Kulturgüter, deren Erwerb von der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien gefördert wurde
Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen den Ankauf von Kulturgut mit gesamtstaatlicher Bedeutung zugunsten kulturgutbewahrender Einrichtungen. Dabei ist dem Bund von einer insolvenzfähigen kulturgutbewahrenden Einrichtung das Miteigentum an dem erworbenen Kulturgut zu demselben Anteil, zu dem der Bund den Erwerb anteilig finanziert hat, zu übertragen. Diese werden nach dem Erwerb von der Kunstverwaltung des Bundes administrativ betreut.