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Klinger, Max

Der Abend

Entstehungsjahr 1882
Technik Öl auf Leinwand
Maße 76 x 126,5 cm
Münchener-Nr. 8694
Linz-Nr. 2153
Herkunft Kulturgüter aus ehem. Reichsvermögen

Beschreibung

Der Bildinhalt wird wie folgt beschrieben. „Auf einem Wiesenhang, der nach links zu einer sich in der Ferne erstreckenden Meeresbucht abfällt, verfolgt ein Mann eine fliehende Frauengestalt und versucht, sie mit einem Blütenkranz zu fangen. Es folgen ihm zwei weibliche Gestalten, deren eine er mit einem energischen Griff nach ihrer Hand mit sich zieht....“ Unter Bemerkungen wird der Bildinhalt so erklärt: „ Der allegorische Gehalt des Bildes ist so zu deuten, dass der Mann als Personifikation des Abends die enteilende Gestalt des an den Händen gefesselten (also schon halb besiegten) Tages zu erhaschen sucht, während es sich bei den beiden Frauen, die ihm nur widerstrebend folgen, offenbar um die beiden übrigen Tageszeiten handelt.

Provenienz

Zeittafel
schon vor dem ersten Weltkriegin der Sammlung des Geheimrats Dr. Lippert, Berlin
im Juli 1941vom Kunsthändler Karl Haberstock aus der Sammlung Lippert (ehemals Berlin, dann Teplitz-Schönau) erworben
am 18.07.1941von dort an die Reichskanzlei weiterverkauft

Die ehemalige Treuhandverwaltung Kulturgut München hatte ermittelt, dass das o.g. Gemälde schon vor dem ersten Weltkrieg in der Sammlung des Geheimrats Dr. Lippert, Berlin gewesen sei. Auf der Property Card ist unter Bibliographie vermerkt: Paul Kühn, Max Klinger, Leipzig 1907, S. 276, Abb. S.281 und Max Schmid, Klinger, Bielefeld und Leipzig, 1899, Abb.S.61 und 1926, Farbabb. bei S. 24, und F. H. Meissner, Max Klinger, München 1897, Tafel 27.

Im Bestandskatalog des Landesmuseums Darmstadt von 1979 werden zum Gemälde von Max Klinger „Der Abend“ ebenfalls Literaturangaben gemacht, die die Provenienz Dr. Lippert ab 1913 bestätigen.

Laut der Aussage des Kunsthändlers Karl Haberstock vom 10.04.1951 hat er das Gemälde im Jahre 1941 aus der Sammlung Lippert erworben und an die Reichskanzlei weiterveräußert.

Der Nachlass Karl Haberstocks beinhaltet u.a. ein Journal, in dem sämtliche An- und Verkäufe seiner Kunsthandlung verzeichnet sind. Dort ist auch vermerkt, dass das Gemälde von Max Klinger „Der Abend“ am 01.07.1941 von Geheimrat Lippert, Teplitz-Schönau, angekauft und am 14.07.1941 an die Reichskanzlei verkauft worden ist. Ein Brief Dr. Posses an den Chef der Reichskanzlei vom 21.07.1941, der sich im Bundesarchiv Koblenz befindet, bestätigt den Weiterverkauf.

Im Zentralarchiv der Stiftung Preußischer Kulturbesitz befinden sich Aktenordner in denen der Briefwechsel, den Paul Ortwin Rave, damaliger Direktor der Nationalgalerie, in Vorbereitung eines Werkverzeichnisses des Malers Karl Blechen führte, abgelegt ist. Im Ordner „Blechen–Vorgänge A–D“ befindet sich ein Schreiben des Geheimen Regierungsrates Dr. jur. Heinrich Lippert vom 13.01.1940. Er teilt dort P.O. Rave mit, dass er eine Sepia–Zeichnung von Blechen besitzt. Ferner schreibt Dr. Lippert: „Ich benutze den Anlaß, Ihnen zu schreiben, sehr geehrter Herr Direktor Rave, um gleichzeitig im Namen meiner Frau Sie ergebenst einzuladen, sich diese Zeichnung und unseren Kunstbesitz anzusehen. So werden Sie nach meiner Überzeugung beispielsweise interessieren das Ölgemälde von Max Klinger „ Spiel mit dem Kranz“ vom Jahre 1882, verschiedene Ölbilder von Thoma, Schleich, Adolf Lier, Kühl, Leistikow, Stanislaus Graf Kalkreuth, Sperl, Ludwig von Hoffmann.“ Dr. Lippert teilt ferner mit, dass seine Frau und er den Wohnsitz in (Berlin) Charlottenburg aufgeben und nach Teplitz-Schönau übersiedeln, nach dem er als Vorstandsmitglied in die im Oktober gegründete Sudetenländische Treibstoffwerke AG Brüx eingetreten ist. Da er dort eine kleinere Wohnung bezieht, verkauft er einiges, das er aus der Sammlung Brose erworben hatte u.a. die Sepia Zeichnung Blechens an die Kunsthandlung Victor Rheins.

Das im Schreiben erwähnte Gemälde von Max Klinger „Spiel mit dem Kranz“ ist offenkundig mit dem heute im Bundesbesitz befindlichen Gemälde „Der Abend“ identisch.

Rückerstattungsverfahren nach Dr. Heinrich Lippert sind nicht festgestellt worden. Der Verkauf des Gemäldes erfolgte aus persönlichen Gründen.

Die Provenienz ist insoweit geklärt. Ein früherer NS-verfolgungsbedingter Vermögensverlust an diesem Kunstwerk kann nach dem derzeitigen Ermittlungsstand ausgeschlossen werden.

Stand: 2001

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