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Retzsch, Moritz

Portrait der Schauspielerin Friederike Unzelmann, geb. Flitter

Entstehungsjahr ohne Jahr
Technik Öl auf Leinwand
Maße 82,0 x 64,0 cm
Münchener-Nr. 11393
Linz-Nr. 2354
Herkunft Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen

Beschreibung

Das Gemälde in Öl auf Leinwand hat die Maße 82,0 x 64,0 cm und ist signiert mit „F. Unzelmann / M. Retzsch pinx“.

Provenienz

Es wird vermutet, dass es um 1804 entstanden ist. Die porträtierte Friederike Unzelmann war eine bedeutende Sängerin und Schauspielerin, die 1760 in Gotha geboren wurde und 1815 in Berlin verstarb. Der Maler Friedrich Unzelmann (1797-1854) war ein Sohn der porträtierten Mimin. Er war an der Berliner Akademie der Künste tätig und erwarb sich insbesondere durch die Wiederbelebung der Kunst des Holzschnitts bleibende Verdienste.

Moritz Retzsch war ein deutscher Zeichner, Maler und Radierer, der 1779 in Dresden geboren wurde und 1857 in Radebeul verstarb. Er wurde vor allem im Zusammenhang mit seinen Umriss-Radierungen zu Dichtungen von Goethe und Schiller und zu Balladen von Gottfried A. Bürger bekannt. Neben der Portraitmalerei schuf er romantische und mythologische Darstellungen.

Das in Rede stehende Gemälde befindet sich derzeit als Leihgabe der Bundesrepublik im Goethemuseum in Frankfurt a.M. Zur Provenienz des Gemäldes, das sich ursprünglich in Familienbesitz befunden haben dürfte, ist dort nichts bekannt.

Die Ermittlungen der ehemaligen Treuhandverwaltung Kulturgut ergaben, dass sich das Gemälde in der privaten Sammlung des Kunsthändlers Hans Carl Krüger befand, der es dann im Mai 1942 auf einer Auktion bei H.W. Lange in Berlin, zusammen mit anderem Kunstbesitz, versteigern ließ. Von dort wurde es für die Reichskanzlei erworben und erhielt die Inventarnummer Linz-2354. Im Auktionskatalog ist als Einlieferer „Kr., Berlin“ verzeichnet. Hans Carl Krüger war seit dem Jahre 1900 Mitinhaber der Firma Rudolph Lepke’s Kunst–Auctions–Haus, Berlin. Rudolph Lepke hatte die Firma 1869 gegründet und ist im Jahre 1904 verstorben. Mitinhaber der Firma waren auch die Brüder Wolffenberg. Wegen ihrer jüdischen Abstammung waren sie gezwungen zum 31.12.1935 aus der Firma auszuscheiden. Die Tätigkeit als Kunsthändler war seit Einführung des Reichskulturkammergesetzes vom 22.09.1933 nur noch Mitgliedern der Reichskulturkammer erlaubt. Mitglied konnte aber nur sein, wer nicht als Jude nach den Nürnberger Rassegesetzen von 1935 galt. (vgl. J. Walk „Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat“, C.F. Müller Verlag Heidelberg, 1996, Abschn. I, Rnd. Nr. 248, 282).Eine Anfrage beim Bundesarchiv Berlin nach Hans Carl Krüger ergab, dass eine rassische Verfolgung von Krüger ausgeschlossen werden kann, da er laut einem Schreiben vom Landesleiter der Reichskammer für bildende Künste vom 29.06.1939 „arischer“ Abstammung war.

Eine politische Verfolgung von Herrn Krüger, die zu einem Verkauf des Gemäldes geführt haben könnte, kann ebenfalls ausgeschlossen werden. Es liegen Unterlagen vor, die ihn noch im November 1943 als „Betriebsführer“ seiner Kunsthandlung ausweisen. Er ist im Jahre 1949 verstorben. 

Wann, von wem und unter welchen Umständen das in Rede stehende Gemälde in die private Sammlung des Kunsthändlers H.C. Krüger gelangte, konnte bislang nicht ermittelt werden. Mithin ist ein früherer verfolgungsbedingter Vermögensverlust an dem Gemälde nicht auszuschließen.

Stand: 2010

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