Huchtenburgh (zugeschrieben), Jan van
Treibjagd im Walde (Waldige Landschaft mit Hirschjagd)
Entstehungsjahr | ohne Jahr |
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Technik | Öl auf Leinwand |
Maße | 78 x 68,5 cm |
Münchener-Nr. | 5851 |
Linz-Nr. | Keine |
Lost Art-ID | 220357 |
Herkunft | Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen |
Beschreibung
Der holländische Künstler und Kunsthändler in Harlem und Amsterdam, Jan van Huchtenburgh (1647-1733), hat hauptsächlich Schlachtenbilder, Truppenrevuen, Reitergefechte, Lagerszenen und Jagddarstellungen gemalt. In seiner Malweise war er Adam Frans van der Meulen und Philip Wouwerman verpflichtet, wobei er jedoch weniger fein malte und einen schwereren Ton verwandte. Auf dem in Bundesbesitz befindlichen Gemälde hat Huchtenburgh routiniert eine konventionelle Jagdszene im Wald wiedergegeben.
Provenienz
Laut einer Aussage des Kunsthändlers Walter Andreas Hofer, der auch als Galeriedirektor für Hermann Göring tätig war, soll das o.g. Gemälde noch vor dem Krieg in dessen Besitz gelangt sein. In der Inventarliste von Görings Kunstsammlung vom 4. August 1945, veröffentlicht in der Dokumentation von Günther Haase „Die Kunstsammlung des Reichsmarschalls Hermann Göring“, Berlin 2000, ist das Gemälde von Huchtenburgh jedoch nicht verzeichnet.
Von der Treuhandverwaltung für Kulturgut München wurde hinsichtlich der Provenienz des Gemäldes auf der property card Mü-Nr. 5851 noch vermerkt, dass es sich früher in königlich-preußischem Besitz befunden habe. Quelle für diesen Hinweis ist offenbar ebenfalls W.A. Hofer.
Auf eine Anfrage teilte das Zentralarchiv der Staatlichen Museen zu Berlin, Preußischer Kulturbesitz mit, dass sich das o.g. Gemälde früher im Hohenzollern-Museum im Schloss Monbijou befunden haben könnte. Die Kunstwerke seien nach der Revolution von 1918/19 von dort teilweise in den Bestand verschiedener Museen übergegangen. Es ist bekannt, dass Hermann Göring verschiedentlich Kunstwerke aus Museen als Leihgabe angefordert hatte, die er dann oft für einen geringen Kaufpreis erwarb.
In den Inventarverzeichnissen der Gemäldegalerie der Staatlichen Museen zu Berlin konnte das Gemälde jedoch nicht nachgewiesen werden.
Die Staatlichen Schlösser und Gärten Berlin – Brandenburg teilten auf Nachfrage mit, dass das Gemälde infolge der Vermögensauseinandersetzungen zwischen dem preußischen Staat und dem vormals regierenden Königshaus im Jahre 1926 dem Haus Hohenzollern zugesprochen worden ist. Über den Verbleib zwischen 1926 und dem Erwerb durch Göring vor 1939 ist den archivalischen Quellen der Staatlichen Schlösser und Gärten nichts zu entnehmen.
Vor dem hier geschilderten Hintergrund bleibt die Provenienz ungeklärt, zumal alle bekannten Quellen ausgeschöpft sind. Ein NS-verfolgungsbedingter Vermögensverlust kann nicht ausgeschlossen werden.
Anträge auf Rückgabe des Gemäldes liegen bislang nicht vor.
Stand: 2008