahre 1941 von der Galerie Ruegg in Lausanne an die Kunstsammlung von Hermann Göring verkauft. Der Kaufpreis wird mit 82.500, - SFRs benannt.4

Anhaltspunkte für einen NS-verfolgungsbedingten Vermögensverlust an dem Wandteppich liegen keine vor. Da die Provenienz zwischen 1923 und 1941 jedoch nicht vollständig zu ermitteln war, ist ein NS-verfolgungsbedingter Vermögensverlust nicht auszuschließen.

Stand: 2011

1 Heinrich Göbel „Wandteppiche“. Verlag Klinkhart & Biermann, Leipzig 1923
2 1648 wurde die Unabhängigkeit der (nördlichen) Niederlande international bestätigt, während Flandern mit den südlichen Provinzen unter spanischer Herrschaft verblieb.
3 vgl. Göbel Bd.I, S.325
4 vgl. Göring – Report S. 115, MFA&A 239/130

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