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van der Croos, Anthony Jansz

Flußlandschaft mit Fischern

Entstehungsjahr ohne Jahr
Technik Öl auf Leinwand
Maße 57 x 70 cm
Münchener-Nr. 10074
Linz-Nr. 2149
Herkunft Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen

Beschreibung

Anthony Jansz van der Croos war ein niederländischer Landschaftsmaler des „Goldenen Zeitalters“, der von 1606 bis 1662 vorwiegend in Den Haag lebte und vor allem von der Malerei Jan van Goyens beeinflusst war.
Auf dem Gemälde ist keine Signatur erkennbar, auf der Rückseite befindet sich eine Etikette mit der Aufschrift „Präsidialkanzlei des Führers und Reichskanzlers“

Das in Rede stehende Gemälde zeigt eine zu beiden Seiten von Bäumen gefasste Flusslandschaft. Im Vordergrund befinden zwei kleine Holzboote mit Fischern in Ufernähe. Auf der linken Bildseite ragt ein Kirchturm in den wolkenverhangenen Himmel.

Provenienz

Dieses Gemälde wurde laut den Ermittlungen der früheren Treuhandverwaltung von Kulturgut (TVK), am 12. Januar 1942 von Dr. Georg Gyssling aus Berlin – Nikolassee an das Deutsche Reich zum Kaufpreis von 22.000, - RM veräußert. In der Korrespondenzakte zum „Sonderauftrag Linz“, die im Bundesarchiv Koblenz aufbewahrt wird, konnte zwar kein Schriftverkehr mit Dr. Gyssling nachgewiesen werden, jedoch befindet sich in der Akte B 323/100 der Hinweis darauf, dass Dr. Gyssling im Jahre 1942 in Berlin – Nikolassee wohnte und dem „Sonderauftrag Linz“ noch ein weiteres Gemälde verkauft hat (Mü. 10338).

Auf meine Anfrage teilte das Bundesarchiv Berlin mit, dass unter dem Namen Georg Gyssling weder im Zusammenhang mit dem Gedenkbuch „Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft“ oder den Unterlagen der Volkszählung am 17.05.1939, noch in den personenbezogenen Beständen des Berlin Document Center Informationen über die Person des Verkäufers ermittelt werden konnten.

Das Landeseinwohneramt Berlin hatte mir auf Grund eines Auskunftsersuches mitgeteilt, dass der am 16.06.1893 geborene Georg Gyssling, am 06.08.1944 von Berlin nach Unterach verzogen war. Verfahren nach dem Rückerstattungsrecht sind für Herrn Gyssling nicht festgestellt worden.
Es ließ sich nicht mehr ermitteln, seit wann sich das Gemälde im Eigentum des Dr. Gyssling befunden hat. Auf der Kartei des Ministerpräsidenten vom 10.06.1949 wurde vermerkt, dass Dr. Gyssling, Los Angeles – Freilassing, am 26.09.1947 einen Antrag auf Rückgabe dieses Gemäldes stellte, der abgewiesen wurde. Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Anhaltspunkte für einen verfolgungsbedingten Verkauf des Gemäldes vor.

Vor dem hier geschilderten Hintergrund bleibt die Provenienz ungeklärt. Alle hier bekannten Quellen sind ausgeschöpft.

Stand: 2010

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