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Spitzweg, Carl

Gähnender Einsiedler (Meditation; Mönch vor dem Haus)

Entstehungsjahr ohne Jahr
Technik Öl auf Leinwand
Maße 54,5 cm x 32,5 cm
Münchener-Nr. 1548/2
Linz-Nr. 378
Herkunft Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen

Beschreibung

Das Gemälde zeigt Folgendes: der Einsiedler ist im Profil nach rechts sitzend dargestellt, hinter ihm an der Wand hängt ein Heiligenbild, vorne links ist eine kleine Quelle zu sehen.

Provenienz

Zeittafel
14.11.1930bei Cassierer & Helbing in Berlin zur Versteigerung angeboten
vermutlich vor Sommer 1938für die Sammlung "Sonderauftrag Linz" erworben

Die Provenienz des Kunstwerkes ist weitgehend unbekannt geblieben. Im Spitzweg–Werkverzeichnis von Gunther Roennefahrt1 ist es unter der laufenden Nummer 1232 aufgeführt. Es wurde zuletzt auf der Versteigerung am 14.11.1930 bei Cassierer & Helbing in Berlin angeboten. Laut der Angabe im Versteigerungskatalog wurden dort Kunstwerke aus Berliner und Breslauer Besitz versteigert. Mithin ist der damalige Eigentümer nicht bekannt. Im Spitzweg-Werkverzeichnis von Siegfried Wichmann2  ist das Gemälde unter dem Titel „Meditation“ (lfd. Nr. 716) abgebildet und beschrieben. Dieser Titel erscheint treffender, zumal dort ein ganz ähnliches Gemälde (lfd. Nr. 717) unter dem Titel „Der gähnende Einsiedler vor seinem Eingang“ abgebildet ist.
Das Gemälde in Bundesbesitz ist um 1870 entstanden. Es trägt die für den Künstler typische Signatur: S im Rhombus. Die Echtheit des Gemäldes wurde von Otto Spitzweg, Neffe und Erbe des Künstlers, im Jahre 1906 bestätigt.

Auf der vom Central Collecting Point in München angefertigten Property Card ist zur Herkunft des Gemäldes keine Eintragung gemacht worden. In der so genannten Führerbaukartei ist das Gemälde unter dem Titel „Mönch vor dem Haus“ verzeichnet. Es erhielt die Inventarnummer Linz 378.
Die Höhe der Linz-Nummer deutet auf einen Ankauf vor der Inventarisierung des Bestandes im Sommer 1938 hin.

Vor dem hier geschilderten Hintergrund bleibt die Provenienz ungeklärt, zumal alle bekannten Quellen ausgeschöpft sind. Ein NS-verfolgungsbedingter Vermögensverlust kann nicht ausgeschlossen werden.

Stand: 2007

1 G. Roennefahrt, München 1960
2 S. Wichmann, Stuttgart 2002

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