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van Haarlem, Cornelis

Die Menschheit vor der Sintflut (Noahs Dankfest)

Entstehungsjahr 1632
Technik Öl auf Holz
Maße 38 x 53 cm
Münchener-Nr. 7646
Linz-Nr. Keine
Herkunft Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen

Beschreibung

Cornelis Corneliszoon van Haarlem war ein niederländischer Maler und Zeichner. Er lebte von 1562 bis 1638 in Haarlem und zählt zu den führenden Künstlern des Manierismus in den Niederlanden. Er malte vor allem Porträts und mythologische sowie biblische Themen.

Das mit CH 1632 bezeichnete und datierte Gemälde „Noahs Dankfest“ hat die Maße 38 x 53 cm und wurde in Öl auf Holz gemalt.

Provenienz

Die frühere Treuhandverwaltung Kulturgut hatte auf Grund von überlieferten Dokumenten ermittelt, dass dieses Gemälde am 24.10.1943 von der Hamburger Kunsthandlung Kurt Köster an das Deutsche Reich „Sonderauftrag Linz“ verkauft wurde. Der Kaufpreis wird mit 44.000, - RM angegeben (10% Provision). Kurt Köster hatte in der Zeit der Herrschaft des NS-Regimes mehrere Kunstwerke an den „Sonderauftrag Linz“ veräußert. Er zählt nicht zu einer Personengruppe von NS-Verfolgten. Geschäftsunterlagen von Kurt Köster konnten nicht mehr ermittelt werden. Laut einer Auskunft des Hamburger Stadtarchivs kamen der Hamburger Kunsthändler Kurt Köster und seine Ehefrau bei einem Bombenangriff am 14.04.1945 ums Leben.

Aus dem Schriftwechsel zwischen Kurt Köster und dem Beauftragten für den „Sonderauftrag Linz“ wird ersichtlich, das sich das in Rede stehende Gemälde im Jahre 1943 im Eigentum einer unbekannten Privatperson in Wien befunden hat, die den Kunsthändler Köster als Vermittler für den Verkauf des Gemäldes beanspruchte. Um die Höhe des Kaufpreises wurde über einen längeren Zeitraum verhandelt. Ob dieser unbekannte Eigentümer das Gemälde von Cornelis van Haarlem bereits am 08.12.1928 erworben hatte, als es als Bestandteil der Berliner Sammlung Hecht versteigert wurde, kann nicht mehr ermittelt werden.

Der von den Erben nach Jakob und Rosa Oppenheimer gestellte Rückgabeantrag wurde von der OFD Berlin abgelehnt, da nicht nachgewiesen werden konnte, dass es sich dieses Gemälde zu irgendeinem Zeitpunkt im Eigentum dieser (jüdischen) Kunsthändler befunden hat.
Wegen der nicht vollständig aufgeklärten Provenienz kann ein NS-verfolgungsbedingter Vermögensverlust nicht ausgeschlossen werden.

Stand: 2010

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