Fyt, Jan
Jagdstilleben
Entstehungsjahr | ohne Jahr |
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Technik | Öl auf Leinwand |
Maße | 120 x 169,5 cm |
Münchener-Nr. | 9256 |
Linz-Nr. | 672 |
Herkunft | Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen |
Beschreibung
Der flämische Maler Jan Fyt lebte von 1611 bis 1661 vorwiegend in Antwerpen. Er war ein Schüler von Frans Snyder und übernahm von ihm das Fach der Tier- und Stilllebenmalerei. Er stellte zumeist Wildstillleben mit Hunden oder Jagdstücke dar und erfreute sich schon zu Lebzeiten hoher Wertschätzung bei seinen Zeitgenossen.
Das einzige Gemälde des Malers, das sich noch heute im Ressortvermögen der Bundesfinanzverwaltung befindet hat die Maße 120 x 169,5 cm. Es wurde in Öl auf Leinwand ausgeführt. Das Werk ist laut „Führerbaukartei“ mit Joannis Fyt signiert und trägt laut property card diverse Stempel auf der Rückseite.
Provenienz
Die Provenienz des in Rede stehenden Gemäldes konnte bereits durch die Treuhandverwaltung Kulturgut weitgehend geklärt werden. Durch historischen Zeitablauf war es jetzt möglich Einsicht in die Geschäftsunterlagen des Kunsthändlers Karl Haberstock zu nehmen. Der im Jahre 1938 erfolgte Ankauf des Gemäldes konnte so bestätigt werden. Entsprechend der Eintragung in seinen Geschäftsunterlagen hatte Haberstock das Gemälde bei der Kunsthandlung Stiebel & Cie am 14.12.1938 in Paris zum Kaufpreis von 220 £ erworben. Er hat das Gemälde nach Deutschland eingeführt und dort am 19.05.1939 an das Deutsche Reich verkauft. Das Gemälde war für das geplante Museum in Linz vorgesehen. Es erhielt die Inventarnummer Linz 672 und wurde in den Linzer Fotoalben Band II mit einer Abbildung aufgenommen. Zum Ende des Krieges wurde das Kunstwerk von München nach Aussee ausgelagert und gelangte später über den Collecting Point zur Treuhandverwaltung Kulturgut München.
Mit einem Schreiben vom 28.06.2007 teilte Rechtsanwalt Stötzel mit, dass er die Erben nach den Kunsthändlern Stiebel anwaltlich vertritt. Die Kunsthändler Hans und Erik Stiebel zählten zu den Kollektiv-Verfolgten, die aus Deutschland geflüchtet sind und im Jahre 1934 eine Kunsthandlung in Paris gründeten. Frankreich war zum Zeitpunkt des Ankaufs nicht von deutschen Truppen besetzt. Der Verkauf des in Rede stehenden Gemäldes ist deshalb nicht als verfolgungsbedingtes Rechtsgeschäft anzusehen, es erfolgte augenscheinlich im Rahmen des üblichen Geschäftsverkehrs.
Stand: 2007