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Einfuhrverfahren für Kulturgüter aus Drittstaaten

Datum 24.06.2025

Ab dem 28. Juni 2025 ist die Einfuhr bestimmter Kulturgüter aus Drittstaaten in das Zollgebiet der Europäischen Union genehmigungs- oder erklärungspflichtig. Die Kunstverwaltung des Bundes wird als nationale Genehmigungsbehörde künftig für die Erteilung von Einfuhrgenehmigungen zuständig sein.

Die neuen Einfuhrverfahren basieren auf der Verordnung (EU) 2019/880 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. April 2019 über das Verbringen und die Einfuhr von Kulturgütern. Zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten wirkt der Bund damit dem illegalen Handel mit Kulturgütern entgegen und leistet einen aktiven Beitrag zum internationalen Kulturgutschutz.

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