Bordone, Paris
Mars und Venus werden von Vulkan überrascht
Entstehungsjahr | 16. Jahrhundert |
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Technik | Öl auf Leinwand |
Maße | 173 x 202 cm |
Münchener-Nr. | 7526 |
Linz-Nr. | Keine |
Lost Art-ID | 565779 |
Herkunft | Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen |
Beschreibung
Paris Bordone wurde 1500 in Treviso geboren. Er war zunächst ein Schüler des Tizian und bildete sich dann selbst fort, wobei er sich an dem Maler Giogione orientierte. Später wurde Paris Bordone an den französischen Königshof berufen. Er malte auch im Auftrag der Patrizierfamilie Fugger in Augsburg. Von ihm sind vorwiegend religiöse und mythologische Szenen überliefert. Der Maler ist im Jahre 1571 in Venedig gestorben.
Provenienz
Die hier in Rede stehende mythologische Darstellung in Öl auf Leinwand hat die Maße 173 x 202 cm. Die Provenienz des Gemäldes wurde bereits durch die Treuhandverwaltung Kulturgut München umfassend ermittelt. Es ist im Katalog zur Ausstellung von Werken Alter Kunst aus dem Privatbesitz von Mitgliedern des Kaiser–Friedrich–Museums–Vereins in der Königlichen Akademie der Künste vom Mai 1914 unter der lfd. Nr. 8 verzeichnet. Eigentümer war damals der Berliner Sammler W. v. Dircksen. Es handelt sich vermutlich um Willibald von Dirksen (1852-1928), ein kaiserlicher Gesandter, Politiker und Kunstsammler.
Später soll sich das Gemälde in der Frankfurter Sammlung Ponfick befunden haben. Der Name Ponfinck ist im Gedenkbuch der „Opfer der Verfolgung der Juden unter der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Deutschland 1933 – 1945“ nicht verzeichnet. Rückerstattungsakten konnten keine ermittelt werden.
Das Kunstwerk wurde dann im März 1941 durch den Schweizer Kunsthändler Theodor Fischer, Luzern, zu einem Kaufpreis in Höhe von 25.000,- Sfr. an den deutschen Kunsthändler Karl Haberstock verkauft. Von dort gelangte es im April 1941 für 87.500,- RM an die Reichskanzlei verkauft.
Zum jetzigen Zeitpunkt liegen keine Anhaltspunkte für einen NS-verfolgungsbedingten Vermögensverlust liegen vor. Ein früherer Vermögensverlust kann jedoch nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Stand: 2010