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von Olivier, Ferdinand Johann

Das Mahl in Emmaus

Entstehungsjahr 1827
Technik Öl auf Leinwand
Maße 24 x 29 cm
Münchener-Nr. 2611
Linz-Nr. 2348
Herkunft Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen

Beschreibung

Ferdinand Johann von Olivier d.J. wurde 1785 in Dessau geboren. Seit 1811 lebte der Künstler in Wien. Obgleich Protestant, stand er in engem Kontakt mit den so genannten Nazarenern. Seit 1833 war er als Professor an der Münchener Akademie tätig. Er starb 1841 in München.

Das Gemälde „Das Mahl in Emmaus“ ist das Gegenstück zu dem Gemälde „Der Gang nach Emmaus“ (vgl. Mü-Nr. 2612). Es ist nach oben abgerundet, monogramiert und mit 1827 datiert.

Provenienz

Zeittafel
1942auf einer Auktion bei H.W. Lange in Berlin versteigert und dort für die Reichskanzlei erworben

Die Ermittlungen der ehemaligen Treuhandverwaltung Kulturgut ergaben, dass sich die Gemälde von Olivier in der privaten Sammlung des Kunsthändlers Hans Carl Krüger befanden. Sie wurden im Mai 1942 auf einer Auktion bei H.W. Lange in Berlin zusammen mit anderem Kunstbesitz versteigert und dort für die Reichskanzlei erworben. Sie erhielten die Inventarnummern Linz-2347 und 2348. Im Auktionskatalog ist als Einlieferer „Kr., Berlin“ verzeichnet. Unter der lfd. Nr. 278 sind die beiden Gegenstücke beschrieben und auf Tafel 22 abgebildet. (Beschreibung: an einem gedeckten Tisch in einer Bogenhalle, durch die man in die südliche Landschaft blickt, sitzt der Heiland, in der Hand das Brot, vor ihm ein Kelch, rechts und links die beiden Jünger. An den Seiten flankieren Bäume mit Früchten die Darstellung. Auf dem Rahmen der Text „da wurden ihnen die Augen geöffnet. Luk 24/31“).

Hans Carl Krüger war seit dem Jahre 1900 Mitinhaber der Firma Rudolph Lepke’s Kunst –Auctions – Haus, Berlin. Rudolph Lepke hatte die Firma 1869 gegründet und ist im Jahre 1904 verstorben. Mitinhaber der Firma waren auch die Brüder Wolffenberg. Wegen ihrer jüdischen Abstammung waren sie gezwungen zum 31.12.1935 aus der Firma auszuscheiden. Die Tätigkeit als Kunsthändler war seit Einführung des Reichskulturkammergesetzes vom 22.09.1933 nur noch Mitgliedern der Reichskulturkammer erlaubt. Mitglied konnte aber nur sein, wer nicht als Jude nach den Nürnberger Rassegesetzen von 1935 galt. (vgl. J. Walk „Das Sonderrecht für die Juden im NS-Staat“, C. F. Müller Verlag Heidelberg, 1996, Abschn. I, Rnd.Nr. 248, 282).

Eine Anfrage beim Bundesarchiv Berlin nach Hans Carl Krüger ergab, dass eine rassische Verfolgung von Krüger ausgeschlossen werden kann, da er laut einem Schreiben vom Landesleiter der Reichskammer für bildende Künste vom 29.06.1939 „arischer“ Abstammung war.

Eine politische Verfolgung von Herrn Krüger, die zu einem Verkauf des Gemäldes geführt haben könnte, kann ebenfalls ausgeschlossen werden. Es liegen Unterlagen vor, die ihn noch im November 1943 als „Betriebsführer“ seiner Kunsthandlung ausweisen. Er ist im Jahre 1949 verstorben.

Wann, von wem und unter welchen Umständen das in Rede stehende Gemälde in die private Sammlung des Kunsthändlers H.C. Krüger gelangte, konnte bislang nicht ermittelt werden. Mithin ist ein früherer verfolgungsbedingter Vermögensverlust an dem Gemälde nicht auszuschließen.

Stand: 2010

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