Unbekannt
Dielenschrank
Entstehungsjahr | um 1690 |
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Technik | Möbel |
Maße | 230,00 x 200,00 x 72,00 cm |
Münchener-Nr. | 1835 |
Linz-Nr. | Keine |
Herkunft | Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen |
Beschreibung
Der zweitürige Dielenschrank aus Eichenholz hat einen Giebelaufsatz und unten zwei Schübe. Aufsatz, Türen und rahmende Pilaster sind reichhaltig geschnitzt. Der Schrank steht auf zwei Kugelfüßen.
Auf der Rückseite befindet sich ein Etikett: E. F. Berlin
Provenienz
nach dem 25.11.1941 | Beschlagnahme durch Oberfinanzpräsident Berlin-Brandenburg |
05./06.10.1943 | Versteigerung bei H.W. Lange |
16.10.1943 | Deutsches Reich |
Als Einlieferer des Schrankes zu der Versteigerung bei H. W. Lange, die wegen der Bombenangriffe auf Berlin in Wien durchgeführt wurde, ist lediglich "Berlin" angegeben.1
Bereits auf der Property Card der früheren Treuhandverwaltung Kulturgut München wurde vermerkt, dass sich dahinter die Vermögensverwertungsstelle des Oberfinanzpräsidenten verbarg.
Es ist zu vermuten, dass das Möbelstück nach Erlass der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz, die am 25.11.1941 in Kraft trat, aus jüdischem Privatbesitz beschlagnahmt wurde.2
Vor dem hier geschilderten Hintergrund bleibt die Provenienz ungeklärt, zumal alle hier bekannten Quellen ausgeschöpft sind.
Stand: 2013
1 Katalog Hans W. Lange, Verschiedener deutscher Kunstbesitz, 05./06.10. 1943 Wien, gemeinsam mit dem Dorotheum
2 nach der 11. VO zum Reichsbürgergesetz verfiel das Vermögen ausgebürgerter Juden dem deutschen Reich