Navigation und Service

de Vries, Hans Vredeman

Ansicht von Venedig mit Schiffen und Staffage

Entstehungsjahr Ohne Jahr
Technik Öl auf Holz
Maße 49,0 cm x 75,0 cm
Münchener-Nr. 7641
Linz-Nr. 390
Lost Art-ID 220561
Herkunft Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen

Beschreibung

In der kunsthistorischen Literatur zum künstlerischen Werk von Hans Vredeman de Vries (geboren 1527 in Leeuwarden; gestorben 1604?) konnte das Gemälde nicht nachgewiesen werden.[1] Und auch der weiterführenden Literatur zum Oeuvre des Künstlers konnten keine weiterführenden Hinweise zur Herkunft des Gemäldes entnommen werden.[2]

Nach Auskunft des leihnehmenden Museums, dem Kieler Stadt- und Schifffahrtsmuseum befinden sich auf dem rückseitigen Keilrahmen des Gemäldes folgende Aufschriften:

  • links in der Mitte handschriftlich in roter Farbe die Nummer „4“
  • oben links mit Bleistift „Venedig“
  • oben rechts ein weißer Aufkleber mit der in schwarzer Tinte handschriftlich angebrachten Münchener-Nummer „7641“ sowie der Linzer-Nummer „390“
  • rechts oben in roter Farbe handschriftlich die Münchener-Nummer „7641“
  • rechts unten ein gelbes Etikett mit der Nummer „480“
  • oben mittig in weißer Farbe die Initialen „K.W.“.[3]

Weiterführende Hinweise zu ehemaligen Eigentümern, oder Ausstellungen sind der Rückseite nicht zu entnehmen.

[1] Vgl. hierzu: Fuhring, Peter, Werkverzeichnis: Vredeman de Vries : part I: 1555–1571, part II: 1572–1630, Amsterdam 1997.

[2] Vgl. hierzu u.a.: Christopher, The city rehearsed: object, architecture, and point in the worlds of Hans Vredeman de Vries, London 2009; Borggrefe, Heiner, Hans Vredeman de Vries and the conditions of artistic profession in sixteenth-century Antwerp, Turnhout 2005; Ausst.kat. Hans Vredeman de Vries und die Folgen: Ergebnisse des in Kooperation mit dem Muzeum Historyczne Miasta Gdańska durchgeführten internationalen Symposiums am Weserrenaissance-Museum Schloß Brake (30. Januar bis 1. Februar 2004), Marburg 2005; Ausst.kat. Hans Vredeman de Vries und die Renaissance im Norden : exhibition catalogue Weserrenaissance-Museum, Lemgo, hrsg. von Heiner Borggrefe, Vera Lüpkes, Paul Huvenne, Ben van Beneden, München 2002; Schneede, Uwe M., Das repräsentative Gesellschaftsbild in der niederländischen Malerei des 17. Jahrhunderts und seine Grundlagen bei Hans Vredeman de Vries, Kiel 1965.

[3] Frdl. Mitteilung vom Stadt- und Schifffahrtsmuseum, Kiel vom 30.10.2009.

Provenienz

Die Recherchen der Treuhandverwaltung von Kulturgut beim Auswärtigen Amt (TVK) ergaben, dass das Hans Vredeman de Vries zugeschriebene Gemälde mit dem Titel „Ansicht von Venedig mit Schiffen und Staffage“ zusammen mit einem weiteren Hans Vredeman de Vries zugeschriebenen Gemälde mit dem Titel „Phantasiearchitektur“ im Jahre 1938 von „Frau Riederer, München, für RM 10.000“ für die Sammlung ‚Sonderauftrag Linz’ erworben wurde.[1]

Die neuen Recherchen zur Provenienz des Gemäldes „Ansicht von Venedig mit Schiffen und Staffage“ erbrachten folgende Hinweise:

Zu der auf der Property Card erwähnten „Frau Riederer, München“, die 1938 das Gemälde „Ansicht von Venedig mit Schiffen und Staffage“ zusammen mit einem weiteren Hans Vredeman de Vries zugeschriebenen Gemälde „Phantasiearchitektur“ (Linz 389) für RM 10.000 an die Sammlung ‚Sonderauftrag Linz’ verkauft hat, konnten folgende Hinweise ermittelt werden. Das Stadtarchiv München teilte mit, dass  Wilma Johanna Riederer, geboren am 18. April 1883 in Sonthofen, seit dem 26. Juli 1945 laut Hausbogen in der Münchener Jagdstraße 9 gemeldet war und ihr Familienstand hierin mit „ledig“ angegeben ist.[2]

Laut Mitteilung des Bundesarchiv Berlin gehörte Wilma Johanna Riederer nicht zu den von dem NS-Regime verfolgten Personen und scheint darüber hinaus nicht in der so genannten Antifa-Kartei (Kartei zu Personen und Sachverhalten des antifaschistischen Widerstandskampfes) auf.[3] Zu Wilhelmine Riederer, geboren am 18. April 1883 in Sonthofen, Beruf Heilpraktikerin, wohnhaft in München konnte im Bundesarchiv Berlin im Bestand Parteikorrespondenz eine sechsseitige Akte ermittelt werden.[4] Inhaltlich bezieht sich diese auf die „berufsmäßige Ausübung der Heilkunde“ der Wilhelmine Riederer. Vom „Ortsgruppenleiter Ludwigstraße“, München wurde Riederer am 31. Mai 1939 als „in politischer Beziehung einwandfrei“ beurteilt. Mit dem Zusatz „für Spenden der NSV. Gibt dieselbe ausserordentlich viel.“[5]

Beide Gemälde, jenes mit dem Titel „Ansicht von Venedig mit Schiffen und Staffage“ (mü 7641) sowie die „Phantasiearchitektur“ (mü 7632), die laut Eintrag auf den Property Cards Hans Vredeman de Vries zugeschrieben werden, befanden sich bis zu ihrem Verkauf an die Sammlung ‚Sonderauftrag Linz’ im Besitz der Wilma Johanna Riederer aus München. Bestätigt wird dies zum einen durch eine im Archiv der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen befindliche Korrespondenz der Wiedergutmachungsbehörde I Oberbayern mit dem Generaldirektor der Staatlichen Museen in München, Dr. Eberhard Hanfstaengl aus dem Jahre 1948/49[6] und zum anderen durch einen im Staatsarchiv München überlieferten Akt der Wiedergutmachungsbehörde I Oberbayern.[7] Wilma Johanna Riederer stellte als ehemalige Eigentümerin beider Gemälde des Hans Vredeman de Vries erstmals am 5. Januar 1946 einen Rückerstattungsanspruch an das Zentralanmeldeamt in Bad Naumheim.[8] Beide Gemälde des Vredeman de Vries habe Riederer demnach „in Zeiten der grenzenlosen seelischen Not durch das Nazi-Regime abgegeben (...), um denen zu helfen, die Gegner und Juden waren.“[9] Riederer untermauerte ihre Aussage gegenüber der Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern durch die Vorlage zweier Erklärungen von verfolgten Juden aus dem Jahre 1945. Demnach bestätigte Erna Stremlow aus München am 18. März 1945, dass „Frau Wilma Riederer, Jagdstrasse 9/0, mich seit dem Jahre 1935 trotz häufiger Angriffe von Naziseite unentwegt bis zu meinem Abtransport nach Theresienstadt betreut hat. Ich kann auch beglaubigen, dass sie absolut antinationalsozialistisch eingestellt war.“[10] Dr. Sophie Mayer aus München erklärte am 29. Juni 1945 zudem, dass Wilma Riederer sie und ihre Familie mit Lebensmitteln unterstützt habe. „Sie [Frau Riederer] haben meine Möbel und Wertsachen vor Vernichtung bewahrt und vor allem: Sie haben sich trotz persönlicher Gefährdung nie gescheut, sich offen zu uns zu bekennen.“[11]

Am 12. Mai 1949 sandte das Office of Military Government for Bavaria, Stefan P. Munsing, Chief, Fine Arts and Archives Section Restitution Branch eine Mitteilung an die Wiedergutmachungsbehörde I Oberbayern. Es betraf die Rückgabeforderung der Wilma Johanna Riederer von zwei Gemälden des Vredeman de Vries, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits im Central Collecting Point, München befanden (Münchener- Nummer: 7632 und 7641).[12] Zu der Rückgabeforderung formulierte Stefan P. Munsing folgendes:

„4. This office draws your attention to the fact that there does not exist any proof or probability that Mrs. Riederer sold these paintings ”under duress”. The amount of RM 10.000 paid to her by the former Reich is considered an adequate compensation.

5. The paintings are proberty of the Bavarian State and they cannot be released to the claiment, without clearance through Bad Nauheim which in turn will file her claim with court.

6. Mrs. Riederer has been repeatedly informed by this office concerning this matter. The mere fact that she was helpful towards people of jewish origin does not justify the turnover of paintings which no longer are her property.”[13]

Wilma Johanna Riederer untermauerte ihre Forderung auf Rückerstattung beider Gemälde erneut mit einem weiteren Schreiben vom 21. August 1949 an das Zentralanmeldeamt in Bad Nauheim:

„Auf Grund der mir aus politischer Gegnerschaft abgeschlossener Rechtsgeschäfte sind mir entzogen worden: zwei aus altem Familienbesitz stammenden Oelgemälde, „Vredeman de Vries“. (...) Ich erkläre eidesstattlich, dass die Gemälde seit über hundert Jahren in meiner Familie sich befanden.“[14] Mit Schreiben an die Wiedergutmachungsbehörde I Oberbayern vom 5. September 1949 erklärte Wilma Johanna Riederer nochmals ausführlicher, aus welchem Grund sie Rückerstattung beider Gemälde beansprucht:

„Im Jahre 37-38 wurden mir zwei Gemaelde wie bereits eingehend beschrieben durch Beamte der Gestapo geholt mit dem Bemerken, dass der “Fuehrer“ sie zu sehen wuensche. Als ich nichts mehr davon hoerte, wandte ich mich an verschiedene Stellen, darauf erschien spaeter nach Monaten ein Beamter der Gestapo u. sagte mir, der “Führer“ will die Bilder haben, er billigte mir jedoch eine Abstandssumme von 10.000 M zu. Ich war damit nicht einverstanden, der Beamte klaerte mich dahingehend auf, dass jeder Widerstand meinerseits zwecklos sei.

Voranschickend moechte ich bemerken, dass ich die Bilder frueher einmal gelegentlich schaetzen liess. Die Gemaelde wurden damals auf 40.000 GM gewertet. Die Gemaelde befanden sich seit ueber hundert Jahren in meiner Familie. Dadurch bin sehr geschaedigt worden. Ich will meine Bilder wieder zurueck haben, da meine Lage durch Ausbombardierung u. Waehrungsreform derart prekaer ist, die ich Ihnen nur persoenlich schildern kann.“[15] Ein Schreiben bezüglich ihrer Rückgabeforderung beider Gemälde des Vredeman de Vries hatte Riederer bereits ein Jahr zuvor, am 6. September 1948 an die amerikanische Militärregierung (Central Coins Agency) gerichtet.[16]

Mit Schreiben vom 10. Oktober 1949 informierte das Oberfinanzpräsidium München dann die Direktion der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, München über das „Rückerstattungsverfahren Wilma Johanna Riederer, München, Jagdstr. 9/0, früher Schönfeldstr. 28/II“ und bat um ein Gutachten den Wert und die künstlerische Bedeutung der Gemälde betreffend.[17] Das Oberfinanzpräsidium München teilte hierin mit, dass Wilma Johanna Riederer eine Rückerstattungsanmeldung bezüglich zweier Gemälde von Vredemann de Vries an das Zentralanmeldeamt in Bad Nauheim gestellt habe. Laut Auskunft von Wilma Johanna Riederer seien „im Dezember 1937 2 Gemälde – Vredeman de Vries -, die schon seit über 100 Jahren Familienbesitz gewesen waren, in ihrer Wohnung durch 2 Gestapo-Beamte “im Auftrag des Führers“ abgeholt worden (...). Später seien ihr RM 10 000,- dafür bezahlt worden. Die beiden Gemälde, die angeblich im Jahre 1936 einen Schätzwert von GM 40 000.- gehabt haben, sollen sich nunmehr beim Collecting Point befinden.“[18]

Mit Schreiben vom 3. Dezember 1949 teilte Dr. Eberhard Hanfstaengl, Generaldirektor der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen dem Oberfinanzpräsidium München über die Herkunft und den künstlerischen Wert beider Gemälde folgendes mit:

„(...) die in Frage stehenden Gemälde in der Art des Vredemann de Vries (wurden) von Hitler für die Linz Sammlung angekauft und diese Sammlung wurde geschlossen durch die amerikanische Militärregierung in den Collecting Point gebracht. Der seinerzeit bezahlte Betrag von RM 10.000 erscheint durchaus angemessen, da derartige Bilder nie einen besonders hohen Wert dargestellt haben. Die Schätzung der Frau Riederer von 40.000 GM im Jahr 1936 ist durchaus willkürlich und in keiner Weise berechtigt.“[19] 

Die Wiedergutmachungsbehörde I Oberbayern lud am 13. Oktober 1949 zur weiteren Klärung des Falles eine von Wilma Riederer benannte Zeugin namens Tonny Kollau, die erneut bestätigte, dass sich beide Gemälde ehemals im Eigentum der Antragsstellerin befanden:

„Ich kann jederzeit bezeugen, dass ich Frau Riederer seit 1923 kenne und weiss dass die fraglichen Bilder durch Erbschaft des 1928 verstorbenen und mir persönlich bekannten Apothekenbesitzers Wilhelm Zwerschina, in ihren Besitz gekommen sind. (...) Infolge des politischen Drucks, wegen ihrer Tätigkeit für Juden von der Gestapo belästigt wurde und unter diesem Zwang die Bilder unter Preis abgegeben hat. (...)“[20] Der am 9. Dezember 1928 in München verstorbene Apothekenbesitzer Wilhelm Zwerschina war der Vater von Wilma Johanna Riederers’ Mutter, Johanna Seiffhart, geborene Zwerschina. Nach dem Tot des Vaters wurde sie als Alleinerbin eingesetzt. Wilma Johanna Riederer wiederum war laut Nachlassakte die alleinige Erbin ihrer Mutter.[21]

Per schriftlichem Bescheid beantragte das Bayerische Staatsministerium der Finanzen, München am 31. Dezember 1949 bei der Wiedergutmachungsbehörde I Oberbayern, den Anspruch auf Herausgabe der Gemälde des Vredeman de Vries an Wilma Johanna Riederer „als unbegründet zurückzuweisen“.[22] Begründet wurde dieser Antrag wie folgt: „Über die behauptete Entziehung der Bilder konnten keine weiteren Feststellungen getroffen werden. Auch in einer von der Antragsstellerin vorgelegten eidesstattlichen Erklärung hat sie keine näheren Anhaltspunkte hierüber gebracht. Das Staatsministerium der Finanzen erachtet die Voraussetzungen des REG als nicht gegeben und es wird demnach beantragt, den Anspruch als unbegründet zurückzuweisen.“[23]

Eine Niederschrift der Wiedergutmachungsbehörde I Oberbayern vom 13. April 1950 bestätigt schließlich folgende Einigung zwischen der Antragsstellerin Wilma Johanna Riederer und dem „Deutschen Reich – Land Bayern gem. Art. 61 vetreten durch B. Staatsministerium für Finanzen“:

„Zwischen den Beteiligten kam folgende gütliche Einigung zustande:

1. Das Land Bayern erklärt sich vergleichsweise ohne Anerkennung der Rückerstattungspflicht bereit, die von der Antragsstellerin in der Anmeldung vom 6.9.1948 u. 21.8.1949 zurückverlangten Ölgemälde, die z. Zt. beim Collecting Point unter der Münchener Nummer 7632 und 7641 verwahrt werden, gegen Rückzahlung von DM 10.000.- zurückzugeben und tritt zu diesem Zwecke den Herausgabeanspruch gegen den Collecting Point München an die Antragsstellerin ab.

2. Die Aushändigung der Gemälde wird von der Vorlage der Quittung der Oberfinanzkasse über die Rückzahlung der DM 10.000,- abhängig gemacht.

3. Das Land Bayern ist damit einverstanden, daß die Gemälde ab sofort für Kaufinteressenten zur Besichtigung im Collecting Point freigegeben werden.

(...)

5. Mit diesem Vergleich sind alle gegenseitigen Ansprüche aus der Anmeldung vom 6.9.48 u. 21.8.49 nach MRG 59 abgegolten. (...)“[24]

Mit Schreiben vom 17. April 1950 widerrief das Bayerische Staatsministerium für Finanzen den am 13. April 1950 geschlossenen Vergleich.[25] Am 21. April 1950 wurde dann erneut ein abgeänderter Vergleich beider Parteien vor der Wiedergutmachungsbehörde I Oberbayern mit folgendem Inhalt geschlossen:

„1. Der Antragsgegner gibt an die Antragsstellerin die z. Zt. im Collecting Point verwahrten zwei Ölgemälde “Vredeman de Vries“, beim Collecting Point unter der Münchener Nr. 7632-7641 geführt, heraus. Er tritt zu diesem Zweck seinen Herausgabeanspruch gegen den Collecting Point bezüglich der genannten Bilder an die die Abtretung annehmende Ast. ab.

2. Die Herausgabe der In Ziff. 1 genannten Bilder erfolgt nach dem übereinstimmenden Willen beider Parteien an das Bayerische Nationalmuseum, z. Hd. des Herrn Dr. Theodor Müller.

Dieser übernimmt die Bilder im Bayerischen Nationalmuseum in Verwahrung bis zum Verkauf der Bilder. Beide Parteien beantragen hiermit die Herausgabe der Bilder an das Bayerische Nationalmuseum (...)

3. Die ASt. bezahlt Zug um Zug gegen die Herausgabe der Bilder durch das Bayerische Nationalmuseum den Betrag von DM 10.000,- (...) Die ASt. übereignet zur Sicherheit der von ihr geschuldeten Vergleichssumme von DM 10.000,- dem Antragsgegner die in Ziff. 1 genannten Bilder. Die Parteien sind sich über die Sicherungsübereignung einig und vereinbaren die Verwahrung der Bilder bis zur Zahlung der DM 10.000,- im Bayerischen Nationalmuseum.

4. Die AGg. ist berechtigt, bezüglich der Bilder sofortige Verkaufsverhandlungen einzuleiten, die Bilder im Nationalmuseum Kaufinteressenten zu zeigen und nach Zahlung der DM 10.000,- die Herausgabe der Bilder an sich oder an den von ihr angegebenen Käufer zu verlangen.

Sind die an den AGg. geschuldeten DM 10.000,- nicht bis spätestens 31. Dez. 1950 bezahlt, so geht das endgültige Eigentum an den Bildern an den AGg. zurück.

(...)

6. Mit gegenwärtigem Vergleich sind alle Ansprüche der Parteien aus der Anmeldung vom 6.9.48 u. 21.8.49 nach Maßgabe des gegenwärtigen Vergleichs erledigt. (...)“[26] Wilma Johanna Riederer versicherte der Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern am 21. April 1950 darüber hinaus schriftlich, dass sie „in dem Rückerstattungsverfahren Riederer ./. Land Bayern (...) auf das im Vergleich vom 21.4.50 in Ziff. 8 vorbehaltene Widerrufsrecht“ verzichtet.[27]

Am 28. Oktober 1950 unterrichtete das Bayerische Staatsministerium für Finanzen die Wiedergutmachungsbehörde I Oberbayern schließlich darüber, dass eine Verwahrung beider Gemälde im Bayerischen Nationalmuseum „nicht möglich“ sei und „dieselben nunmehr beim Bayer. Hauptmünzamt untergebracht werden können.“[28]

Der im Staatsarchiv München befindliche Akt der Wiedergutmachungsbehörde I Oberbayern zu dem Fall „Wilma Johanna Riederer“ schließt mit einer Vollmacht der Antragsstellerin vom 26. September 1950 für einen von ihr beauftragten Rechtsanwalt, Dr. Karl Durst. Diesem erteilte Riederer die uneingeschränkte Vollmacht „zu Verhandlungen mit dem Bayerischen Staat in Sachen meiner beiden Oelgemälde Vredeman de Fries und zu einer Vereinbarung über eine Abänderung des Vergleiches mit dem Bayerischen Staat vom 21.4.1950.“[29]

Da sich beide Gemälde des Hans Vredeman de Vries (mü 7641 und mü 7632) noch heute im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland befinden, wurde dieser erneute Versuch der Antragsstellein Wilma Johanna Riederer vermutlich nicht weiter fortgesetzt beziehungsweise hielt das „Deutsche Reich – Land Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Finanzen“ an dem am 21. April 1950 geschlossenen Vergleich fest, der unter Punkt 4 folgende Vereinbarung festlegte:

„Sind die an den AGg. geschuldeten DM 10.000,- nicht bis spätestens 31. Dezember 1950 bezahlt, so geht das endgültige Eigentum an den Bildern an den AGg. zurück.“[30]

Ein unter dem Zwang des NS-Regimes erfolgter Verkauf beider Gemälde kann nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund schlossen Wilma Johanna Riederer, die ehemalige Eigentümerin der Kunstwerke und das „Deutsche Reich – Land Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Finanzen“ am 21. April 1950 vor der Wiedergutmachungsbehörde I Oberbayern einen Vergleich.

Anhaltspunkte für weitere Recherchen zur Provenienz des Gemäldes liegen derzeit nicht vor.

Stand: 2010

[1] BADV Berlin, Property Card, mü 7641, Linz-Nr. 390. Sowie: Sowie: BArch, B 323/660, Restitutionskartei. Das Gemälde befindet sich als Leihgabe der Bundesrepublik Deutschland im Stadt- und Schifffahrtsmuseum, Kiel. Es wurde im Jahre 1938 zusammen mit einem weiteren Hans Vredeman de Vries zugeschriebenen Gemälde „Phantasiearchitektur“, mü 7632, Linz-Nr. 389 von „Frau Riederer, München“ für RM 10.000 von der Sammlung ‚Sonderauftrag Linz’ erworben. Vgl. hierzu: BADV Berlin, Property Card, mü 7632, Linz-Nr. 389. Die Recherchen wurden im Auftrag des BADV von Frau Dr. Vanessa Voigt durchgeführt.

[2] Mitteilung des Stadtarchiv München vom 22.09.2009.

[3] Mitteilung des Bundesarchiv Berlin vom 25.09.2009.

[4] Bundesarchiv Berlin (ehem. BDC), Parteikorrespondenz, Riederer, Wilhelmine.

[5] Bundesarchiv Berlin (ehem. BDC), Parteikorrespondenz, Riederer, Wilhelmine.

[6] Archiv der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, München, Nr. 64, 14/6, 1947-83, Kunstwerke für Wiedergutmachung. Sowie: Staatsarchiv München, WB I (Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern) Ia 5784, Riederer, Wilma.

[7] Staatsarchiv München, WB I (Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern) Ia 5784: Ansprüche von Wilma Riederer auf Rückerstattung zweier Ölgemälde von Vredeman de Vries, 1948-1951.

[8] Staatsarchiv München, WB I (Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern) Ia 5784: Ansprüche von Wilma Riederer auf Rückerstattung zweier Ölgemälde von Vredeman de Vries, 1948-1951.

[9] Archiv der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, München, Nr. 64, 14/6, 1947-83, Kunstwerke für Wiedergutmachung, Aktennotiz zum Fall Riederer.

[10] Staatsarchiv München, WB I (Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern) Ia 5784: Abschrift einer Erklärung von Erna Stremlow, 18.03.1945.

[11] Staatsarchiv München, WB I (Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern) Ia 5784: Abschrift einer Erklärung von Dr. Sophie Mayer, 29.06.1945.

[12] Staatsarchiv München, WB I (Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern) Ia 5784: Brief von Stefan P. Munsing an die Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern, München, 12.05.1949.

[13] Staatsarchiv München, WB I (Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern) Ia 5784: Brief von Stefan P. Munsing an die Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern, München, 12.05.1949. Sowie: Archiv der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, München, Nr. 64, 14/6, 1947-83, Kunstwerke für Wiedergutmachung.

[14] Staatsarchiv München, WB I (Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern) Ia 5784: Brief von Wilma Riederer an das Zentralanmeldeamt, Bad Nauheim, 21.08.1949.

[15] Staatsarchiv München, WB I (Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern) Ia 5784: Brief von Wilma Johnanna Riederer an die Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern, 05.09.1949.

[16] Staatsarchiv München, WB I (Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern) Ia 5784: Brief von Wilma Johanna Riederer an die amerikanische Militärregierung, 06.09.1948.

[17] Brief des Dr. Blessin, Oberfinanzpräsidium München an die Direktion der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, München, 10.10.1949, Archiv der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, München, Nr. 64, 14/6, 1947-83, Kunstwerke für Wiedergutmachung.

[18] Brief des Dr. Blessin, Oberfinanzpräsidium München an die Direktion der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, München, 10.10.1949, Archiv der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, München, Nr. 64, 14/6, 1947-83, Kunstwerke für Wiedergutmachung.

[19] Staatsarchiv München, WB I (Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern) Ia 5784: Brief von Dr. Eberhard Hanfstaengl an die Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern, München, 03.12.1949. Sowie: Archiv  der Bayerischen Staatsgemäldesammlungen, München, Nr. 64, 14/6, 1947-83, Kunstwerke für Wiedergutmachung.

[20] Staatsarchiv München, WB I (Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern) Ia 5784: Niederschrift von Tonny Kollaus’ Aussage, 05.10.1949.

[21] Staatsarchiv München, WB I (Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern) Ia 5784: Aktennotiz zu der Nachlassakte des Wilhelm Zwerschina, 29.11.1949.

[22] Staatsarchiv München, WB I (Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern) Ia 5784: Brief des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen an die Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern, 31.12.1949.

[23] Staatsarchiv München, WB I (Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern) Ia 5784: Brief des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen an die Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern, 31.12.1949.

[24] Staatsarchiv München, WB I (Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern) Ia 5784: Niederschrift der Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern, 13.04.1950.

[25] Staatsarchiv München, WB I (Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern) Ia 5784: Brief des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen an die Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern, 17.04.1950.

[26] Staatsarchiv München, WB I (Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern) Ia 5784: Niederschrift der Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern, 21.04.1950.

[27] Staatsarchiv München, WB I (Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern) Ia 5784: Schriftliche Bestätigung von Wilma Johanna Riederer an die Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern, 21.04.1950.

[28] Staatsarchiv München, WB I (Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern) Ia 5784: Brief des Bayerischen Staatsministeriums für Finanzen an die Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern, 28.10.1950.

[29] Staatsarchiv München, WB I (Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern) Ia 5784: Vollmacht der Wilma Johanna Riederer, 26.09.1950.

[30] Staatsarchiv München, WB I (Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern) Ia 5784: Niederschrift der Wiedergutmachungsbehörde Oberbayern, 21.04.1950.

Kontakt

Bei Fragen und Anregungen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular

Zum Kontaktformular