Spranger, Bartholomäus
Bacchus und Venus
Entstehungsjahr | um 1596/97 |
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Technik | Öl auf Leinwand |
Maße | 172 x 114 cm |
Münchener-Nr. | 8982 |
Linz-Nr. | 29 |
Lost Art-ID | 220740 |
Herkunft | Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen |
Beschreibung
Das Gemälde zeigt Bacchus und Venus groß im Vordergrund. Frontal, links von dem Paar ist ein Knabe mit Hirschkuh und Leopard, rechts ist eine große Vase mit Szenendarstellungen zu sehen.
Früher galt das Gemälde als ein Werk des Malers Hendrik Goltzius. Es wird nunmehr dem Maler Bartholomäus Spranger zugeschrieben. Diese Zuschreibung nahm B. Schnackenburg vor, der sich mit den Werken dieses Künstlers eingehend beschäftigt hat. B. Spranger wurde 1546 in Antwerpen geboren und lernte zunächst bei dort ansässigen Malern. Über Paris und Lyon ging er nach Italien und vervollkommnete dort seine Kunst. Im Jahre 1575 wurde er an den Hof Kaiser Maximilians II. nach Wien berufen und bereits 1580 an den Hof Rudolf II in Prag. Der Künstler wurde in den erblichen Adelsstand erhoben, er gilt als der bedeutendste Vertreter des „Rudolfinischen Stils“. Der Künstler verstarb im Jahre 1611 in Prag.
Provenienz
Kunsthandlung Gebhardt in München | |
vermutlich vor Sommer 1938 | über die Münchener Kunsthändlerin Frau Almas-Dietrich an das Deutsche Reich verkauft |
Das Gemälde wurde von der Münchener Kunsthändlerin Frau Almas-Dietrich an das Deutsche Reich verkauft. Die Linz-Nummer weist auf einen Ankauf vor dem Sommer 1938 hin. Laut der Aussage von Frau Almas–Dietrich vom 09.03.1949 hatte sie das Gemälde aus der Kunsthandlung Gebhardt in München erworben.
Nach Auskunft des Bayerischen Wirtschaftsarchivs sind keine Firmenunterlagen von Frau Klara Gebhardt überliefert. Die Kunsthandlung wurde durch deren Sohn Alexander Gebhardt bis zum Jahre 1980 fortgeführt. Im Münchener Stadtarchiv sind keine Überlieferungen zu der Kunsthandlung Alexander und C. Gebhardt erhalten.
Vor dem hier geschilderten Hintergrund bleibt die Provenienz ungeklärt, zumal alle bekannten Quellen ausgeschöpft sind. Ein NS-verfolgungsbedingter Vermögensverlust kann nicht ausgeschlossen werden.
Stand: 2009