Gemeinsame Presseerklärung der Parteien zum Ergebnis der Vergleichsverhandlungen in dem Rechtsstreit um „Schreitende Pferde“ des Künstlers Josef Thorak und andere Skulpturen
Datum 26.07.2021
Im Rechtsstreit um das Eigentum an den Skulpturen aus der ehemaligen sowjetischen Garnison Eberswalde haben sich die Parteien für Vergleichsverhandlungen auf ein Ruhen des Verfahrens beim Landgericht Frankenthal verständigt.
Im Ergebnis hat sich die Bundesrepublik Deutschland mit dem Beklagten darauf geeinigt, dass er die beiden Bronzeskulpturen „Schreitende Pferde“ des Künstlers Josef Thorak in das Eigentum der Bundesrepublik Deutschland herausgibt und die restlichen Skulpturen bei ihm verbleiben. Die Bunderepublik Deutschland beabsichtigt, die „Schreitenden Pferde“ auszustellen. Mit dieser Einigung wurde der Rechtsstreit durch Vergleich einvernehmlich außergerichtlich beendet.
26.07.2021