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Menzel, Adolph von

Damenportrait mit schwarzer Mütze

Entstehungsjahr ohne Jahr
Technik Mischtechnik auf Karton
Maße 45 x 36 cm
Münchener-Nr. 9703
Linz-Nr. 1590
Herkunft Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen

Beschreibung

m Katalog einer Ausstellung mit Werken Adolf von Menzels in der Königlichen Nationalgalerie Berlin im Jahre 1905 ist unter der lfd. Nummer 276 ein Gemälde „Frauenkopf“, Deckfarbe, 45 x 36 cm, verzeichnet. Eine Abbildung ist zwar nicht vorhanden, jedoch stimmen Maße und Material mit denen des o.g. Kunstwerkes überein. Als Eigentümer wird dort Herr Martin Levy genannt.

Provenienz

Eine Anfrage an das Zentralarchiv der Staatlichen Museen zu Berlin ergab, dass das im Ausstellungskatalog genannte Gemälde als Leihgabe von Martin Levy über die Berliner Kunsthandlung Eduard Schulte in die Ausstellung gelangte. Eduard Schulte bemerkte in einem Schreiben vom 03.03.1905, dass alle Verkaufsverhandlungen bezüglich des Bildes über ihn zu führen wären. Ob das Gemälde zu diesem Zeitpunkt von Martin Levy verkauft worden ist, konnte nicht mehr festgestellt werden.

Die Prüfung der Verkaufsunterlagen im Nachlass des Kunsthändlers Karl Haberstock hatte ergeben, dass o.g. Menzel-Gemälde am 16.04.1941 zu einem Kaufpreis von 18.000, - RM von Haberstock an die Reichskanzlei in Berlin verkauft worden ist. Das Gemälde war dort von Karl Haberstock als „Brustbild einer Frau in Renaissance – Tracht“ bezeichnet worden.

Die Notizen zur Provenienz des Menzel–Bildes auf der property card der früheren Treuhandverwaltung Kulturgut München konnten teilweise bestätigt werden.
Im Einkaufsbuch des Kunsthändlers Haberstock ist vermerkt, dass er das „Brustbild einer Frau in Renaissance – Tracht“ im November 1940 für 10.000, - RM von einem Herrn Arthur Grosse aus Berlin erworben hat.

Gegenüber US–amerikanischen Kunstschutz–ffizieren gab Karl Haberstock am 27.09.1946 eine eidesstattliche Erklärung bezüglich einiger ihm vorgelegter Gemälde ab. Unter der laufenden Nummer 22 einer Liste mit Gemälden, zu deren Provenienz er Aussagen machte, ist ein Gemälde von Menzel „Frauenporträt in altdeutscher Tracht“ verzeichnet. Haberstock bemerkte, dass er das Bild aus Berliner Besitz erworben hätte.
Eine ergänzende Gemälde-Liste enthält unter der lfd. Nummer 42 ein Gemälde von Menzel mit der Bezeichnung „Frauenporträt“, dem nachträglich die Linz-Nr. 1590 zugeordnet wurde. Die von Karl Haberstock zu diesem Gemälde gegebene Information lautet: „von Mendelssohn, Berlin, vor dem Krieg“. Diese Aussage steht im Widerspruch zu dem Eintrag in Haberstocks eigenen Unterlagen. Der Widerspruch konnte bisher noch nicht aufgeklärt werden.

Recherchen in den Rückerstattungsakten nach der weitverzweigten Familie von Mendelssohn ergaben keine Angaben bezüglich einer verfolgungsbedingten Entziehung des „Frauenbildnisses“ von Menzel. Aus den Rückerstattungsverfahren ist ersichtlich, dass beispielsweise der Bankier Otto von Mendelssohn–Bartholdy während der NS–Zeit sein Vermögen verloren hat und dann gemäß Rückerstattungs- und Entschädigungsrecht entschädigt worden ist. Andere Familienmitglieder unterlagen unmittelbar keinen NS-Verfolgungsmaßnahmen (vgl. beispielsweise Antrag auf Rückgabe des Gemäldes von Rembrandt „Hendrikje Stoffels“). Ein Hinweis auf das Gemälde von Menzel „Frauenbildnis“ konnte in den Entschädigungsakten nicht gefunden werden.

Nachforschungen nach Herrn Martin Levy und Herrn Arthur Grosse beim Bundesrchiv Berlin blieben ohne Erfolg. Eventuelle Rückerstattungs- und Entschädigungsverfahren nach den Genannten konnten nicht ermittelt werden.

Anhaltspunkte für weitere Nachforschungen sind momentan nicht vorhanden. Beim derzeitigen Stand der Recherche kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass das Gemälde vor 1940 verfolgungsbedingt veräußert worden ist.

Stand: 2003

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