Unbekannt, Italien, 16. Jahrhundert
Scherenstuhl
| Entstehungsjahr | 16. Jahrhundert |
|---|---|
| Technik | Schreinerarbeit |
| Maße | 74,5 cm x 56,0 cm, Tiefe: 57,0 cm |
| Münchener-Nr. | 7311 |
| Linz-Nr. | Keine |
| Herkunft | Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen |
Beschreibung
Der hier interessierende Scherenstuhl wurde vermutlich in Italien im 16. Jahrhundert in einer Schreinerwerkstatt hergestellt.
Provenienz
| "vor 1943" | von W.A. Hofer für die Sammlung Göring in Italien bei Alessandro Graf Contini Bonacossi erworben1 |
Der og. Scherenstuhl befand sich laut Aussage von Walter Andreas Hofer in der Kunst- und Antiquitätensammlung von Hermann Göring. Der Kunsthändler Hofer war für die Sammlung Göring zuständig und hatte selbst diverse Kunstwerke in Italien für die Sammlung erworben.
Dieser Scherenstuhl wurde noch vor 1943 von Alessandro Graf Contini Bonacossi (1878-1955), der ein einflussreicher italienischer Geschäftsmann und zeitweilig der Chefberater Mussolinis in finanziellen Angelegenheiten war2 , erworben. Contini war Kunstkenner, Kunstsammler und nebenbei auch Kunsthändler. Göring selbst verhandelte gern mit ihm. In seinem Auftrag hatte Hofer 49 Kunstwerke bei Contini gekauft.3
Gemäß der in Italien geltenden Rechtslage im Jahre 1937 hatten private Eigentümer von Kunstwerken, die vom Erziehungsministerium als bedeutend verzeichnet worden waren, ihre Veräußerungsabsicht anzuzeigen. An den bedeutenden Kunstwerken beanspruchte der Staat ein Vorkaufsrecht. Deshalb war der Export eines Kunstwerkes verboten, sofern keine staatliche Genehmigung vorlag. Der Verkauf in das Ausland erforderte eine Lizenz vom Exportbüro und wurde mit Steuern belegt. Veräußerungen, die gegen diese Vorschriften verstießen, waren laut Gesetz nichtig. In den Verhandlungen der Nachkriegszeit zwischen Deutschland und Italien wurde die Rechtmäßigkeit aller Erwerbungen geprüft. Der 03.September 1943 wurde als Stichtag festgesetzt, nach dem die Alliierten jede Verbringung ins Ausland als Kulturgutverluste Italiens anerkannten. Deutschland hatte deshalb alle nach diesem Stichtag erworbenen Kunstwerke an Italien zu restituieren. Die Kriterien für eine Rückführung lagen bei dem Scherenstuhl offenbar nicht vor.
Weitere Erkenntnisse zur Provenienz des hier interessierenden Scherenstuhls liegen nicht vor.
Stand: 2012
1 Auskunft Hofer; MFA&A 239/158, Karteikarte BADV
2 vgl. Günther Haase, Die Kunstsammlung des Reichsmarschalls, Berlin 2000, u.a. S. 93
3 Dealer Records : Count Alessandro Contini-Bonacossi (1878-1955), www.lootedart.com/MFEU4H36531_print;Y
