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van den Driessche (auch Dries genannt), Andries

Diana und Callisto

Entstehungsjahr 1640
Technik Weberei aus Wolle und Seide (Wandteppich)
Maße 410 x 420 cm
Münchener-Nr. 6397
Linz-Nr. Keine
Lost Art-ID 220446
Herkunft Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen

Beschreibung

Diese Tapisserie ist Teil einer Diana – Folge, die in der Mitte des 17. Jahrhunderts in der Werkstatt des Brüsseler Teppichwirkers Andries van den Driessche (auch Dries genannt) entstand. Van den Dries wirkte vermutlich in der Zeit von 1635 bis 1675. Der hier interessierende Wandteppich aus Wolle und Seide hat die Maße 410 x 420 cm und ist mit VAN DEN DRIES und BB, der Stadtmarke für Brüssel bezeichnet.

Provenienz

Im Standardwerk1 von Heinrich Göbel „Wandteppiche“ Teil 1 „Die Niederlande“ sind neben der Stadtmarke von Brüssel - BB - (in div. Variationen) etliche gedeutete und ungedeutete Meistermarken abgebildet. Das Gebiet Flanderns2  war zu jener Zeit die Hochburg der europäischen Bildwirkerei, deren Webarbeiten seltene Prestigeobjekte waren, die in Manufakturen gefertigt wurden und die europäischen Fürstenhöfe zierten. Die Tapisserien waren häufig keine Einzelstücke, sondern Bildfolgen. Von der Diana-Folge befinden fünf Teppiche im Bundesbesitz. Es handelt sich um die Darstellung eines Themas aus der griechischen Mythologie. Die Nymphe Callisto (die Schönste) zählte zum Gefolge der Göttin der Jagd, Diana (Artemis). Hier ist die Entdeckung der Schwangerschaft der Nymphe Callisto beim Baden gestaltet. Diana hat Callisto anschließend aus ihrem Gefolge verstoßen.

In der o.g. Publikation von Heinrich Göbel ist ein Wandteppich dieser Folge abgebildet3 . Die Teppiche der Diana -Folge befanden sich zum Zeitpunkt der Erarbeitung der Publikation von Göbel im Eigentum des Kunsthändlers Julius Böhler in München. Der in Rede stehende Wandteppich und vier weitere Tapisserien der Diana -Folge gelangten offenbar in die Schweiz und wurden im Jahre 1941 von der Galerie Ruegg in Lausanne an die Kunstsammlung von Hermann Göring verkauft. Der Kaufpreis betrug von 82.500, - SFRs.4

Vor dem hier geschilderten Hintergrund bleibt die Provenienz ungeklärt, zumal alle bekannten Quellen ausgeschöpft sind. Ein NS-verfolgungsbedingter Vermögensverlust kann nicht ausgeschlossen werden.

Stand: 2011

1 Heinrich Göbel „Wandteppiche“. Verlag Klinkhart & Biermann, Leipzig 1923
2 1648 wurde die Unabhängigkeit der (nördlichen) Niederlande international bestätigt, während Flandern mit den südlichen Provinzen unter spanischer Herrschaft verblieb.
3 Vgl. Göbel, Bd I, S. 325
4 vgl. Göring-Report S. 115, MFA&A 239/130

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